Ich wollte mal aus Interess von euch wissen, ob das Verhalten meiner ehemaligen Bank so normal bzw. rechtlich in Ordnung ist.
Ich habe der Bank am Anfang des Monats die Kündigung meines Girokontos zum Ende des Monats per Fax geschickt. Hierfür wählte ich die Standardformulierung "...ein enventuelles Restguthaben überweisen Sie bitte an folgendes Konto...", obwohl der Kontosaldo 0€ betrug.
Daraufhin hat die Bank das Konto sofort geschlossen. (Für diesen Fehler wurde sich mittlerweile entschuldigt) Es wurde eine Abrechnung erstellt für die angefangenen 4 Tage des Monats, in der mir die vollen Kontoführungsgebühren für den gesamten Monat berechnet wurden und diese wurden dann sofort per Lastschrift von meinem neuen Konto, bei der fremden Bank abgebucht. Witzigerweise auch nicht im Namen der Bank, sondern unter meinem Namen.
Ist es normal und zulässig, dass sich die Bank an meinem neuen Konto bedient?
Kommt es öfter vor, dass die Bank die vollen Gebühren für den letzten Monat berechnet, obwohl dies nach §675h (3) BGB nicht zulässig ist? "Im Fall der Kündigung sind regelmäßig erhobene Entgelte nur anteilig bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags zu entrichten."
Was würde jetzt eigentlich passieren, wenn ich die Lastschrift von der neuen Bank zurückbuchen lasse?