Retourenpaket unvollständig beim Shop angekommen. Erfahrungen ?


  • Ggfs. gibt’s natürlich ne Vier Augen Regelung nach dem Motto: wenn etwas anders als erwartet ist dann hol jemand dazu.


    Ja. So oder so ähnlich stelle ich mir das auch vor. Auf jeden Fall muss es vor Gericht verwertbar sein, d.h. es darf nicht ein Lager fernab der Firma sein wo ohnehin nur 2 Angestellte arbeiten und der eine davon an dem Tag krank war. Es müssen also genug Leute in der Nähe sein, die mal kurz ein Päckchen in Augenschein nehmen. Weil wie schon gesagt geht es nicht nur Betrug festzustellen, sondern auch ggf. vor Gericht durch Zeugen usw zu beweisen.



    Die Sache mit der Kamera ist immer mehr im kommen. Allerdings vornehmlich im Versandprozess wo man ggfs. einfach dem Kunden ein Bild des für ihn gepackten Paketes kurz vor dem zukleben in die Versandbestätigung einfügt


    So kenne ich das zwar nicht, aber was ich mir vorstellen könnte wäre etwas was nur bei größeren Versandhändlern mit der entsprechenden Logistik funktionieren würde. Und zwar könnte das eine Kamera sein, die nur die Arbeitsfläche umfasst, keine Gesichter zu sehen sind und das Ankommen des Pakets (Fließband, Palette usw) vor dem Öffnen festhält.


    Man könnte natürlich auch Postfilialen in die Sache einbeziehen in dem das Päckchen geöffnet vorgelegt wird, der Mitarbeiter zuerst ein Foto macht und dieses digital an der Sendungsverfolgung anhängt. Ich meine Post-ID im Namen Dritter macht ja die Post auch, warum nicht Päckchen beglaubigen? Das wäre doch im Interesse vieler Händler die mit mittel- bzw. hochpreisigen Waren handeln.Ein kleiner Aufschlag zum Retourschein tut nicht weh und zahlt sich im Endeffekt aus.

  • Video schön und gut. Wenn du das Paket in der Postfiliale zuklebst, der Post übergibst und davon noch ein Video gemacht hast, dann mag dir das Video helfen. Ein Video welches dich beim zukleben des Pakets zeigt hilft allerdings überhaupt nicht.


    Was zeigt das Video denn?
    Du hast ein Paket mit dem entsprechenden Inhalt (sieht man vllt. nur den Karton der Uhr und nicht die Uhr selbst?) zugeklebt. Im Anschluss klebst du ein zweites Paket zu und bringst dieses zur Post.


    Der Nachweis muss also schon penibel geführt werden.

  • Naja, Fotos beweisen rein gar nichts -weder für die eine Seite, noch für die andere.


    Naja, kommt drauf an wie plausibel die Geschichte ist. In diesem Fall hier fehlt das 600€-Ding, aber das 50€-Ding ist noch da. Wäre es umgekehrt -sicherlich keine Frage. Abgesehen davon ist Klarna bzw.auf Rechnung & teuren Sachen immer verdächtig. Von außen sieht das natürlich nach einen Coup aus.

    Denke Fotos / Video koennten sogar als Indiz fuer einen Betrugsversucht gewertet werden, weil denke die wenigsten Leute machen Foto / Video von Retourensendungen. Wenn dann wirklich was ist waere es eher ein Indiz fuer einen Betrugsversuch.


    Allerdings wedern Retourenpakete an Markenshops wohl oefter mal gerne von Paketdiensten gepluendert.

  • Es stellt sich das Problem im Konsumgüterkauf überhaupt nicht. Wenn der TE das Rücksendeetikett von Nike nutzt und die Ware ordnungsgemäß verpackt und eingeliefert hat, hat der Händler das Problem. Tatsächlich und auch real. Wenn der TE den Einbringungsbeleg hat, muss er gar nichts beweisen, erklären oder irgendwelche, wie von Nike gefordert, "Ermittlungstätigkeiten" übernehmen. Sondern der Händler, dass der TE die Uhr NICHT eingepackt und versandt hat. Das wird im Regelfall schwer bis unmöglich.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Denke Fotos / Video koennten sogar als Indiz fuer einen Betrugsversucht gewertet werden, weil denke die wenigsten Leute machen Foto / Video von Retourensendungen.


    Sehe ich auch so. Wer sich so akribisch vorbereitet & ausgerechnet das teuerste im Paket fehlt -da schnallt sich jemand an.



    Allerdings wedern Retourenpakete an Markenshops wohl oefter mal gerne von Paketdiensten gepluendert.


    Sehe ich auch so. Wobei man aber sagen muss -ob nun unehrliche Kunden oder plünderte Paketboten: Das kann man nur 1x machen und dann ist man auf dem Radar.


    P.S. Bei den Paketboten (egal ob DHL, Hermes usw) handelt es sich in letzter Zeit oft um Flüchtlinge (?), die meist überhaupt kein Deutsch verstehen und denen der Job so ziemlich egal scheint. Als ich mich bei meinem DHL-Flüchtlings-Paketboten beschweren wollte dass er nicht klingelt sondern gleich in die Postfiliale abliefert (ala so wird's gemacht bei uns), sagte er mir selbstherrlich im gebrochenen Deutsch dass sinngemäß soooo viele Boten bei DHL gesucht werden und somit jede Beschwerde ein Witz wäre....





    Es stellt sich das Problem im Konsumgüterkauf überhaupt nicht. Wenn der TE das Rücksendeetikett von Nike nutzt und die Ware ordnungsgemäß verpackt und eingeliefert hat, hat der Händler das Problem.



    Naja, so einfach ist es dann doch nicht! Jeder noch so halbschlaue Händler wird seine Prozesse so organisieren, dass ankommende Päckchen (beweissicher) auf Vollständigkeit überprüft werden. Wer das nicht macht -ist dumm.



    Sondern der Händler, dass der TE die Uhr NICHT eingepackt und versandt hat. Das wird im Regelfall schwer bis unmöglich.


    Auch hier liegst du falsch. Wenn der Händler also vor Gericht zieht und behauptet, dass ein "langjähriger" Mitarbeiter das Paket zum Überprüfen geöffnet hat, fehlende Artikel feststellt und noch einen zweiten Mitarbeiter heranzieht bzw. seinem Vorgesetzten meldet -dann hat ein Kunde Null Chance!! Das ist einfach so und das wird kein Gericht anders sehen, weil Interessenkonflikte nichts anderes vermuten ließen?


    Was hätte denn ein Händler davon, einen bereits geöffneten Artikel (also nun B-Ware) zu entwenden, den Kunden des Betruges zu bezichtigen und ihn vor Gericht zerren zu wollen? Allein um 500, 1000 oder gar 2000€ abzuzocken?


    Was hätte aber ein Kunde auf der anderen Seite, wenn er ein unvollständiges Paket verschickt? Er hätte somit einen hochpreisigen Artikel kostenlos und mit relativ wenig Aufwand abgeschossen.


    Diese Interessenlagen muss man sich immer vor Augen führen damit man den Wald vor lauter Bäume immer noch sieht.


  • Zeugen haben in der Tat den größten Stellenwert vor Gericht.


    Aber die eigene Familie nicht immer. Blut ist dicker als Wasser. Ein unbeteiligter Dritter wäre besser, z.B. der Chef oder der Postmitarbeiter am Schalter.


    Bilder haben tatsächlich keinen Wert (ich kann Dinge ins Paket legen, fotografieren und die Dinge anschließend wieder herausnehmen)., das selbe gilt fürs Wiegen mit einer eigenen Waage (erst das Paket wiegen, und dann das Produkt durch gleichschwere Kieselsteine ersetzen).



    Allerdings wedern Retourenpakete an Markenshops wohl oefter mal gerne von Paketdiensten gepluendert.


    Nicht nur Retouren. Auch normale Sendungen. Mir wurde vor ein paar Tagen ein Päckchen auf dem Versandweg gestohlen, niemand weiss wo es geblieben ist (eine Nachverfolgung nicht möglich), aber der Hersteller besteht nicht auf Zahlung (sonst hätte ich jetzt den Rechtsweg beschreiten müssen).

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.


  • Auch hier liegst du falsch. Wenn der Händler also vor Gericht zieht und behauptet, dass ein "langjähriger" Mitarbeiter das Paket zum Überprüfen geöffnet hat, fehlende Artikel feststellt und noch einen zweiten Mitarbeiter heranzieht bzw. seinem Vorgesetzten meldet -dann hat ein Kunde Null Chance!! Das ist einfach so und das wird kein Gericht anders sehen, weil Interessenkonflikte nichts anderes vermuten ließen?


    Pakete werden in der Regel gewogen. Nimmt man die Pakete der Telekom (dessen Gewicht ist bekannt) und das Gewicht der Uhr samt Zubehör kann man anhand der Gewichtsangabe auf dem Einlieferungsbeleg durchaus herauslesen was im Paket war. Der Händler müsste dann schon behaupten das nur Kiesel im Paket waren, oder nur gleichschweres Papier, aber das kann der Händler nicht allzuoft machen (es können ja nicht hunderte von Kunden nur Kiesel zurückschicken).

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  • Es ist vollkommen egal, was der Händler bei der Retoure macht, prüft oder für Prozesse installiert. Das BGB ist in dieser Hinsicht eindeutig auf Seiten des Kunden, voraussgesetzt der Konsument (Kunde) handelt nicht in betrügerischer Absicht. Der TE hat schlicht nichts falsch gemacht. Es ist da Problem des Händlers. So simple.

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  • Pakete werden in der Regel gewogen. Nimmt man die Pakete der Telekom (dessen Gewicht ist bekannt) und das Gewicht der Uhr samt Zubehör kann man anhand der Gewichtsangabe auf dem Einlieferungsbeleg durchaus herauslesen was im Paket war. Der Händler müsste dann schon behaupten das nur Kiesel im Paket waren, oder nur gleichschweres Papier, aber das kann der Händler nicht allzuoft machen (es können ja nicht hunderte von Kunden nur Kiesel zurückschicken).


    Wenn der Inhalt erst beim Empfänger entwendet wurde, hast du recht. Ich habe selbst mal was auf ebay privat verkauft und versendet. Hier wurde der Inhalt offenbar auf dem Weg vom Paketshop zum Versandepot entnommen, es befand sich nur noch der leere Produktkarton im Paket. Der Versanddienstleister lehnt natürlich jegliche Haftung ab, da das Gewicht bereits bei der Verwiegung im Versanddepot so niedrig war. Demnach müsste ich nachweisen, dass das Paket bei Übergabe im Paketshop schwerer war.
    Habe natürlich Anzeige erstattet, aber ob da was rauskommt ist fraglich, das Verfahren läuft schon fast ein Jahr.

    Viele Grüße
    Martin

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