Justizministerin plant Änderung bei Handyverträgen

  • Wieso widerspreche ich mir? Jeder hat einen Internetzugang Zuhause und kann dann entsprechende Tarife fürs Handy abschließen.


    Meinen o2 Vertrag habe ich sogar ganz ohne Kombination bzw. Rückgewinnung erhalten. Man muss nur die Augen benutzen. Den gab es nämlich günstig auf einer Messe. Ohne zu verhandeln, ohne weitere Verträge usw. Den nutze ich schon das dritte oder vierte Mal in Folge.

  • Wieso widerspreche ich mir?


    Weil du pauschal sagtest:


    "Ich finde es albern, so werden auch die Tarife teurer. Ich habe gar kein Problem mich 2 Jahre zu binden, so hat man dann wenigenstens seine Ruhe."


    Du sprichst von befristet 2 Jahre, deine Vorteile kriegst du aber erst nach "zig" Verlängerungen. Und insofern sind 2-Jahresverträge -an sich- kein Preisvorteil. Erst Folgeverträge bzw. Rückgewinnung senken im Gesamtbild die Preise. Das wirst du aber auch bei 1-Jahresverträgen haben und ich wette sogar, dass man noch bessere Konditionen bekommen wird als jetzt...

  • Ich will aber nicht alle 9 Monate meine Verträge prüfen.


    Sonst hast du das alle 21 Monate getan und nun sind alle 9 Monate (d)ein Problem? Die unternehmensfreundliche Gesetzesgebung sorgt aber weiterhin mit automatischen Vertragsverlängerungen ala 3 Monate und insofern kannst du es dir aussuchen wann du wieder "prüfen" musst. Nach 9,12,15,18,21 usw. Wie du möchtest. Und solange läuft dir der Anbieter auch nicht weg..:D

  • Wenn die Verträge sich nicht mehr um 12 Mon. verlängern fallen die (für den Mobilfunkanbieter) kostenintensiven aktiven Vertragsverlängerungen weg. Bei der Verlängerung wird ordentlich Provision gezahlt die auf die laufenden Kosten aufgeschlagen wird.


    Diese Einsparungen muss man an den Kunden weitergegeben da dieser ohne Zeitdruck ggf. einen anderen Anbieter wählen kann.

  • Wenns nach mir ginge, dann wuerde ich eine Differenzierung zwischen SIMonly Tarifen und Hardware Tarifen einfuehren.


    Bei SIMonly Tarifen wuerde ich maximal 6 Monate Mindestvertragslaufzeit erlauben und eine maximal monatliche Kuendigungsfrist. Denn bei einem SIMonly Tarif hat ein Anbieter ja kaum einen Aufwand der eine laengere Vertragsbindung rechtfertigen wuerde.


    Bei Hardware Tarifen wuerde ich jedoch hingegen 36 Monate Mindestvertragslaufzeit erlauben, danach aber dann ebenfalls monatliche Kuendigungsfrist.


    Denn:
    - inzwischen hat sich bei den Smartphones der technische Fortschritt soweit verlangsamt das die Smartphones eh 36 Monate oder laenger genutzt werden
    - sind viele Smartphones, vorallem die Apple iPhones so teuer, das sich die Geraete kaum noch ueber eine kuerzere Laufzeit finanzieren lassen
    - ist der LTE Flaechenausbau inzwischen nahezu abgeschlossen, so das kaum noch jemand wegen besserer Netzabdeckung das Netz wechseln will


    *****


    12 Monate sind irgendwie nichts Halbes und nichts Ganzes. Fuer SIMonly ist es immer noch ungerechtfertigt Lange. Um den Kunden ein Smartphone und/oder den Offlinevertrieb via Shops und Haendler zu finanzieren aber zu kurz.

  • Wenns nach mir ginge, dann wuerde ich eine Differenzierung zwischen SIMonly Tarifen und Hardware Tarifen einfuehren.


    Dann aber per Gesetz. Denn jetzt schon sind Koppelverträge verboten -und dennoch werden die von der Justiz geduldet (alias Handyvertäge). Die Gesetzgebung dafür war also ein Witz.



    Bei SIMonly Tarifen wuerde ich maximal 6 Monate Mindestvertragslaufzeit erlauben und eine maximal monatliche Kuendigungsfrist. Denn bei einem SIMonly Tarif hat ein Anbieter ja kaum einen Aufwand der eine laengere Vertragsbindung rechtfertigen wuerde.


    Ja, 6 Monate finde ich einen überschaubaren Zeitraum. Dann könnten sich Anbieter anstrengen einen besseren Tarif als die der Discounter anzubieten -zumal 6 Monate auch für den Anbieter ein überschaubarer Zeitrahmen ist.



    Bei Hardware Tarifen wuerde ich jedoch hingegen 36 Monate Mindestvertragslaufzeit erlauben, danach aber dann ebenfalls monatliche Kuendigungsfrist.


    Nein, fängt man mit Ausnahmen an ist der Damm schon gebrochen. Die Idee ist ja wohl, dass grundsätzlich Verbraucherverträge max. 1 Jahr andauern dürfen und Feierabend. Was deine Vorstellungen bezüglich 36 Monaten angeht, so kann man doch jetzt schon z.B. bei Otto die Dauer der Ratenzahlung selbst bestimmen. Hier bedarf es also keiner neuen Regelung -das geben die Gesetze jetzt schon her.



    12 Monate sind irgendwie nichts Halbes und nichts Ganzes. Fuer SIMonly ist es immer noch ungerechtfertigt Lange. Um den Kunden ein Smartphone und/oder den Offlinevertrieb via Shops und Haendler zu finanzieren aber zu kurz.


    Du darfst aber nicht vergessen, dass 12 Monate für etliche Verbraucherverträge gelten werden und insofern ist das jetzt erst mal ein guter Schnitt. Denn ich bin mir sicher dass die FDP und der Wirtschaftsflügel der CDU/CSU dies mit allen Mitteln verhindern werden, denn dann nimmt man ihrem Klientel die "Vertragsfreiheit" weg, Schwache abzuzocken.


    Ein Beispiel, wie weit diese 2-Jahresverträge missbraucht wurden und wo sie überall zu finden sind: Ich war mal vor Jahren beim Mieterverein und dort ist es vertragstechnisch sogar noch schlimmer, denn zum einen unterschreibt man anfänglich einen Vertrag über 2 Jahre (wen wundert's?) und dieser verlängert sich stets um 1 Jahr, WENN man nicht 3 Monate ZUM Jahresende kündigt. Also nochmal doppelt gemoppelt. Und das übersehen natürlich viele Leute und wollen z.B. ihre Verträge zum Februar nächsten Jahres kündigen -haben aber die Frist zum Jahresende verpasst und sind nun erst mal bis 31.12. nächsten Jahres gebunden. Ein Unding wie ich finde, zumal diese Mietervereine nach Außen und in den Medien immer sehr sozial auftreten und angeblich für den kleinen Mann kämpfen -aber letztendlich (wie Betrüger) alles mitnehmen was sie nur kriegen. Dabei nutzen sie eine Lücke im Vereinsgesetz, d.h. sie bleiben als Rechtsform stets ein "e.V.", damit sie eben von längeren Vertragskündigungen profitieren können. Denn der Gesetzgeber wollte mit dem Vereinsrecht bzw. Vereinsgesetz kleinen Vereinen die finanzielle Existenz sichern. Mit ein paar Millionen Kunden ist aber der deutsche Mieterbund aber wahrlich kein Kleinverein. Mal sehen, ob die 1 Jahresfrist hier auch gelten wird....:rolleyes:

  • Nein, fängt man mit Ausnahmen an ist der Damm schon gebrochen. Die Idee ist ja wohl, dass grundsätzlich Verbraucherverträge max. 1 Jahr andauern dürfen und Feierabend. Was deine Vorstellungen bezüglich 36 Monaten angeht, so kann man doch jetzt schon z.B. bei Otto die Dauer der Ratenzahlung selbst bestimmen. Hier bedarf es also keiner neuen Regelung -das geben die Gesetze jetzt schon her.

    Gut informierte Kunden finden natuerlich problemlos Versandhaendler und Onlinehaendler wo man Smartphones und andere Geraete per Ratenzahlung gekauft werden koennen.


    Allerdings muss man da auch wirklich aufpassen, das man eine wirkliche Ratenzahlung bekommt, und keine Finanzierung aufgedrueckt bekommt. Weil eine Sammelung von Kleinfinanzierungen ist wohl fuer den Schufa-Score icht so toll.


    Aber es gibt auch Leute die ihr Geraet direkt mitnehmen bzw. vom Anbieter bekommen moechten, und beim stationaeren Handel geht es auch um Arbeitsplaetze.


    Dann aber per Gesetz. Denn jetzt schon sind Koppelverträge verboten -und dennoch werden die von der Justiz geduldet (alias Handyvertäge). Die Gesetzgebung dafür war also ein Witz.

    Das es Koppelvertraege gibt finde ich garnicht so schlimm. Der Kunde hat ja auch einen gewissen Vorteil davon. Naemlich das er ein Smartphone bekommt und nicht auf einmal bezahlen muss, dafuer aber keinesfalls eine zweite Meldung bei der Bonitaetsagenturen anfaellt, weil der Vertag ansich ja eh eingetragen wird. Und viele Leute sind eben dran gewohnt.


    Schlimmer finde ich das man im Mobilfunkbereich oft garkeie Wahl hat die 24 Monate Mindesvertragslaufzeit zu umgehen. Zum Beispiel wenn man Telekom StreamOn oder Vodafone Pass moechte. Weil Telekom MagentaMobil und Vodafone RED auch ohne jegliche Subvention ihre 24 Monate Mindestvertragslaufzeit haben.


    Und selbst bei o2 Free wird man zu 24 Monate Mindestvertragslaufzeit genoetigt. Der kleinste o2 Free 1GB Flex ohne Mindestvertragslaufzeit kostet statte 24,99€. Umgkehrt kostet mit Mindestvertragslaufzeit o2 Free 4GB nur 9,99€ und selbst o2 Free 25GB nur 19,99€.

  • Mal eine Frage in eine etwas andere Richtung:
    Wenn die Planungen dieses Gesetzes dann mal irgendwann (kann ja auch schon mal 2 Jahre daueren) umgesetzt sein sollten,
    wie wirkt sich das auf bestehende 2-Jahres Verträge aus?

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