Wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat, soll er zum Anwalt gehen. Fertig.
Urheberrechtsverletzung
-
-
-
Nach einigen Fällen in der Bekanntschaft wäre mein Rat die "schweigende Verteidigung", wie es in den einschlägigen Foren für den Standardfall auch empfohlen wird. Das heißt:
1) Eine modifizierte Unterlassungserklärung per Einschreiben abgeben. ModUE ist der Suchbegriff. Ansonsten keinerlei Informationen über Anschluss, Router, WLAN, und vor allem Mitbenutzer & Co. ausplaudern.
2) Falls Bettelbriefe kommen, diese ignorieren.
3) Falls mit geringer Wahrscheinlichkeit (<5%) ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, diesem widersprechen.
4) Falls mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit (paar %, da habe ich aber keine persönlichen Erfahrungen mehr zu) Klage eingereicht wird, kann man immer noch zum Anwalt und sich einigen, was dann aber einige hunderte Euro teurer sein soll, als wäre man auf das Angebot eingegangen.Was kein Sinn macht:
- gleich zum Anwalt rennen: kostet nur Zeit und macht es nicht billiger, gerne auch im Gegenteil
- die IP-Ermittlung ist natürlich fehlerträchtig, aber darauf hat sich m. W. bisher noch kein Gericht eingelassenWas Sinn macht:
- in Zukunft für Familie/Mitbewohner/Gäste einen extra WLAN-Router aufziehen, der zu einem VPN im Ausland verbindet -
Seit die Störerhaftung abgemildert wurde sind solche Klagen eh seltener geworden, ...
Und das weißt du woher? Ich sehe es hier aus erster Hand, wie regelmäßig die Filesharingfälle vor Gericht landen. -
...
- gleich zum Anwalt rennen: kostet nur Zeit und macht es nicht billiger, gerne auch im Gegenteil
...Dann hattet ihr definitiv den falschen Anwalt
-
Unsinn, ist so. Wenn man zum Anwalt rennt und der Mist wird nicht wieder verfolgt, dann bleibt man auf den Kosten sitzen.
-
Dann hattet ihr definitiv den falschen Anwalt
Jeder eingeschaltete Anwalt arbeitet nicht für umsonst.
Deshalb, besonders bei geringem finanziellen Risiko, und wenn keine RSV die Kostenübernahme erklärt hat:
Modifizierte Unterlassungserklärung, zusätzlich ggf. 1 juristisch wasserdichten Fakt weshalb der Vorwurf unbegründet ist, und dann erst wieder auf Post vom Gericht (!) reagieren. -
4) Falls mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit (paar %, da habe ich aber keine persönlichen Erfahrungen mehr zu) Klage eingereicht wird, kann man immer noch zum Anwalt und sich einigen, was dann aber einige hunderte Euro teurer sein soll, als wäre man auf das Angebot eingegangen.Ich stimme dir zu 100% in den restlichen Punkten zu, aber wieso soll man sich einigen wollen wenn man es gar nicht wahr? Der TE war doch nachweislich zu der Zeit des Downloads nicht zu Hause -wie verrückt muss man also sein um überhaupt irgendwelche Zugeständnisse zu machen? Also Ne! Genau darauf baut doch diese ganze Mahn-Industrie. Entweder war man es und versucht mit juristischen Tricks den Schaden so gering wie möglich zu halten oder man war es eben nicht und lässt sich alles aber wirklich alles nachweisen und ist für einen Durchmarsch durch die Instanzen bereit.
-
Ich finde es erstaunlich, wie schnell man unschuldig in die Fänge der Abmahnindustrie geraten kann, weil irgendwo bei der Ermittlung des Anschlussinhabers ein Fehler unterlaufen ist.
Unter Umständen lässt sich die eigene Unschuld dann auch gar nicht mehr so einfach beweisen. Der Provider hat die Daten schon gelöscht und im Router sind auch keine Logs mehr vorhanden, z.B. bei mir sind zur Zeit wegen eines Firmwareupdates nur die letzten 5 Tage geloggt. Was dann?
Ob eine RSV bei Urheberrechtsverletzungen zahlt, ist auch so eine Sache. Bis vor ein paar Jahren war das sehr oft ausgeschlossen. -
Ich schätze die Beweiskraft einer Log Datei, im nachhinein vom heimischen Router selbst ausgelesen und gespeichert, hat sowieso keinerlei Bedeutung vor Gericht, daß sind nur einfache Textdateien...
-
Jeder eingeschaltete Anwalt arbeitet nicht für umsonst.
Deshalb, besonders bei geringem finanziellen Risiko, und wenn keine RSV die Kostenübernahme erklärt hat:
Modifizierte Unterlassungserklärung, zusätzlich ggf. 1 juristisch wasserdichten Fakt weshalb der Vorwurf unbegründet ist, und dann erst wieder auf Post vom Gericht (!) reagieren.
Geringes finazielles Risiko ist relativ, bei Filesharing geht es i.d.R.sofort um Tausende Euro.
Ein Anwalt arbeitet nicht gratis, aber wenn er was taugt wenigstens nicht umsonst.
Ja, wenn es nicht zum Gerichtsverfahren kommt bleibt man auf den Kosten sitzen, nur kostet ein Gerichtsverfahren auch eine Menge Zeit und Nerven die einem keiner bezahlt, dazu besteht immer das Restrisko dass ein Verfahren zu Ungunsten des Beklagten ausgehen kann.
Schon eine rechtlich wasserdichte modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren würde ich mir nicht zutrauen, copy&paste per Google halte ich für gefährlich, wenn da was falsches drinsteht belastet man sich bis in alle Ewigkeit für den Fall dass einem ein erneuter Verstoß vorgeworfen wird mit einem noch größeren Kostenrisiko und wenn sie unwirksam ist hat man nichts gewonnen.
Zumal es in diesem Fall ja wohl nicht darum geht dass ggf. jemand den Anschluss missbräuchlich benutzt hat sondern dass der ISP eine fehlerhafte Auskunft gegeben hat, da würde ich nach Möglichkeit versuchen ohne jegliche Unterlassungserklärung auszukommen, aber das ist auch sehr dünnes Eis und kann ggf. nach hinten losgehen.
So Ärgerlich das ist, der Gesetzgeber hat die Rechtslage zu Gunsten der Absahner geschaffen, das sind i.d.R. Profis und als Laie macht man da schnell etwas falsch was anschließend auch ein guter Anwalt nicht geradeziehen kann.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!