Auch als privater Verbraucher kann ich einen Vertrag über ein Dauerschuldverhältnis länger als 24 Monate abschließen, zumindestens wenn ich das Einzelvertraglich vereinbare und nicht über AGB.
Kommt im „Festnetz“ für Glasfaser mit lokalen Versorgern durchaus öfters vor. Bei mir z.B.
Ich bezweifle, dass das rechtlich so zutrifft. Selbst wenn dein Versorger von einer individuellen Vereinbarung spricht (um die längere Laufzeit zu rechtfertigen), wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit gleichartige Verträge mit (vielen) anderen Kunden abschließen. Und dann sind die Vertragsbedingungen AGB, auch wenn nicht "AGB" darüber steht.