Balkonkraftwerk

  • Zitat

    Wohnungseigentümer und Mieter soll künftig einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der momentan innerhalb der Regierung abgestimmt wird. Darüber hinaus sollen rein virtuelle Abstimmungen innerhalb von Eigentümergemeinschaften erleichtert werden, um entsprechende Beschlüsse auch außerhalb von Präsenzversammlungen fassen zu können.

    Zitat

    Zwar müsste eine Eigentümergemeinschaft der Installation weiterhin zustimmen, jedoch ist eine Ablehnung nicht ohne Weiteres möglich

    Das ist Deutschland, verbieten darf man es nicht, aber trotzdem muss abgestimmt werden. 8o


    https://www.golem.de/news/priv…orgelegt-2305-174426.html

  • Zumindest sind Teile der Petition recht schnell in das Gesetzgebungsverfahren gekommen.

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  • Ich habe jetzt einige Zeit mein Balkonkraftwerk mit nur einem Panel am Netz. Für das Zweite muss ich erst noch ein paar Umbauarbeiten machen, das braucht noch ein paar Wochen. Ich dachte nun das mein auf 600W gedrosselter Wechselrichter von einem 405Wp-Panel dann dennoch voll einspeisen könnte. Ich komme jedoch mit einem Panel, selbst bei schönstem Sonnenschein, immer nur auf knapp 300W. Ich vermute daher, das die Drosselung pro Panelkanal (auf je 300W) festgelegt wurde und nicht auf der Ausgangsseite auf 600W gesamt.

    Hat jemand eine Info, ob meine Annahme richtig ist und ob andere Hersteller das auch so machen? Ändern lässt es sich vermutlich nicht, ich bin nur neugierig bzgl. der technischen Umsetzung.

    Es handelt sich um einen TSUN SOL-M800(DE), welcher BTW bereits eingebaut ein WLAN-Gateway hat. Dafür muss man bei anderen Wechselrichtern viel Geld hinlegen. Allerdings ist die App Grütze.

    Ich glaube eher, dass die angegebene Peak-Leistung der Module in unseren Breitengraden kaum erreichbar ist.

    Ein Bekannter betreibt 2 Panels mit je 410W Peak an einem Hoymiles Microinverter und hatte als absoluten Höchstwert 728,4 W bisher.


    Wenn die App "Grütze" ist, empfehle ich das Zwischenstecken der vorhandenen DECT Steckdose von AVM (war doch so?).

    Vorteile: zweiter Messwert, ausschließlich lokaler Datentraffic, keine irgendwo gehostete Cloud.

  • Das werde ich sehen wenn das zweite Panel läuft.

    Zur Strommessung habe ich einen Shelly dran, die App-Unterstützung ist daher nur nice to have. Außerdem habe ich mich gegen Schuko und für Wieland entschieden, weshalb AVM DECT als Möglichkeit eh raus war. Wieland erreicht auch im gesteckten Zustand die IP-Schutzklasse, was für meinen Installationsort ein nicht unwichtiger Punkt ist. Zumal die Wieland-Lösung letztlich auch die preiswertere war.

  • Das werde ich sehen wenn das zweite Panel läuft.

    Zur Strommessung habe ich einen Shelly dran, die App-Unterstützung ist daher nur nice to have. Außerdem habe ich mich gegen Schuko und für Wieland entschieden, weshalb AVM DECT als Möglichkeit eh raus war. Wieland erreicht auch im gesteckten Zustand die IP-Schutzklasse, was für meinen Installationsort ein nicht unwichtiger Punkt ist. Zumal die Wieland-Lösung letztlich auch die preiswertere war.

    Ja, verstehe ich.


    Noch eine Frage, da Du Dich gesetzestechnisch ja gut auskennst: Bin ich mit Fachabitur Elektrotechnik (incl. 1 jährigem Praktikum) eigentlich eine "Elektrofachkraft"?

  • Da traust du mir recht viel zu. Dazu kann ich dir keine rechtssichere Auskunft geben. Aber nachdem was ich weiß eher nein. Die entsprechende VDE-Richtlinie wurde mal überarbeitet. Weg von "ich darf das, weil ich das vor 100 Jahren mal gelernt habe" hin zu "ich habe aktuelle Kenntnisse vom Stand der Technik und weiß auch wie die heutigen Vorschriften sind".

    Soll heißen. Auch wenn dich deine Ausbildung irgendwann mal dazu berechtigt hätte, dürftest du heute dennoch keine Eingriffe an elektrischen Anlagen durchführen, da du weder praktische Tätigkeit noch Kenntnisse der aktuellen Regeln nachweisen kannst.

    Vgl. VDE1000-10, DGUV V3 / BGVA3



    /Edit:

    Siehe auch hier

    ...

    Unabdingbare Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgaben als verantwortliche Elektrofachkraft ...

    • eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik zum staatlich geprüften Techniker, Meister oder Ingenieur
    • neu hinzugekommen: Bachelor und Master
    • sowie ein zeitnaher Einsatz in diesem Bereich
    • und schließlich Kenntnisse der aktuellen Normen und Regelwerke

    ...

  • Man muss hier aber unterscheiden.

    Zitat


    Unabdingbare Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgaben als verantwortliche Elektrofachkraft

    Also im betrieblichen Umfeld die Verantwortung für eine Installation zu übernehmen.


    Für Arbeiten im Haushalt und am öffentlichen Netz hängenden Installationen gilt die :

    Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung

    Zitat

    Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden

    https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html


    Deshalb wird ja gerade der Schukostecker für Balkonkraftwerke legalisiert, damit jeder es einfach einstecken kann, ohnen einen Fachbetrieb kommen lassen zu müssen.

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