Warum Krankmeldungen bei kurzem Ausfall an Versicherung?

  • Hallo,


    ich habe mich bisher mit dem Thema Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wenig beschäftigt.


    Nun musste ich mich kürzlich doch krank melden. Bei einer Krankmeldung erhält man automatisch eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Versicherung.
    Auch meine Versicherung bittet mich, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stets an sie weiterzuleiten.


    Aber warum muss dies überhaupt geschehen? Krankengeld erhält man erst ja erst bei über 6 Wochen anhaltender Krankheit - dies betrifft also nur einen verhältnismäßig sehr geringen Anteil aller Krankmeldungen.
    Warum müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von wenigen Tagen an die Krankenkasse versendet werden?


    Gruß
    Jens

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

  • Die Krankenkassen erstatten dem Arbeitgeber nur dann das weitergezahlte Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitgeber dem Erstattungsantrag die AU beifügt UND der Arbeitnehmer die dafür bestimmte Kopie an die Krankenkasse weiterleitet. Ansonsten geht der Arbeitgeber leer aus.

    Johnny
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • bekommt er Arbeitsgeber das Geld ab dem 01. Tag erstattet oder ab dem 04. Tag? (Die ersten 3 Tage braucht man ja bekanntlich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen).


    Jens

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

  • (Die ersten 3 Tage braucht man ja bekanntlich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen).


    Das ist nur eingeschränkt richtig. Arbeitsvertraglich kann vereinbart sein, dass ab dem 1. Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss.


    Und natürlich zahlt die ersten 6 Wochen Krankheit je Krankheit der Arbeitgeber den Lohn weiter. Die Krankenkasse muss aber den ersten Tag der Krankschreibung rechtssicher kennen, damit sie weiß, wann sie mit Lohnfortzahlung dran ist. Da ist es für den Arbeitnehmer besser, diese Bescheinigung sofort einzureichen, anstatt sie zu dem Zeitpunkt, wenn sie spätestens benötigt wird, vermüllt zu haben.

  • (Die ersten 3 Tage braucht man ja bekanntlich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen).


    Das hängt vom Arbeitgeber und dem Arbeitsvertrag ab. Es gibt inzwischen genug Arbeitgeber, die den "Heute ist mir aber nicht so gut"-Kranken auf die Zehen treten und schon am ersten Tag eine ärztliche Krankmeldung verlangen. Die Erstattung erfolgt ab dem ersten Krankheitstag.

  • Es geht unter anderem auch darum warum man erkrankt ist. Es gibt z.B. auch anrechenbare Erkrankungen die zusammengezählt werden für die 6 Wochen der Lohnfortzahlung... usw. Du hast ja nicht bei jeder Arbeitsunfähigkeit wieder Anspruch auf 6 Wochen sondern nur, wenn es sich um eine neue Erkrankung handelt. Ansonsten werden die Erkrankungen zusammengezählt, wenn nicht so und soviele Tage zwischen den gleichen Erkrankungen dazwischen liegen (genauen Abstand weiss ich nicht mehr). Und dann muß man die Arbeitsunfähigkeitstage auch später bei der Zahlung des Krankengeldes berücksichtigen da man hier Anspruch auf Krankengeld hat hat für die gleiche Erkrankung innerhalb von 78 Wochen für ...(§ 48 SGB V Dauer des Krankengeldes. (1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren)

  • Die kulante Regelung (als es noch nicht in Tarifverträge übernommen wurde), dass man ohne Krankenschein wegen Krankheit von der Arbeit fern bleiben durfte, rührt wahrscheinlich aus dem Beamtentum. Dort sind bekanntlich die meisten Beamten beihilfeberechtigt. Hier zahlt der Arbeitgeber (Dienstherr) in keine Krankenversicherung ein, sondern übernimmt anteilig (mind. 50%) der Arztrechnung. Dabei ergibt es meist Sinn, wenn der Beamte für Krankenheiten, die nach einem bis drei Tagen auskuriert sind, nicht zum Arzt geht. Hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber keine Beihilfe zahlen muss und der Beamte meist früher auf Arbeit erscheint, als wenn der Arzt sagt, dass der Beamte bis zum Ende der Woche arbeitsunfähig geschrieben wird.

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  • Danke erst einmal für die Antworten bisher.


    Mir hat sich nur die Frage gestellt: Wenn ich wegen einer Erkältung 4 Tage krank geschrieben werden, warum sollte ich diese Krankschreibung einreichen. Das ist ja dann tatsächlich ein bürokratischer Akt.. Einerseits muss ich den Zettel per Brief abschicken oder einscannen und der Krankenkasse zusenden - und auf Seiten der Krankenkasse muss dann jemand das Ganze prüfen.


    Das kann ich natürlich machen - aber für mich ergibt in solchen Fällen die Einreichung schlichtweg keinen Sinn, wenn der Arbeitgeber ohnehin von der Krankenkasse nichts erstattet bekommen.


    Jens

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit


  • (...) aber für mich ergibt in solchen Fällen die Einreichung schlichtweg keinen Sinn (...)


    Recht ist was Gesetz ist. Du musst die AUB sofort einreichen. Das es für Dich keinen Sinn ergibt und/oder ob Du den Sinn nicht verstehest ist unerheblich. Es wird nun mal gefordert dass die AUB sofort der Krankenkasse zugeht, und nicht erst nach mehr als 6 Wochen AU.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Wenn Du ihn einscannen darfst, dann reicht sicherlich auch ein Foto, welches Du an die E-Mail hängst, oder?

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