Urheberrechtsverletzung

  • Im September passiert - im November kommt das Schreiben. Da du sicherlich eine Flat nutzt müsste in den AGB stehen, dass die IP sobald eine neue zugeteilt wurde sofort (imho 48 Stunden) gelöscht wird da nicht zur Abrechnung benötigt. Der erste Ansatz wäre also, wieso die JETZT auf dich zukommen. Punkt 2 und da wirds interessant: Wie sind sie an deine IP gekommen, hat der Anbieter diese angegeben OHNE eine richterliche Anordnung bist du raus. Ist diese Firma durch Nutzung eines irgendwie gearteten Programmes an die Info gekommen liegt doch eine Überwachung vor, die der staatlichen Gewalt vorbehalten ist?


    Also meine Probleme mit dem Thema zusammengefasst:


    - Zeitlich zu weit zurückliegend, du kannst es nicht beweisen/widerlegen.
    - Beschaffung Information rechtlich problematisch.
    - Schaden weit unterhalb des öffentlichen Interesses (digitale Kopie des Films bei Amazon wohl für 2,99€ möglich zu erweben).

    Immer unterwegs auf Straße und Schienen mit:
    Samsung Galaxy A54 - Physische SIM: Vodafone + 1&1. // eSIM: o2 + Telekom.

    o2 VDSL mit AVM FritzBox 7590 AX /// Viele viele Test-SIM und ein im Aufbau befindliches Gerätemuseum.

  • Illegale Programme :confused:
    Jeder filesharing client zeigt die peers mit ihren ip Adressen doch von Haus aus an ..


    Setzt aber doch voraus seinerseits die gerade heruntergeladene Datei zum bestimmen der IP selber zum Download für Andere bereitzustellen.
    Was dann entweder heißt der Anwalt betreibt selbst illegales Filesharing, oder er hat die Genehmigung vom Rechteinhaber, dann hieße das dass der Film zum Kostenlosen Download durch den Rechteinhaber angeboten wurde womit die Frage ist ob andere Filesharer noch eine in relevanter Höhe schadenersatzpflichtige Urheberechtsverletzung begangen haben.

  • Im September passiert - im November kommt das Schreiben. Da du sicherlich eine Flat nutzt müsste in den AGB stehen, dass die IP sobald eine neue zugeteilt wurde sofort (imho 48 Stunden) gelöscht wird da nicht zur Abrechnung benötigt. Der erste Ansatz wäre also, wieso die JETZT auf dich zukommen. Punkt 2 und da wirds interessant: Wie sind sie an deine IP gekommen, hat der Anbieter diese angegeben OHNE eine richterliche Anordnung bist du raus. Ist diese Firma durch Nutzung eines irgendwie gearteten Programmes an die Info gekommen liegt doch eine Überwachung vor, die der staatlichen Gewalt vorbehalten ist?


    Also meine Probleme mit dem Thema zusammengefasst:


    - Zeitlich zu weit zurückliegend, du kannst es nicht beweisen/widerlegen.


    Es dauert eben eine gewisse Zeit von 4 bis 8 Wochen von der Ermittlung der IP, über den Antrag vor Gericht zur Herausgabe des zugehörigen Anschlussinhaber, dann folgt der Beschluss des Gerichts, danach muss der Provider erst die Daten zum Abmahnanwalt schicken und dann folgt die Abmahnung. Wären es damals 48 Stunden gewesen, hätte ich sicherlich niemals eine Abmahnung bekommen.



    - Beschaffung Information rechtlich problematisch.


    Da kann jeder Abgemahnte natürlich versuchen dagegen vorzugehen.



    - Schaden weit unterhalb des öffentlichen Interesses (digitale Kopie des Films bei Amazon wohl für 2,99€ möglich zu erweben).


    Eben nicht! Weil mit dem Download über Filesharing auch gleichzeitig ein Upload an weitere Nutzer erfolgt. Nur sollten die Abmahner hier unterscheiden wie lange jemand die Urheberrechtsverletzung begangen hat und wie hoch der dadurch entstandene tatsächliche Schaden wirklich ist. Das wird mit der Abmahnung aber nicht gemacht, da ist es egal ob der Upload tagelang erfolgte oder versehentlich ein paar Minuten, es wird bzw. wurde einfach pauschal ein hoher Streitwert festgelegt.


    Mein Fall liegt ja auch schon ein paar Jährchen zurück.

    Dr. strg. c. Guttenberg


  • Setzt aber doch voraus seinerseits die gerade heruntergeladene Datei zum bestimmen der IP selber zum Download für Andere bereitzustellen.


    Du kannst auch einfach nur durch die peers browsen ohne etwas herunterzuladen/hochzuladen (ist auch schon länger her bei dir, oder ? :D)



    Was dann entweder heißt der Anwalt betreibt selbst illegales Filesharing, oder er hat die Genehmigung vom Rechteinhaber, dann hieße das dass der Film zum Kostenlosen Download durch den Rechteinhaber angeboten wurde womit die Frage ist ob andere Filesharer noch eine in relevanter Höhe schadenersatzpflichtige Urheberechtsverletzung begangen haben.


    Uhrheberrechtlich geschützte Dateien könnten natürlich bewusst vom Rechteinhaber bzw deren Anwälten hochgeladen werden, um dadurch erst filesharer jagen zu können, daß klingt jetzt gar nicht mal so abwegig.

  • ...(ist auch schon länger her bei dir, oder ? :D)


    Hab ich nie gemacht. Als das noch halbwegs risikoarm und daher in Mode war hatte ich noch einen Internetanschluss der bei schönem Wetter 33kBit/sek geschaftt hat, da auch nur einen auf CD zusammenkomprimierten Film herunterzuladen wäre utopisch gewesen und mit Musik hatte ich nie viel am Hut.
    DSL hab ich erst seit 2004, da war das schon hochriskant, ich bin dann gleich mit Rapidshare eingestiegen.

  • Puh, analog war echt eine Quälerei, aber mit gebündelter ISDN Leitung war ich später schon ganz gut aufgestellt. Freunde wussten immer genau was los ist, wenn beide Leitungen besetzt waren. Sie waren allerdings auch Nutznießer ;)


    War ne spannende Zeit. Napster Fahne am Aussenmast gehisst. Urheberrecht ? Na und , macht doch jeder ! Kann man sich heute gar nicht mehr vorstellen...

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