Balkonkraftwerk

  • Beim hiesigen Netzbetreiber wird im Anzeigeformular auch explizit drauf hingewiesen, dass eine Wielanddose zwingend erforderlich ist. Da mein Vermieter das sicherlich auch nur bei der Gebäudeversicherung durch bekommt, wenn es den Vorgaben entspricht, braucht man es mit dem SchuKo gar nicht erst probieren.

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  • Beim hiesigen Netzbetreiber wird im Anzeigeformular auch explizit drauf hingewiesen, dass eine Wielanddose zwingend erforderlich ist. Da mein Vermieter das sicherlich auch nur bei der Gebäudeversicherung durch bekommt, wenn es den Vorgaben entspricht, braucht man es mit dem SchuKo gar nicht erst probieren.

    Das vom VDE ist bisher nur ein Positionspapier, solange die Normen nicht angepasst worden sind gilt die bisherige Regelung weiter.

    Ob das wirklich Stress mit der Versicherung gibt weiß ich nicht, das wäre für Eigenheimbesitzer dann genauso problematisch.

    Der Grund für die Wieland Stecker ist Berührungssicherheit, nicht Feuergefahr, wobei SchuKo für höhere Dauerlasten generell Mist ist, da wäre mir CEE Blau auch für ein Balkonkraftwerk sympathischer

  • Der Grund für die Wieland Stecker ist Berührungssicherheit, nicht Feuergefahr, wobei SchuKo für höhere Dauerlasten generell Mist ist, da wäre mir CEE Blau auch für ein Balkonkraftwerk sympathischer

    Wobei ich einen maximalen Strom von 2,61 A nicht als solche einstufe.

    Und ist es nicht so, dass jeder zugelassene Balkon-Wechselrichter innerhalb von 10ms abschaltet, wenn keine externe Stannung vom Netz anliegt?

    M.M.n. wird mit der jetzigen Regelung nur der Umsatz der Firma Wieland gepusht.

  • https://efahrer.chip.de/news/k…konkraftwerk-raus_1011141


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    Zur SchuKo Verbindung:

    Zitat

    Im Ernstfall kann der Betreiber damit nachweisen, dass er sich durch Einhaltung der VDE Norm an die allgemein anerkannten Regeln der Technik gehalten hat und damit rechtliche Nachteile vermeiden.


    Die Balkonkraftwerk Stromeinspeisung ins Hausnetz mittels Standard Schuko Stecker ist nicht VDE normkonform. Dies heißt aber explizit nicht, dass der Betrieb mit einem Schukostecker nicht unsicherer bzw. weniger legal ist als mit einer Wielandsteckdose.

    Quelle: https://www.homeandsmart.de/ba…teckdose-schuko-steckdose

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  • Erstmal sei erwähnt, daß Endnutzer nicht an VDE-Normen gebunden sind, die sind nur verbindlich für Elektroinstallateure. Für Otto-Normal-Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften, und die sind mit einem Schuko-Stecker erfüllt. Sonst dürfte das auf 600W Leistung begrenzte Gerät so gar nicht verkauft werden.


    Da ein "Balkonkraftwerk" keine feste Installation ist, sondern vom Laien eingesteckt wird, kann auch die Versicherung nicht dazwischenfunken. Genau das ist nämlich der Zweck des Schuko-Steckers: Von Laien bedient zu werden. Sobald man eine fest installierte Anlage fest anschließt, ist natürlich die Elektrofachkraft zuständig und dann gelten wiederum für diese die VDE-Normen.


    Wenn also irgendwo steht, daß man eine Elektrofachkraft für das Einstecken eines Schukosteckers benötigt, ist das Unsinn. Grundsätzlich empfiehlt es sich in Deutschland, nicht schlafende Hunde zu wecken und allen zu rumzuerzählen, was man vorhat. Das muß man nämlich auch nicht. Den Vermieter geht zum Beispiel ein solches Balkonkraftwerk gar nichts an und das EVU muß ebenso nicht informiert werden, da 600W-Kraftwerke mit Schukostecker anmeldefrei sind.

  • Eigentlich alle Anbieter mit SchuKo-Stecker schreiben, dass "Für sämtliche elektrische Arbeiten am Hausnetz Elektrofachkräfte einzubeziehen sind!"


    Nach Deiner Behauptung, dass für Endkunden keine VDE Normen relevant sind, dürfte der Netzbetreiber rein rechtlich keinen Wielandstecker einfordern?

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  • Eigentlich alle Anbieter mit SchuKo-Stecker schreiben, dass "Für sämtliche elektrische Arbeiten am Hausnetz Elektrofachkräfte einzubeziehen sind!"

    Ist ja auch richtig. Für alles, was hinter der Schuko-Dose im Hausnetz passiert, sind Elektrofachkräfte zuständig (und dann an die VDE-Normen gebunden). Nur das Einstecken des (Schuko-)Steckers ist ausdrücklich Laien erlaubt. Grundsätzlich gilt: Alle von Laien erwerbbaren Geräte mit Schukostecker dürfen auch von Laien in Betrieb genommen werden.


    Nach Deiner Behauptung, dass für Endkunden keine VDE Normen relevant sind, dürfte der Netzbetreiber rein rechtlich keinen Wielandstecker einfordern?

    Der Netzbetreiber kann nicht einfach irgendwelche Sachen einfordern, weil er keine Klein-PV-Anlagen in seinem Netz haben möchte (darum geht es doch letztlich). Die EU-Verordnung definiert da auch klar eine Grenze von mindestens 0,8 kW für "signifikante Stromerzeugungsanlagen".


    Aber wie schon gesagt, hier wurde ja der Fehler gemacht, es vorher allen auf die Nase zu binden, was man vorhat, und dann gibt's halt kein Balkonkraftwerk mehr, Pech gehabt. Ich erzähle meinem Vermieter, EVU und Gebäudeversicherung ja auch nicht vorab, wenn ich eine 2200W-Waschmaschine ans Netz anschließe - auch da mußte mal der Elektriker kommen, weil die 25 Jahre alte Schukodose angefangen hat zu kokeln. Und Strom ist letztlich völlig egal, in welche Richtung er fließt.

  • Ist ja auch richtig. Für alles, was hinter der Schuko-Dose im Hausnetz passiert, sind Elektrofachkräfte zuständig (und dann an die VDE-Normen gebunden). Nur das Einstecken des (Schuko-)Steckers ist ausdrücklich Laien erlaubt. Grundsätzlich gilt: Alle von Laien erwerbbaren Geräte mit Schukostecker dürfen auch von Laien in Betrieb genommen werden.

    ...

    Weshalb derzeit Balkonkraftwerke bzw. genaugenommen deren Laderegler mit SchuKo Stecker in Deutschland nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.

    Der Eigenimport aus China ist halt eine Grauzone, der Zoll kann die Teile anscheinend einkassieren, ist einem Kumpel mit einem Laderegler gerade passiert, wegen 100 Euro und ungewissem Ausgang lohnts auch nicht dagegen zu klagen.

    Jetzt kommt aber der Treppenwitz mit der EU: Aus anderen EU Ländern kann an dasselbe Teil ohne Beschlagnahmerisiko bestellen, er hats dann in Belgien bestellt.

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