"Widerspruchsmoeglichkeit" - hat o2 aus den vergangenen Verfahren nichts gelernt, und muss erst wieder von der VZ eine Unterlassungserklaerung bekommen, die dann spaeter gerichtlich eingefordert wird?
Hoffentlich gibt's da mal richtig fuer auf die Nase, fuer mich ist das ein reines Ausloten des Erlaubten, bzw. ein "wir machen einfach mal, das dauert bis wir gebremst werden, bis dahin hat sich das fuer uns gelohnt" - und alles sind wieder nur Einzelfaelle... Manchmal kann ich garnicht soviel (fr)essen, wie ich k*tzen will...
Nicht, dass andere Anbieter besser waeren, aber die ganze Branche ist doch....... nunja...