Führerschein Klasse 3-was tun ab dem 50. Geburtstag?

  • Hallo Leute,
    es sind hier hoffentlich Fahrlehrer(innen) anwesend :)


    Wie steht es um die Befähigung, mit dem alten Klasse 3 Führerschein, weiterhin 7,49 Tonner mit Anhänger zu fahren?


    Folgenden Hinweis aufgeschnappt: ab dem 50. Lebensjahr muss man diese, genauso wie den Klasse 2, mit einer augenärztlichen sowie hausärztlichen Unbedenklichkeitsuntersuchung verlängern lassen. Ansonsten würde man nur noch maximal 4,9 t Anhänger an den 7,49 Tonner anhängen dürfen.


    Kann das hier jemand bestätigen?

  • Wenn ich ne Frage anhängen darf .... bei der Umschreibung eines alten "rosa" Führerschein bekommt man die Klasse T (schwere Traktoren bis 60 KM/h) nur auf Antrag und nur mit Bescheinigung, dass man Fahrpraxis auf solchen Geräten hat (Land- oder Forstwirtschaftlich tätiger Betrieb).


    Jetzt meine Frage - versteh ich das richtig, dass ich mit dem rosa Führerschein "Klasse T" Fahrzeuge problemlos bewegen kann aber ich das bei der Umschreibung - trotz Bestandsschutz - nicht mehr direkt bekommen soll ?

  • Einen solchen Traktor dürftest Du vorher auch nur fahren, wenn Deine Landwirtschaft einen hat, oder Dir der Landwirt bestätigt, dass Du seinen hin und wieder fahren musst. In diesem Fall bekommst Du heute auch Klasse T eingetragen.

  • Zitat

    Folgenden Hinweis aufgeschnappt: ab dem 50. Lebensjahr muss man diese, genauso wie den Klasse 2, mit einer augenärztlichen sowie hausärztlichen Unbedenklichkeitsuntersuchung verlängern lassen. Ansonsten würde man nur noch maximal 4,9 t Anhänger an den 7,49 Tonner anhängen dürfen.


    Kann das hier jemand bestätigen?


    Richtig.



    Die alte Klasse 3 enthält die heutige Klasse C1E (Fahrzeuge bis 7,5 t + Anhänger, Gesamtmasse des Zuges 12 t, daraus ergibt sich eine maximal zulässige Gesamtmasse des Anhängers von 4,5 t) sowie die Berechtigung, Busse bis 7,5 t ohne Fahrgäste zu fahren (z.B. für Überführung oder Werkstattfahrten).


    Die Klasse 3 enthält aber (bei Umschreibung auf Antrag) auch die heutige Klasse CE 79 (genauer gesagt: Klasse CE mit Schlüsselzahl 79), das sind Fahrzeuge bis 7,5 t mit einachsigen Anhängern (auch mit Tandemachse) bis zum Gesamtzuggewicht 18,75 t. Diese Fahrzeuge fallen in die heutige Klasse CE, die muss alle 5 Jahre verlängert werden (mit ärztlicher Bescheinigung). Für Altbesitzer gibt es eine Übergangsregelung, die die Verlängerung erst ab dem 50.Lebensjahr erforderlich macht.


    Wer also als Besitzer der Klasse 3 7,5-Tonner mit Anhängern über 4,5 Tonnen fahren möchte, muss ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein in einen Kartenführerschein umtauschen und dazu eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung vorlegen.

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