Moin,
das Thema wird nicht schon an aderer Stelle behandelt, oder? Habe jedenfalls nichts gefunden.
Bei o2 gibt es seit letzten Juni eine interessante Gebühr in der Preisliste: 29,95 € pauschal für einen "Anbieterwechsel nach § 46 TKG". Das heißt in der Praxis: Ihr wechselt von o2 zu einem anderen Anbieter, der andere Anbieter kündigt für euch - für o2 beginnt automatisch ein Wechsel nach § 46 TKG und berechnet auch ohne irgendeine erkennbare Leistung die 30 € Wechsel-Gebühr.
Eine Rufnummernportierung o.ä. ist nicht nötig, die Gebühr fällt einfach immer an, selbst für eine schnöde Portierung einer Telekom-Leitung zur Telekom.
Nach Auskunft der BNetzA ist o2 ihrer Kenntnis zufolge das einzige Unternehmen, das diese Wechselgebühr erhebt. Sie prüfen die Zulässigkeit.
Gibt es Leute mit weiteren Erfahrungen dazu?