9,95€ für 5 GB, und das direkt vom großen T, sind schon (vergleichsweise) günstig. Muss man die SIM in dem Car-Adapter nutzen oder geht die auch in jedem Phone/4G-Router?
Telekom CarConnect Prepaid
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Beim freischalten der Sim (Videoident) werden anschließend EAN und IMEI vom CarConnectdongle abgefragt und die Sim wohl auf den Dongle gelockt.
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Beim freischalten der Sim (Videoident) werden anschließend EAN und IMEI vom CarConnectdongle abgefragt und die Sim wohl auf den Dongle gelockt.
Wegen der vorgeschriebenen freien Endgerätewahl macht so eine Verbindung der SIM mit dem Router schon lange kein Netzbetreiber. Einige erwähnen das in der Beschreibung des Tarifs, machen es dann aber doch nicht.
Vielleicht dient die Abfrage der einfacheren Zuordnung der Auto-Daten, die vom Dongle gesammelt werden.
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Wegen der vorgeschriebenen freien Endgerätewahl macht so eine Verbindung der SIM mit dem Router schon lange kein Netzbetreiber. Einige erwähnen das in der Beschreibung des Tarifs, machen es dann aber doch nicht.
Postpaid CarConnect sowie die Prepaid CarConnect Sim funktionieren nicht in andern Endgeraeten nur in ihren eigenen Dongles, die Dongles untereinander mal Sim hin und hertauschen verkneife ich mir mal nachdem die versteckt und schwierig zugaenglich verbaut sind.
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Welche ean muss bei der Freischaltung angegeben werden? Die von der äußeren Schachtel oder die von der inneren?
Des Weiteren muss man, wenn man eine andere Telekom Sim nehmen will, die Pin Abfrage abschalten? Wie ist das Gerät dann handelbar? Per Browser mit IP Adresse oder nur über die komische App?
Komme noch nicht so richtig klar! -
Postpaid CarConnect sowie die Prepaid CarConnect Sim funktionieren nicht in andern Endgeraeten nur in ihren eigenen Dongles,
Ist so eine Einschränkung rechtlich überhaupt zulässig? Da das Gerät für Smartphones ein WLAN anbietet ist es letztlich ein Router, und da gilt (noch) die Routerfreiheit.
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Die Routerfreiheit ist eine Netzabschlussgerätefreiheit im Festnetz, im Mobilfunk sind weiterhin Sperren erlaubt - auch wenn es das heute fast nicht mehr geben dürfte: Der SIM Lock wär so eine.
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Der SIM Lock sperrt aber doch die Nutzung des Geräts mit anderen SIM-Karten, nicht die Nutzung der SIM-Karte mit anderen Geräten.
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Die Routerfreiheit ist eine Netzabschlussgerätefreiheit im Festnetz, im Mobilfunk sind weiterhin Sperren erlaubt - auch wenn es das heute fast nicht mehr geben dürfte: Der SIM Lock wär so eine.
Es gibt keine Unterscheidung zwischen Festnetz und Mobilfunk.
Zitat„Internetzugangsdienst“: ein öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienst, der unabhängig von der verwendeten Netztechnologie und den verwendeten Endgeräten Zugang zum Internet und somit Verbindungen zu praktisch allen Abschlusspunkten des Internets bietet.
ZitatDie Endnutzer sollten beim Zugang zum Internet frei unter den verschiedenen Arten von Endgeräten im Sinne der Richtlinie 2008/63/EG der Kommission (1) wählen können. Die Internetzugangsanbieter sollten über die von den Herstellern oder Händlern der Endgeräte im Einklang mit dem Unionsrecht angewandten Beschränkungen hinaus keine weiteren Beschränkungen auf die Nutzung von Endgeräten, die die Verbindung zum Netz herstellen, anwenden.
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.…_blob=publicationFile&v=3
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Was mich gerade interessiert, ist der umgekehrte Fall:
Kann ich im CarConnect auch eine andere SIM Karte (z.B. von O2) betreiben?
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