Frage zu Mahngebühr und Säumniszuschlag

  • Ich habe im Dezember eine Rechnung vom Stadtverwaltungsamt bekommen. Diese ging jedoch im Weihnachtstrubel unter.


    Heute bekam ich eine Mahnung mit der ich gleich 9,- EUR Säumniszuschlag und 12,- EUR Mahngebühr zahlen sollte.


    Ist das rechtens? Ich dachte imme bei der 1.Mahnung dürfen noch keine Mahngebühren erhoben werden?

  • Das war mal so das man erst eine mahnung ohne gebühr bekommen hat und dann mit gebühr aber das wurde geändert und somit kann man schon mit der ersten mahnung auch ne gebühr verlangen.

    Niveau ist keine Creme!

  • Re: Frage zu Mahngebühr und Säumniszuschlag


    Zitat

    Original geschrieben von belinea
    Heute bekam ich eine Mahnung mit der ich gleich 9,- EUR Säumniszuschlag und 12,- EUR Mahngebühr zahlen sollte.Ist das rechtens? Ich dachte imme bei der 1.Mahnung dürfen noch keine Mahngebühren erhoben werden?


    Wenn die Schuld kalendermäßig bestimmt ist (was ich annehme), bedarf es zum Eintritt des Verzuges keiner Mahnung (s. § 284 II 1 a.F.). IMHO sind 21€ zusätzlich bei weitem zuviel, allerdings dürfte es Dir schwerfallen, einen geringeren Betrag nachzuweisen. Lange Rede, gar kein Sinn: Du musst zahlen.


    MfG
    bimmel'IANAL'bommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Re: Re: Frage zu Mahngebühr und Säumniszuschlag


    Zitat

    IMHO sind 21? zusätzlich bei weitem zuviel, allerdings dürfte es Dir schwerfallen, einen geringeren Betrag nachzuweisen.


    einfach bestreiten, dass kosten in dieser höhe entstanden sind.
    noch besser: nur den geschuldeten betrag überweisen und den erhalt der ersten zahlungsaufforderung bestreiten. mir wäre keine stadtverwaltung bekannt, die einfache zahlungsaufforderungen per boten oder einschreiben (beweise) verschickt. klappt i.d.r. immer (leider, je nachdem von welcher seite man es betrachtet...)

  • Zitat

    Original geschrieben von andi1985
    Das war mal so das man erst eine mahnung ohne gebühr bekommen hat und dann mit gebühr aber das wurde geändert und somit kann man schon mit der ersten mahnung auch ne gebühr verlangen.


    Kann man auch gebührenpflichtige Mahnungen für beschissene Rechtschreibung bzw. Grammatik in hingerotzten Beiträgen erstellen? :rolleyes:



    Die oben beschriebene Vorgehensweise kenne ich von einer Stadtverwaltung absolut nicht. Ich bezahle z.B. meine Müllgebühren auch erst drei bis vier Monate nach Gebührenstellung, nachdem ich die letzte Mahung, ohne jegliche Zuschläge, bekommen habe.


    War die "Rechnung" vielleicht ein Bußgeld-Bescheid? In diesem Fall sind die aufgeschlagenen Gebühren immer gleich horrend - bei normalen Rechnungen ist das eher ungewöhnlich.



    Stefan

  • Re: Re: Re: Frage zu Mahngebühr und Säumniszuschlag


    Zitat

    Original geschrieben von GoldmannSucks
    einfach bestreiten, dass kosten in dieser höhe entstanden sind.


    Sollte man sich überlegen, vor allem, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat.

    Zitat

    noch besser: nur den geschuldeten betrag überweisen und den erhalt der ersten zahlungsaufforderung bestreiten.


    Das bringt deshalb nichts, weil es zum Verzug keiner Zahlungsaufforderung bedarf.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Säumniszuschläge sind übrigens in der Abgabenordnung geregelt:


    Zitat

    § 240 Säumniszuschläge
    (1) Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 vom Hundert des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.


    Dies gilt auf alle Fälle für die Finanzverwaltung, sollte aber auch für andere Behörden gelten. Oder handeltr es sich bei dir um Gebühren? Die können andersweitig festgelegt sein.


    Ansonsten ist de Mahngebühr auch schon bei der ersten Mahnung angebracht. Die kostet schließlich auch schon Zeit und Aufwand beim Verschicker.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Ansonsten ist de Mahngebühr auch schon bei der ersten Mahnung angebracht. Die kostet schließlich auch schon Zeit und Aufwand beim Verschicker.


    Naja, meist steht drauf das der Rechner sie automatisch ausgeworfen habe und sie deshalb keiner Unterschrift bedürfe. Die Gebühren sind trotzdem häifig höher als der ursprünglich zu zahlende Betrag.

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Ansonsten ist de Mahngebühr auch schon bei der ersten Mahnung angebracht. Die kostet schließlich auch schon Zeit und Aufwand beim Verschicker.


    Das ist wahr, allerdings tun sich IMHO vor allem öffentliche Einrichtungen durch gravierende Aufschläge hervor. IIRC will die DTAG gerade mal ein oder zwei € haben, wenn man vergisst, die Rechnung zu zahlen.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Re: Re: Re: Re: Frage zu Mahngebühr und Säumniszuschlag


    Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel Das bringt deshalb nichts, weil es zum Verzug keiner Zahlungsaufforderung bedarf.

    Den Satz verstehe ich jetzt nicht.


    Warum bedarf es keine Zahlungsaufforderung?


    Dann mache ich jetzt einen Onlineshop auf. Zu den verschickten Waren stelle ich aber keine Rechnung aus. Nach 2 Monaten lasse ich jedem Kunden eine Mahnung mit einer safitgen Mahngebühr zukommen. Von diesen Mahngebühren finanziere ich dann meinen Lebensunterhalt.


    Kann doch was nicht stimmen an deiner Aussage, bimmelbommel oder?

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