Moin.
Was haltet ihr von dem österreichischen Vorstoß, an Klingelschildern den Namen des Bewohners gegen die Wohnungsnummer zu ersetzen?
Würde das generell in Deutschland auch funktionieren?
Zur Orientierung: Ein "Recht" bezugnehmend auf die DSGVO gibt es nach Aussage der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff nicht, da es (in Deutschland) keinen Verstoß/Eingriff in die Privatsphäre darstelle, wenn ein Vermieter die Klarnamen selbst anbringt.
Wenn ich das nun aber selber mache (Namen entfernen und durch Wohnungsnummer ersetzen), wäre das formaljuristisch in Ordnung?
Und was wäre, wenn ich das selbe mit dem/meinem Briefkastenschild an einem Wohnblock machte (bei einem Einzelhaus wäre es ja logisch)? Natürlich müsste man den entsprechenden Stellen mitteilen, das sich der Name am Kasten geändert hat (Karl Müllermeierschulze - Whg. 03 - Hauptstrasse 1).
Wäre das auch machbar?
Wie seht ihr diese / und die generelle Entwicklung des DSGVO-Monsters? Es treibt ja schon sonderbare Blüten....