Prinzipiell kündige ich eh meine Verträge selbst. Und meistens würde ich mich auch erst nach einem neuen Angebot umschauen, wenn der Tarif bereits gekündigt ist (ggf. 13 Monate vor Vertragsende.
o2-Gebühr bei Wechsel nach § 46 TKG
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Prinzipiell kündige ich eh meine Verträge selbst. Und meistens würde ich mich auch erst nach einem neuen Angebot umschauen, wenn der Tarif bereits gekündigt ist (ggf. 13 Monate vor Vertragsende.
Sehe ich auch so. Nur so hat man ja evtl. eine Chance, dass der alte Anbieter ein "unwiderstehliches Verlängerungsangebot" unterbreitet.
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Sehe ich auch so. Nur so hat man ja evtl. eine Chance, dass der alte Anbieter ein "unwiderstehliches Verlängerungsangebot" unterbreitet.
Ja, zumal ein Anbieterwechsel meist auch mit einem Anschlusstermin verbunden ist, bei dem man zuhause sein muss, damit man dem Techniker Zugang zum Anschluss gewähren kann. Das ist schon ziemlich nervig.
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Prinzipiell kündige ich eh meine Verträge selbst. Und meistens würde ich mich auch erst nach einem neuen Angebot umschauen, wenn der Tarif bereits gekündigt ist (ggf. 13 Monate vor Vertragsende.
In dem Fall kein Grund, weil der abgehende Vertrag bei o2 sich nur monatsweise verlängerte.
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In dem Fall kein Grund, weil der abgehende Vertrag bei o2 sich nur monatsweise verlängerte.
Okay, das ist natürlich ein Argument. Bzw. ein Fakt, der mir nicht bekannt war.
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Die BNetzA prüft anscheinend noch immer.
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Nach dem Einschalten der BNetzA am 18.06 hat mir O2 diese Woche die 29,95€ zurück überwiesen. Leitungsportierung war am 02.04.19.
Ich hoffe, dass O2 diese fragewürde Praxis nun einstellt.
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