Retourenpaket unvollständig beim Shop angekommen. Erfahrungen ?


  • Aber die eigene Familie nicht immer. Blut ist dicker als Wasser. Ein unbeteiligter Dritter wäre besser, z.B. der Chef oder der Postmitarbeiter am Schalter.


    Jo, ein unbeteiligter Dritter ist immer besser -ein Polizist oder Notar der zufällig dabei war wäre dann Spitze. Was ich damit sagen will ist, das man solche "unbeteiligte Dritte" bzw. Idealkonstelationen schlicht nicht hat, wenn es sich um Familienbetriebe handelt. Nichtsdestotrotz ist selbst ein naher Verwandter des Händlers gewichtiger vor Gericht als ein windiger Kunde der z.B. seine Freundin/Ehefrau als Zeugin präsentiert....



    Bilder haben tatsächlich keinen Wert (ich kann Dinge ins Paket legen, fotografieren und die Dinge anschließend wieder herausnehmen)., das selbe gilt fürs Wiegen mit einer eigenen Waage (erst das Paket wiegen, und dann das Produkt durch gleichschwere Kieselsteine ersetzen).


    So hat doch ein Spanier Amazon abgezogen, war überall in der Presse.



    Das BGB ist in dieser Hinsicht eindeutig auf Seiten des Kunden,


    Und wie kommst du drauf? BGB heißt ja nichts anderes als Zivilrecht und wie überall im Zivilrecht muß der, der was behauptet dies auch beweisen können. D.h. der Händler sagt er habe im Beisein eines Kollegen das Päckchen geöffnet und 1 Artikel fehlte. Das ist absolut plausibel und glaubwürdig und Erfahrungswerte der Gerichte zeigen sicherlich, dass Händler in der Regel SO nicht betrügen, d.h. dass sie ein Artikel angeblich gar nicht bekommen haben. Vielmehr ziehen sie wegen Gebrauchtspuren Geld ab (wenn sie denn betrügen wollen) als dass sie auf Gut Glück Kunden vor Gericht zerren, wo sie keine Garantie haben was am Ende noch rauskommt...


    Dafür ist die Ausgangssituation des Kunden genau andersrum: Er behält kostenlos die wertvolle Ware, lehnt sich zurück und wartet was man ihm nachweisen kann. Im schlimmsten Fall pokert er auf eine gütliche Einigung ala 30-40% und zack macht er immer noch einen sehr guten Schnitt.


  • Demnach müsste ich nachweisen, dass das Paket bei Übergabe im Paketshop schwerer war.


    Steht das Gewicht nicht auf dem Einlieferungsbeleg? Vielleicht lässt Du es künftig auf dem Einlieferungsbeleg vermerken, mit Stempel und Unterschrift der/des Schalterangestellten.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • zum Thema "Händler hat Pech gehabt":
    Das Rücksenderisiko einer Onlineretoure liegt tatsächlich beim Händler => wenn also der Kunde glaubhaft nachweisen kann dass er die Bestellung zurück geschickt hat (am besten eben nicht als Päckchen sondern als trackbares Paket - denn nur da ist auch nachvollziehbar dass es tatsächlich an die Retourenadresse verschickt wurde) dann ist er aus dem Schneider.


    Meiner Meinung nach wird ein Gericht eher auf die unwägbarkeiten der Paketdienstmitarbeiter pochen als zu glauben der Kunde hätte nur die Hälfte der Ware zurück geschickt.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Was hätte denn ein Händler davon, einen bereits geöffneten Artikel (also nun B-Ware) zu entwenden, den Kunden des Betruges zu bezichtigen und ihn vor Gericht zerren zu wollen? Allein um 500, 1000 oder gar 2000€ abzuzocken?

    Der Haendler selbst haette wohl kein Intresse daran, der Routerenmitarbeiter aber durchaus.


    Warhrscheinlich sind das nicht gerade die bestbezahltesten Jobs, und in dem Job kann man eben nicht an A-Ware rankommen aber immerhin an B-Ware.

  • Meiner Meinung nach wird ein Gericht eher auf die unwägbarkeiten der Paketdienstmitarbeiter pochen als zu glauben der Kunde hätte nur die Hälfte der Ware zurück geschickt.


    Naja, so pauschal kann man das nicht sagen. Das Gericht wird in erster Linie die Plausibilität prüfen - handelt es sich um 20€-Ware oder um 500€-Ware? Woher konnte der Postbote wissen was für ein Schnapper sich im Paket befindet? Es hätte was völlig belangloses drin sein können. Wieso nimmt er nur einen Artikel und riskiert damit dass beim schliessen des Päckchens seine DNA im inneren verbleibt. Das klingt jetzt alles sehr nach Krimi, aber steht ein Mitarbeiter im Fokus geht es dann ganz schnell : Anzeige und alles nimmt seinen Lauf.


  • Steht das Gewicht nicht auf dem Einlieferungsbeleg? Vielleicht lässt Du es künftig auf dem Einlieferungsbeleg vermerken, mit Stempel und Unterschrift der/des Schalterangestellten.


    DPD Paketshops haben keine Waage. Die Nutzung des mobilen Paketscheines erleichtert die Manipulation ebenfalls, das wurde mir im nachhinein bewusst.
    Man zeigt ja nur einen 2D-Barcode auf dem Handy vor, der PAketshop klebt ein Label mit der Paketnummer auf (im Scanner erfolgt dann die Verknüpfung von 2D-Bardcode und Paketlabel) und erst im Versanddepot wird dann ein Aufkleber mit den Adressdaten gedruckt.
    Druckt man selbst den Aufkleber, kann man ihn wunderbar so aufkleben, dass man ihn zerschneiden muss um das Paket zu öffnen. Das würde fast jedem Empfänger auffallen.

    Viele Grüße
    Martin

  • Ich schicke grundsätzlich mit DHL, denn die sind zuverlässig. Zusätzlich lasse ich das Paket von einem Verwandten zur Post bringen.
    Wenn ich Eintrittskarten über ebay verkaufe, frage ich den Käufer, ob der Versand als Standardbrief oder Einschreiben gewünscht wird. Gerade bei Standardbrief lasse ich den von einem Zeugen zur Post bringen, denn es genügt, wenn ich nachweisen kann, dass der Brief in den Kasten geworfen wurde.


    Beim Apple-Watch Fall genügt es, den Retourenaufkleber von Nike zu nutzen. Zur Sicherheit würde ich einen Zeugen (aus der Familie) beim Einpacken zuschauen lassen. Der Zeuge bringt dann das Paket zur Post. Damit dürfte ich auf der sicheren Seite sein. Es kommt durchaus vor, dass auf dem Versandweg Post verschwindet, aber dieses unternehmerische Risiko hat Nike.
    Ich es bei Nike üblich, dass man in E-Mails geduzt wird?

    Herbert


  • Bevor wir uns weiter unterhalten: Die Systematik des und Methodik im BGB, des Kaufvertragsrechts und des Konsumsgüterkaufs sind dir bekannt? Wenn ja, Bravo, wir brauchen nichts weiter zu bereden, die gesetzlichen Regeln sind eindeutig. Wenn nein: bitte lies dich entsprechend ein und argumentiere nicht aus dem Bauch heraus.


    Danke!

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    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Naja, so pauschal kann man das nicht sagen. Das Gericht wird in erster Linie die Plausibilität prüfen - handelt es sich um 20€-Ware oder um 500€-Ware? Woher konnte der Postbote wissen was für ein Schnapper sich im Paket befindet? Es hätte was völlig belangloses drin sein können. Wieso nimmt er nur einen Artikel und riskiert damit dass beim schliessen des Päckchens seine DNA im inneren verbleibt. Das klingt jetzt alles sehr nach Krimi, aber steht ein Mitarbeiter im Fokus geht es dann ganz schnell : Anzeige und alles nimmt seinen Lauf.


    Die Strafprozessordnung, die VwGO und ZPO sind dir ein Begriff? Dann weißt du ja, wie das Gericht prüft. Auf jeden Fall in erster Linie nicht nach deiner behaupteten "Plausibilität".


    Wenn nicht: du hilfst dem TE damit nicht weiter.

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  • Naja, so pauschal kann man das nicht sagen. Das Gericht wird in erster Linie die Plausibilität prüfen - handelt es sich um 20€-Ware oder um 500€-Ware? Woher konnte der Postbote wissen was für ein Schnapper sich im Paket befindet? Es hätte was völlig belangloses drin sein können. Wieso nimmt er nur einen Artikel und riskiert damit dass beim schliessen des Päckchens seine DNA im inneren verbleibt. Das klingt jetzt alles sehr nach Krimi, aber steht ein Mitarbeiter im Fokus geht es dann ganz schnell : Anzeige und alles nimmt seinen Lauf.


    https://www.bz-berlin.de/tator…zock-trick-der-paketboten


    https://www.rbb24.de/panorama/…diebstahl-haftstrafe.html


    https://www.maz-online.de/Loka…1000-Pakete-unterschlagen

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