Da nun alle 3 Netzbetreiber in Deutschland eine unlimitierte Flatrate im Mobilfunkbereich anbieten, gleichzeitig in den Bedingungen die Nutzung eines Routers verbieten, soll an dieser Stelle noch mal darauf hingewiesen werden, dass so ein Verbot einen Gegensatz zur aktuell gültigen Rechtslage darstellt.
1. EU-Verordnung 2015/2120, Absatz 5
https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...X%3A32015R2120
Die Endnutzer sollten beim Zugang zum Internet frei unter den verschiedenen Arten von Endgeräten im Sinne der Richtlinie 2008/63/EG der Kommission (4) wählen können. Die Internetzugangsanbieter sollten über die von den Herstellern oder Händlern der Endgeräte im Einklang mit dem Unionsrecht angewandten Beschränkungen hinaus keine weiteren Beschränkungen auf die Nutzung von Endgeräten, die die Verbindung zum Netz herstellen, anwenden.
2. Telekommunikationsgesetz (TKG), § 41b Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen, Absatz 1
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__41b.html
Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen. Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.
Zum Vergleich die Bedingungen der Anbieter.
a) Telekom
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45008.pdf
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist in Tarifen mit pauschal ab-
gegoltenen Datenvolumen ohne Bandbreitenbeschränkung die Nutzung der SIM-Karte / des eSIM-Profils in Routern nicht zulässig.
b) Vodafone
https://www.vodafone.de/infofaxe/100.pdf
Im Red XL Tarif ist die Nutzung der SIM-Karte in Routern oder anderen stationären Geräten nicht zulässig.
c) Telefónica
Der Tarif ist noch nicht online, aber der Pressesprecher hat schon verkündet, dass auch hier eine Routernutzung ausgeschlossen werden soll (Quelle: Chip.de). [HR][/HR]
Ein Widerspruch zum Gesetz, was die freie Wahl des Endgeräts vorschreibt und ein Verbot ausschließt. Letztendlich bleibt die Frage, ob die Netzbetreiber das überhaupt kontrollieren, trotzdem sorgen solche Klauseln für zusätzliche Verwirrung beim Kunden.