Hallo,
habe eine Frage zur Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit einem Gründerkredit, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Die Situation ist wie folgt:
Habe vor kurzem 50% der Anteile an einer GmbH gekauft, die ich nun wieder verkaufen möchte. Finanziert wurde der Kauf über einen Gründerkredit der KfW (bin noch in tilgungsfreier Zeit).
Der Verkauf der Anteile kann lt. Vertrag zur Kündigung des Darlehensvertrags ("aus wichtigem Grund") führen. Davon ist ja auch auszugehen.
Frage nun meinerseits:
Fällt in einem solchen Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung o.ä. an?
Der Vertrag ist diesbzgl. mMn nicht so präzise. Für den Fall der vorzeitigen Rückzahlung auf Veranlassung des Darlehensnehmers ist dies in den Regularien klar festgehalten.
Für meinen Fall jedoch, der wie auch eine zweckentfremdete Verwendung der Darlehensmittel oder auch mangelnde Erfüllung sonstiger Nachweispflichten (Vorlage von Bilanzen etc.) zur Kündigung "aus wichtigem Grund" durch die Bank führt, ist dies eben nicht genau beschrieben.
Für einen Rat diesbzgl. von Eurer Seite wäre ich wirklich sehr dankbar!
Wünsche einen schönen (Rest-)Sonntag!