Re: Re: Re: Re: Re: Frage zu Mahngebühr und Säumniszuschlag
ZitatOriginal geschrieben von belinea
Warum bedarf es keine Zahlungsaufforderung?
Weil eine so genannte kalendermäßige Bestimmung besteht. Beispiel: Auf der Rechnung steht "zahlbar bis 01.02.2004". Wenn Du nicht bis zu diesem Datum zahlst, kann der Gläubiger automatisch Mahnkosten und Verzugsschäden geltend machen. Einer Mahnung Bedarf es dazu nicht. Aus dem gleichen Grund fallen auch bei Bibliotheken die Fristüberschreitungsgebühren an.
Zitat
Dann mache ich jetzt einen Onlineshop auf. Zu den verschickten Waren stelle ich aber keine Rechnung aus. Nach 2 Monaten lasse ich jedem Kunden eine Mahnung mit einer safitgen Mahngebühr zukommen. Von diesen Mahngebühren finanziere ich dann meinen Lebensunterhalt.
Wenn Du keine Rechnung stellst, besteht auch keine kalendermäßige Bestimmung. Wenn Du eine Mahnung schreibst, löst das erst den Verzug aus. Du kannst mit Deiner Mahnung weder Mahnkosten noch einen Verzugsschaden geltend machen, weil Du mit dieser Mahnung erst den Schuldner in Verzug setzt.
MfG
bimmelbommel