Das traurige ist ja, ich finde es auch nicht in den AGBs welche ich mir vor Vertragsabschluss auch durchgelesen habe...
Wenn das da nich drin steht, die beworbene Leistung faktisch nachweisbar nicht erbracht wird zu den in der Beschreibung dargelegten Maßstäben ,stellt das für mich -der darauf hinweist,dass er rechtlicher Laie ist - einen Sonderkündigungsgrund da, der in solch einem grossen Fall wie hier eventuell m.M.n. von einem Anwalt geklärt werden sollte/könnte.
Sofern es denn wirklich nachgewiesen werden kann?!