Ob ein Fragment ueberhaupt brauchbar ist, haengt davon ab ob es noch weitere Quellen gibt. Wen nicht, dann ist ein Fragment komplett unbrauchbar, wodurch dem Rechteinhaber kein Schaden entstanden ist.
Nun sag mir mal bitte wie du nachweisen willst, daß das Fragment welches zu dem Zeitpunkt als deine IP getrackt wurde deine Rechner verlassen hat, kein verwertbares Material war ?
Bei so einer Argumentation würde der Richter doch nur müde schmunzeln.