DSL-Umzug - Rechtslage?

  • Hallo Leute!


    Wie versteht sich eigentlich die Rechtslage bei einem DSL Umzug (O2)?


    Ich habe den Umzug mit 8 Wochen Vorlauf zum 15.10. beauftragt. O2 bestätigt abweichend zum 14.11.


    Interimslösung Surf-Stick ist natürlich so la la - aber was soll's- ist nur für (hoffentlich) einen Monat.


    Aber wie sieht es mit dem Monat hinsichtlich des Vertrags aus? Der Umzug war frühzeitig mitgeteilt, also denke ich, das aktuell keine Leistung seitens O2 erbracht wird, also auch keine Zahlungspflicht besteht. Sollte sich die Schaltung, was anhand des Zusammenspiels mit Telekom nicht abwegig ist, noch weiter ziehen, verlängert sich der Zeitraum, wo keine Leistung erbracht wird.


    Ist das so richtig? Berechnet O2 für den Zeitraum automatisch nichts oder muss man das über Hotline "erkämpfen"?
    Und was geschieht mit dem Vertragsende? Wird dies um die leistungsfreie Zeit nach hinten verschoben oder bleibt es bei dem ursprünglichen Vertragsende?

  • Um die Rechtslage Gedanken machen kannst Du Dir noch rechtzeitig, falls Deine Nummer tatsächlich zum von TEF bestätigten Termin umgeschaltet wird.


    Der eine Monat, in dem Du TEF nicht nutzen kannst, weil Du früher als von TEF bestätigt umziehst, könnte unter Umständen Dein kleinstes Problem mit TEF sein.

  • ...
    Ist das so richtig? Berechnet O2 für den Zeitraum automatisch nichts oder muss man das über Hotline "erkämpfen"?
    Und was geschieht mit dem Vertragsende? Wird dies um die leistungsfreie Zeit nach hinten verschoben oder bleibt es bei dem ursprünglichen Vertragsende?


    2 Juristen, 3 Meinungen ;)
    https://www.juraforum.de/forum…eginn-dsl-vertrag.311197/
    Zahlungspflicht entsteht erst mit Leistungserbringung durch den Anbieter, aber bei der Definition der Vertragslaufzeit sind die Anbieter wohl durchaus "kreativ".

  • Die Frage ist ja, ob TEF den Umzug ohne Nachteile für TEF exakt an dem bestellten Tag durchführen _muss_.


    Meine Meinung: Dass der Fragesteller früher umzieht als TEF den Anschluss umziehen kann muss TEF nicht interessieren, und bringt auch keine Nachteile für TEF.


    Die Vertragslaufzeit ist unverändert.


    Aber wie geschrieben kann der Fragesteller froh sein, wenn diese Thematik seine einzige Thematik mit TEF bleibt.

  • Meine Meinung: Dass der Fragesteller früher umzieht als TEF den Anschluss umziehen kann muss TEF nicht interessieren, und bringt auch keine Nachteile für TEF.


    Der Nachteil für TEF ist, dass ein Monat Kohle wegfallen wird (so m.M, keine Leistung, keine Gegenleistung).


    Dass man einen Umzug mehr als acht Wochen vorher anzukündigen hat um als Kunde keine Nachteile in Form von Gegenleistung (Geldzahlung ohne Leistung des Anbieters) sehe ich nämlich als nicht gegeben. Dass TEF selber oder die Kooperationspartner (Dtag) sich so schlecht absprechen können ist schlich nicht das Problem des Kunden, da dieser lediglich einen Vertragspartner (TEF) hat.


  • Der Nachteil für TEF ist, dass ein Monat Kohle wegfallen wird (so m.M, keine Leistung, keine Gegenleistung).


    Das ist ja eben der Knackpunkt:
    TEF leistet zu jedem Zeitpunkt. In der alten Wohnung, und nahtlos daran angeschlossen in der neuen Wohnung.


    Die Preisfrage ist:
    Muss TEF zwingend am Tag des Umzuges umschalten, oder geht auch z.B. +- ein Monat ohne Nachteile für TEF? Keine Ahnung ob es dazu Gerichtsurteile gibt.


    Nach meiner Meinung siehst Du rechtlich gesehen mindestens dann alt aus, wenn Du der Auftragsbestätigung von TEF nicht fristgemäß widersprochen hast, was mit Sicherheit laut von Dir anerkannter AGB‘s als Einverständnis gewertet wird.

  • Goyale: Leider hast du mit deiner Vermutung ziemlich ins schwarze getroffen... Der einmal bereits m einen Monat verschobene Schalttermin wurde am 15.11. nicht eingehalten. Am Ersatzermin zwei Wochen spaeter wurde dann auch nicht geschaltet. Nun ist Fristsetzung 10 Tage zur Schaltung mit Androhung außerordentlicher Kündigung raus....

  • [USER="396"]Tha Masta[/USER] :
    Darüber, dass ich diesmal Recht hatte, freue ich mich nicht :(.
    Wenn Dir Deine Nummer wichtig ist, könntest Du sofort nach den 10 Tagen Ombudsmann oder Rechtsanwalt einschalten.


    Es gibt leider bei TEF kaum noch jemanden mit Ahnung. Wir sind alle sehr froh, dass wir von TEF inkl. unserer Nummern weg sind.

  • Die Nummer wurde nicht genutzt, ist also egal.


    Die zehn Tage sind jetzt um, natürlich ohne jegliche Reaktion. Ich schicke jetzt fie fristlose Kü raus. Weiß aver ehrlich gesagt nocht nicht, ob ich die mit Sicherheit weiter kommenden Rechnungen zurückgehen lasse oder wegen 6 Monaten weitere Lebenszeit bereit bin zu opfern.


    Der alternative Anbieter, Netcologne, hat im übrigen genau 9 Tage benötigt von Auftrag bis Schalttermin.


    Die Zwischenzeit gab es WLAN über einen Stick in der Fritte mit O2 free Karte, was aber nach Rückfall auf die 1Gbit im 3G Netz keine dauerhafte Alternative war/ist.


  • Zahlungspflicht entsteht erst mit Leistungserbringung durch den Anbieter,


    Eben. Und da zeigt sich dass solche "Verbraucher-Verträge" im Grunde genommen nur Betrug sind. DENN: Würden sich beide Parteien an dem Vertrag halten -müßten Anbieter dem Kunden auch einen Anschluss in der Südsee legen müssen. WÄRE ABER der Anschluss (aus welchen Gründen auch immer) nur an eine deutsche Hausadresse gebunden -müßte der Vertrag von Amts wegen enden sobald man auszieht.


    Aber nee, da bräuchte man ja die Knebelverträge nicht....:rolleyes:

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