wie lange verjährungsfrist beim kaufvertrag?

  • hallo,


    wer kann mir sagen, wie lange die verjährungsfrist bei rechnungen ist?


    Hintergrund: Bekam Hinweis auf eine offen stehende Rechnung aus dem Jahr 2001.


    Auszüge aus dieser Zeit nicht mehr vorhanden, Mahnung bisher keine gesehen.... aber ich gehe mal davon aus, dass ich wie immer korrekt überwiesen habe.


    Gruss


    theinsider

  • 1. Auszüge kannst du problemlos von deiner Bank bekommen, die haben etwas längere Archivierungsfristen... :D


    2. Ich setze mal voraus, daß es sich bei dem angemahnten Posten um einen solchen aus einem Kaufvertrag handelt. Ansprüche aus Kaufverträgen verjähren regelmäßig in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist.


    Der von dir angesprochene Fall stammt allerdings aus dem Jahre 2001 und ist deshalb nach altem Recht zu betrachten. Hier verjährten Ansprüche bereits nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist begann auch hier ab dem Ende des Jahres zu laufen, in welchem der Anspruch entstanden, d.h. der Kauf getätigt worden war.


    3. Fazit: Wenn dir die Mahnung des noch ausstehenden Betrags erst in diesem Jahre zugegangen ist, dann sollten die Ansprüche verjährt sein, und du kannst die Zahlung verweigern. Allerdings dürften damit dann wohl auch deine Geschäftsbeziehungen zum Rechnungsteller nachhaltig geschädigt worden sein...

  • grand nagus


    danke für die info. es geht um über 700 euro, daher kann geschäftsbeziehung ruhig in mitleidenschaft gezogen werden, dann kauf ich meinen krempel in zukunft woanders :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von GrandNagus
    3. Fazit: Wenn dir die Mahnung des noch ausstehenden Betrags erst in diesem Jahre zugegangen ist, dann sollten die Ansprüche verjährt sein, und du kannst die Zahlung verweigern. Allerdings dürften damit dann wohl auch deine Geschäftsbeziehungen zum Rechnungsteller nachhaltig geschädigt worden sein...


    Hi,


    die Verjährungsfrist begann damals m.E. der Entstehung des Anspruchs, nicht mit der Rechnung und nicht zum Ende des Jahres.


    Im Ergebnis macht das nichts.


    Spätestens am 1.1.2002, 00:00 Uhr war Beginn der Frist.
    Am 31.12.2003, 24:00 Uhr war die Verjährungsfrist abgelaufen.




    Ciao
    Stephan

  • Zitat

    Original geschrieben von Stephan I.
    die Verjährungsfrist begann damals m.E. der Entstehung des Anspruchs, nicht mit der Rechnung und nicht zum Ende des Jahres.


    Deines Erachtens mag das so gewesen sein, ;) der im Jahre 2001 geltende Gesetzestext des §201 BGB (a. F.) hingegen sagt das Folgende:


    Die Verjährung der in den §§196, 197 bezeichneten Ansprüche beginnt mit dem Schlusse des Jahres, in welchem der nach den §§198 bis 200 maßgebende Zeitpunkt eintritt. [...]

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