Es scheint etwas Bewegung in die Sache zu kommen (poitiv):
Und das läuft auch schon (negativ):
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Es scheint etwas Bewegung in die Sache zu kommen (poitiv):
Und das läuft auch schon (negativ):
Das ist ja mal wieder tyyypisch deutsch... Petition tralala und man feiert eine immer noch halbgare Lösung. In der Schweiz bekommen auch Balkonkraftwerker die Einspeisevergütung...
In der Schweiz bekommen auch Balkonkraftwerker die Einspeisevergütung...
sicherlich sinnvoll, wenn man eine energiewende wirklich will.
Trotzdem.....natürlich versteuert ( notfalls analog zu zinsen mit freibetrag und pauschalversteuerung die mit der Steuererklärung dann auf den persönlichenSteuersatz angepasst werden kann ) ...denn es ist ein einkommen.
Steuern sind nötig....weil damit GESTEUERT werden kann, in welche Richtung es geht - und für einen Bonus / eine Vergünstigung der / die steuernd verteilt werden soll - muss halt auch was im Säckel sein, das verteilt werden kann.
Also mir würde es schon reichen wenn man ein Recht auf ein Balkonkraftwerk hat und es nicht anmelden muss.
Auf die paar Cent Vergütung kann ich verzichten.
Also mir würde es schon reichen wenn man ein Recht auf ein Balkonkraftwerk hat und es nicht anmelden muss.
Auf die paar Cent Vergütung kann ich verzichten.
Wobei....ich mir durchaus auch vorstellen könnte, das ein anrecht auf Vergütung und vor allem zeitgenauerer Vergütung ( also in zeiten hohen verbrauchs höherer Vergütung - in Zeiten geringeren Verbrauches einer geringeren Mindestvergütung ) auch noch etwas Steuern könnten das einige ihre verbrauchszeiten optimieren würden.
Z.b. Waschmaschine startet Mittags, wenn viele Solaranlagen Strom ins Netz bringen
Also ähnlich wie bei sofortigem eigenverbrauch....der immer noch die deutlich günstigste Lösung sein sollte für alle User.
. Waschmaschine startet Mittags, wenn viele Solaranlagen Strom ins Netz bringen
Das macht man als Balkonkraftwerksbetreiber auch so schon 😉
Das ist ja mal wieder tyyypisch deutsch... Petition tralala und man feiert eine immer noch halbgare Lösung. In der Schweiz bekommen auch Balkonkraftwerker die Einspeisevergütung...
Auch typisch deutsch, viel Meinung bei wenig A.... .Die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke war genauso Thema im Petitionsausschuss.
Also mir würde es schon reichen wenn man ein Recht auf ein Balkonkraftwerk hat und es nicht anmelden muss. ...
Das wird so nicht passieren, denn man benötigt zuverlässige Zahlen für die Planung und den Ausbau der Netzinfrastruktur. Also benötigt man die Information, wo die potentiell xx Mio. Anlagen angeschlossen sind. Was voraussichtlich passieren wird ist, das es nur noch eine Anmeldung geben wird. Ich gehe davon aus das die beim Netzbetreiber entfallen wird.
Also mir würde es schon reichen wenn man ein Recht auf ein Balkonkraftwerk hat und es nicht anmelden muss.
Auf die paar Cent Vergütung kann ich verzichten.
Geschätzte 50% der Balkonkraftwerksbetreiber macht es so. Wobei Einige durchaus 8-10kWp haben...
Die Leute haben gelernt, ihren Ferraris-Zähler zu lieben.
Das macht man als Balkonkraftwerksbetreiber auch so schon 😉
Derzeit ja.....wenn man allerdings eine Einspeisevergütung bekommen würde ( darum ging es ja bei meiner Antwort ) , könnte diese Tugend bald abnehmen..? oder bei Zukünftigen Balkonkraftwerksbetreibern abnehmen - so das es neue eben nicht mehr machen.
Das ist aber nun auch nicht der Sinn der Sache....
Daher....einspeisevergütung ja....aber sie muss eben für einen Anreiz zum sofortigen eigenverbrauch eben deutlich geringer ausfallen.
Einfach nur einen Rückwärtsdrehenden Zähler...ist zwar erstmal schön gedacht....aber für sofortigen Verbrauch ( also ohne weitere Netzweiterleitung die ja auch mit Kosten verbunden ist ) kontraproduktiv.
Um das zu fördern....könnte man den Zählern mit Rücklaufsperre z.b. prozentual weniger bei Einspeisung geben.
Beispielsweise.....Verbrauch 1 kwh....Einspeisung von 1 kwh bringt dagegen nur einen Rücklauf von 0,7 kwh ( aber dafür zu dem mit dem Netzbetreiber vereinbarten Preis ) ....
Noch besser....wäre aber meiner Meinung nach eine Vergütung nach dem aktuellen Gesamtnetzverbrauch in Deutschland. Wird viel verbraucht...steigt die Rückvergütung....wird wenig verbraucht sinkt die Rückvergütung.
Allerdings...auch dieses System hat seine Nachteile - denn der User weiss, dadurch nie genau welchen Preis er gerade erhält....das erfährt man erst im Nachhinein...wenn auch die gesamtverbrauchsseite abgerechnet ist und gegengerechnet werden kann.
Wenn man es nochmal unübersichtlicher für den Kunden haben will - dafür aber eben auch etwas gerechter und den beiden Problemen besser angepasst....könnte man beides kombinieren.
Beispielsweise: Rückvergütung pro 1 kwh maximal 0,7 ( um den sofortigen eigenverbrauch zu fördern )
...in Zeiten mit wenig Verbrauch kann die Rückvergütung aber eben auch in Stufen ( je nach Gesamtverbrauch in Deutschland in diesem Zeitraum ) bis zur Hälfte der 0,7 ( also Minimumvergütung 0,35 kwh 1 eingespeiste Kwh ) reduziert werden.
Wenn man das ganze dann noch wie im Beispiel in abgerechneten kwh anstatt in Euro beziffert....ist jeder Nutzer auch dazu angehalten seinen Stromtarif auch weiterhin nach dem Geldbeutel auszusuchen. Pro kwh Teurere Anbieter müssten dann eben auch entsprechend mehr Rückvergütung zahlen als günstigere. Was letztendlich auch wieder die Anschaffung von Solarstromanlagen unterstützt.
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Daher....einspeisevergütung ja....aber sie muss eben für einen Anreiz zum sofortigen eigenverbrauch eben deutlich geringer ausfallen.
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Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 10kWp liegt derzeit bei 8,2 ct/kWh. Bei den aktuellen Strompreisen ist da wohl genügend Anreiz zum Eigenverbrauch gegeben.
Deine ganzen Gedankenspiele zur Berechnung der Einspeisevergütung sind bei einem Balkonkraftwerk eh überflüssig. Je nach Leistung und Ausrichtung kommt man auf einen Ertrag von vielleicht 300...500 kWh/a. Selbst wenn man 100% einspeisen würde, wären das max. 41€/a. Daher wurde vorgeschlagen über eine Pauschale nachzudenken, da die Abrechnung pro kWh letztlich aufwendig/teuerer ist, als die Vergütung selbst.
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