Nebenkostenabrechnung - Was absetzbar?

  • Hallo!


    Da ich noch nie meine Nebenkostenabrechnung in der EInkommenssteuererklärung angegeben habe möchte ich gern wissen was man alles absetzen kann. Das Internet gibt nicht viel her. Vielleicht weiss ja jemand was alles absetzbar ist. Danke!


    Wasser/Kanalgebühr?
    Sturm-Wasser-Versicherung?
    Haftpflichtversicherung?
    Gartenpflege Material (nicht absetzbar)
    Gartenpflege Fremdfirma?
    Kosten der Beleuchtung?
    Müllbeseitigung/Mülltonnen (nicht absetzbar)
    Hausreinigung?
    Kabelfernsehgebühr (nicht absetzbar)
    Schornsteinreinigung?
    Winterdienst Fremdfirma?
    Rauchwarnmelder?
    Hauswart Lohn-Soz.pfl.?
    Grundsteuer?


    Steuerberater lohnt sich für mich nicht, der kostet mehr als ich bekomme. Ohne Nebenkostenabrechnung bekomme ich maximal 45,- Euro zurück.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Der erste google-Treffer deiner Frage liefert doch gute Informationen!


    Bequemer ist natürlich das Silbertablett...:rolleyes:

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Der erste Treffer liefert eben nicht das was ich wissen will. Sonst würde ich ja nicht fragen.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • RWM und Hauswart Lohn-Soz.pfl. z.B. Ich finde auch nicht in welche Zeile bei Elster das rein muss.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Hausmeistertätigkeiten, sowie Gebäude-/Hausflurreinigung sind absetzbar unter haushaltsnahe Dienstleistungen, sofern diese in der NK jeweils separat aufgeführt werden.

  • Ich hatte noch nie die Nebenkostenabrechnung in der Steuer. Muss mir das mal näher anschauen. ;-)

    "Übrigens: Für die Leute, die Ruhe und
    Stille lieben, wurde die telefonlose Schnur
    erfunden."

  • Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Vermieter Beiträge für die Aufwertung durch Sanierungsgebiet nicht als Nebenkosten umlegen kann?

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  • Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Vermieter Beiträge für die Aufwertung durch Sanierungsgebiet nicht als Nebenkosten umlegen kann?


    Hat er diese getätigt und sind Dir dadurch weitere Kosten entstanden oder hast du diese selbst durchgeführt. In beiden Fällen sollte dies absetzbar sein. Sollte der Vermieter diese getätigt und Dir keine dadurch bedingten Kosten entstanden sein, dass natürlich nicht.

  • Also da das Sanierungsgebiet noch nicht abgeschlossen ist, hat die Stadt auch noch keine Beiträge vom Vermieter/Eigentümer erhoben. Entsprechend konnte der Vermieter das auch noch nicht in der Nebenkostenabrechnung einfordern. Aus meiner Sicht gehören solche Beiträge aber auch nicht zu den Betriebskosten (Betriebskostenverordnung) und können dadurch auch nicht in den Nebenkostenabrechnungen geltend gemacht werden. Meine Frage ist, ob meine Ansicht korrekt ist.

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