Urheberrechtsverletzung

  • Heute lag ein Anwaltsschreiben in meinem Briefkasten. Man wirft mir vor im September einen Film illegal über Filesharing angeboten zu haben.





    Kurz zusammengefasst. Ich besitze keinen PC, lediglich ein iPhone sowie iPad und war zum genannten Zeitpunkt nichtmal zu Hause. Selbstverständlich betreibe ich zudem kein Filesharing über diese Geräte.





    Das mein WLAN gehackt wurde, würde ich ebenso ausschließen. Es ist mit einem individuellen Key gesichert. Habe in der Fritzbox kontrolliert ob unbekannte Gerätenamen auftauchen. Dem ist nicht so.





    Mein Provider teilte mir auf Anfrage mit, dass die Daten lediglich sieben Tage gespeichert waren und es somit nun zu spät sei herauszufinden ob die IP zum damaligen Zeitpunkt meinem Anschluss zugeteilt war. Die Auskunft wurde der Anwaltskanzlei jedenfalls so erteilt.





    Lohnt ein Anwalt? Oder bin Opfer dieser sehr wahrscheinlich falsch erteilten Auskunft meines Providers an die Kanzlei?





    Was meint ihr? Ich erwarte natürlich keine Rechtsberatung, aber ein paar Einschätzungen wären nett :).

  • Ich fürchte da wirst du einen Anwalt mit dem entsprechenden Fachgebiet brauchen um die Vorwürfe auf Fehler zu prüfen und dann überzeugend zu widerlegen, bei Zivilverfahren gilt nicht die Unschuldsvermutung.
    Massenabmahner geben ggf. schon bei spürbarem Widerstand auf, es kann aber auch auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen.
    Sicher auf jeden Fall die Logs von deiner Fritzbox (da müsstest du auch sehen ob dein Anschluss die genannte IP zum fraglichen Zeitpunkt hatte) und wenn du einziger Nutzer deiner Wohnung bist sammel Belege für deine Abwesenheit, der Anwalt wird sicher noch mehr erklären können.

  • Mal rein Interessehalber, geht es in dem Schreiben tatsächlich um "filesharing" ? Wer ist 2018 noch so dumm und benutzt bittorent & Co um einen Film zu schauen ?

  • Mal rein Interessehalber, geht es in dem Schreiben tatsächlich um "filesharing" ? Wer ist 2018 noch so dumm und benutzt bittorent & Co um einen Film zu schauen ?


    Mehr Leute als du denkst ;)


    Nimm dir einen spezialisierten Anwalt.


    Falls du eine Empfehlung möchtest gerne per PN.

  • Kleines Update... habe mir die Ereignisse der Fritzbox mal genauer angesehen. Mir wurde die IP Adresse erst 5 Minuten nach Tatzeitpunkt zugeteilt. Habe nun meinen Provider um Stellungnahme gebeten, wie es passieren kann einen falschen Kundendatensatz an eine Kanzlei zu übermitteln.

  • Wurde diese "Störerhaftung" mittlerweile nicht abgeschafft? Wenn ja, müsste der Anwalt beweisen, wer genau den PC illegal genutzt hat.
    Um welchen Provider geht es in diesem Fall und warum gibt er Daten einfach so raus? :rolleyes:

    Herbert

  • Nimm dir einen spezialisierten Anwalt.

    Bei bestehender Rechtschutzversicherung kann man das natuerlich immer nutzen, aber denke wenn man selber zahlen muesste lohnt sich das in dem Fall wohl kaum, sondern erst dann falls es zu einer Klage kommen sollte, was aber eher unwahrscheinlich ist.


    Denke wenn du der abmahnenden Kanzlei das so mitteilst, idealerweise noch Belege fuer die spaete IP-Zuteilung und deine Abwesenheit beifuegst, wirst du wahrscheinlich so oder so nicht mehr viel von denen hoeren.

  • Bei bestehender Rechtschutzversicherung kann man das natuerlich immer nutzen, aber denke wenn man selber zahlen muesste lohnt sich das in dem Fall wohl kaum, sondern erst dann falls es zu einer Klage kommen sollte, was aber eher unwahrscheinlich ist.


    Denke wenn du der abmahnenden Kanzlei das so mitteilst, idealerweise noch Belege fuer die spaete IP-Zuteilung und deine Abwesenheit beifuegst, wirst du wahrscheinlich so oder so nicht mehr viel von denen hoeren.


    Leider komplett falsch.


    Der Anwalt verhindert, dass es überhaupt erst zur Klage kommt und die geforderte Summe deutlich sinken wird. Bis zur Klage zu warten ist das schlechteste was man in so einem Fall tun kann.


    Wenn die Abmahnung von einer "seriösen" Kanzlei kommt wird man auf jeden Fall damit rechnen müssen, dass geklagt wird wenn man sich nicht rührt.


  • Leider komplett falsch.


    Der Anwalt verhindert, dass es überhaupt erst zur Klage kommt und die geforderte Summe deutlich sinken wird. Bis zur Klage zu warten ist das schlechteste was man in so einem Fall tun kann.


    Wenn die Abmahnung von einer "seriösen" Kanzlei kommt wird man auf jeden Fall damit rechnen müssen, dass geklagt wird wenn man sich nicht rührt.

    Seit die Störerhaftung abgemildert wurde sind solche Klagen eh seltener geworden, und wenn der Betroffene dann auch noch seine Abwesenheit glaubhaft machen kann und das mit der IP auch noch fragwuerdig erscheint, ist es unwahrscheinlich das sie ueberhaupt klagen und noch unwahrscheinlicher das sie eine Klage gewinnen.


    Wahrscheinlich wurde zwar eine Urheberrechtsverletzung begangen, aber wahrscheinlich von dem Anschluss aus, der die IP kurz vorher hatte.

  • Hier empfehlen viele Leute sofort einen Anwalt... Das an ihn gezahlte Geld siehst Du nie wieder.


    Um wieviel Geld geht es in dem Anwaltsschreiben überhaupt?


    Ich würde den Abmahner einmalig in einem kurzen Schreiben freundlich darauf hinweisen, dass ich zum Tatzeitpunkt nicht zu hause war, und auch die IP-Adresse nicht genutzt habe (ggf. Auszug aus den Logs der Box beilegen). Kein Gesülze, kurze Fakten, fertig.


    Danach würde ich erst wieder reagieren, falls Post vom Gericht kommt.


    Wichtig: Unterschreibe auf gar keinen Fall eine eventuell geforderte Unterlassungserklärung mit dem vorgelegten Text. Wenn, dann immer mit eigenem Text, ohne Präjudiz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, mit vom zuständigen Gericht festzulegender Vertragsstrafe, ohne Verpflichtung zur Zahlung von Anwaltskosten.

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