Aber die eigene Familie nicht immer. Blut ist dicker als Wasser. Ein unbeteiligter Dritter wäre besser, z.B. der Chef oder der Postmitarbeiter am Schalter.
Jo, ein unbeteiligter Dritter ist immer besser -ein Polizist oder Notar der zufällig dabei war wäre dann Spitze. Was ich damit sagen will ist, das man solche "unbeteiligte Dritte" bzw. Idealkonstelationen schlicht nicht hat, wenn es sich um Familienbetriebe handelt. Nichtsdestotrotz ist selbst ein naher Verwandter des Händlers gewichtiger vor Gericht als ein windiger Kunde der z.B. seine Freundin/Ehefrau als Zeugin präsentiert....
Bilder haben tatsächlich keinen Wert (ich kann Dinge ins Paket legen, fotografieren und die Dinge anschließend wieder herausnehmen)., das selbe gilt fürs Wiegen mit einer eigenen Waage (erst das Paket wiegen, und dann das Produkt durch gleichschwere Kieselsteine ersetzen).
So hat doch ein Spanier Amazon abgezogen, war überall in der Presse.
Das BGB ist in dieser Hinsicht eindeutig auf Seiten des Kunden,
Und wie kommst du drauf? BGB heißt ja nichts anderes als Zivilrecht und wie überall im Zivilrecht muß der, der was behauptet dies auch beweisen können. D.h. der Händler sagt er habe im Beisein eines Kollegen das Päckchen geöffnet und 1 Artikel fehlte. Das ist absolut plausibel und glaubwürdig und Erfahrungswerte der Gerichte zeigen sicherlich, dass Händler in der Regel SO nicht betrügen, d.h. dass sie ein Artikel angeblich gar nicht bekommen haben. Vielmehr ziehen sie wegen Gebrauchtspuren Geld ab (wenn sie denn betrügen wollen) als dass sie auf Gut Glück Kunden vor Gericht zerren, wo sie keine Garantie haben was am Ende noch rauskommt...
Dafür ist die Ausgangssituation des Kunden genau andersrum: Er behält kostenlos die wertvolle Ware, lehnt sich zurück und wartet was man ihm nachweisen kann. Im schlimmsten Fall pokert er auf eine gütliche Einigung ala 30-40% und zack macht er immer noch einen sehr guten Schnitt.