Hallo,
einem Freund von mir (tatsächlich nicht ich ) wurde bei 1&1 der Vertrag gekündigt, da er in Zahlungsverzug war.
Daraufhin wurde ein Inkassounternehmen eingeschaltet, über welches im Internet bereits viele Kommentare wegen Unseriösität verfasst worden sind.
Mein Freund soll nun rund 1000 Euro zahlen. Der Großteil der Hauptforderung besteht in Schadensersatzforderungen in Höhe der vollen Grundgebühr über die Restlauftzeit.
In den AGB von 1&1 steht tatsächlich:
"
Kündigt 1&1 Versatel das Vertragsverhältnis fristlos aus einem wichtigen
Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so ist der Kunde verpflichtet, 1&1 Versatel
den entstandenen Schaden zu ersetzen. 1&1 Versatel kann einen pauschalierten
Schadensersatz in Höhe der festen monatlichen Grundpreise oder des monatli-
chen Mindestentgeltes bei Tarifen ohne festen Grundpreis, die vom Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der außerordentlichen Kündigung bis zum nächsten ordentlichen
Kündigungstermin von dem Kunden zu zahlen gewesen wären, geltend machen.
Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass 1&1 Versatel durch die Kündigung
kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
"
Die Forderung finde ich persönlich ziemlich happig dafür, dass effektiv gar keine Leistung (administrativer Aufwand mal ausgenommen) angefallen ist.
Ist es tatsächlich legal, dass trotz Kündigung die volle Grundgebühr berechnet wird?
Jens