Ggfs. gibt’s natürlich ne Vier Augen Regelung nach dem Motto: wenn etwas anders als erwartet ist dann hol jemand dazu.
Ja. So oder so ähnlich stelle ich mir das auch vor. Auf jeden Fall muss es vor Gericht verwertbar sein, d.h. es darf nicht ein Lager fernab der Firma sein wo ohnehin nur 2 Angestellte arbeiten und der eine davon an dem Tag krank war. Es müssen also genug Leute in der Nähe sein, die mal kurz ein Päckchen in Augenschein nehmen. Weil wie schon gesagt geht es nicht nur Betrug festzustellen, sondern auch ggf. vor Gericht durch Zeugen usw zu beweisen.
Die Sache mit der Kamera ist immer mehr im kommen. Allerdings vornehmlich im Versandprozess wo man ggfs. einfach dem Kunden ein Bild des für ihn gepackten Paketes kurz vor dem zukleben in die Versandbestätigung einfügt
So kenne ich das zwar nicht, aber was ich mir vorstellen könnte wäre etwas was nur bei größeren Versandhändlern mit der entsprechenden Logistik funktionieren würde. Und zwar könnte das eine Kamera sein, die nur die Arbeitsfläche umfasst, keine Gesichter zu sehen sind und das Ankommen des Pakets (Fließband, Palette usw) vor dem Öffnen festhält.
Man könnte natürlich auch Postfilialen in die Sache einbeziehen in dem das Päckchen geöffnet vorgelegt wird, der Mitarbeiter zuerst ein Foto macht und dieses digital an der Sendungsverfolgung anhängt. Ich meine Post-ID im Namen Dritter macht ja die Post auch, warum nicht Päckchen beglaubigen? Das wäre doch im Interesse vieler Händler die mit mittel- bzw. hochpreisigen Waren handeln.Ein kleiner Aufschlag zum Retourschein tut nicht weh und zahlt sich im Endeffekt aus.