Unbegrenztes Datenvolumen und die Nutzung der SIM-Karte im Router

  • Da nun alle 3 Netzbetreiber in Deutschland eine unlimitierte Flatrate im Mobilfunkbereich anbieten, gleichzeitig in den Bedingungen die Nutzung eines Routers verbieten, soll an dieser Stelle noch mal darauf hingewiesen werden, dass so ein Verbot einen Gegensatz zur aktuell gültigen Rechtslage darstellt.


    1. EU-Verordnung 2015/2120, Absatz 5


    https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...X%3A32015R2120


    Die Endnutzer sollten beim Zugang zum Internet frei unter den verschiedenen Arten von Endgeräten im Sinne der Richtlinie 2008/63/EG der Kommission (4) wählen können. Die Internetzugangsanbieter sollten über die von den Herstellern oder Händlern der Endgeräte im Einklang mit dem Unionsrecht angewandten Beschränkungen hinaus keine weiteren Beschränkungen auf die Nutzung von Endgeräten, die die Verbindung zum Netz herstellen, anwenden.


    2. Telekommunikationsgesetz (TKG), § 41b Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen, Absatz 1


    https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__41b.html


    Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen. Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.


    Zum Vergleich die Bedingungen der Anbieter.


    a) Telekom


    https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45008.pdf


    Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist in Tarifen mit pauschal ab-
    gegoltenen Datenvolumen ohne Bandbreitenbeschränkung die Nutzung der SIM-Karte / des eSIM-Profils in Routern nicht zulässig.


    b) Vodafone


    https://www.vodafone.de/infofaxe/100.pdf


    Im Red XL Tarif ist die Nutzung der SIM-Karte in Routern oder anderen stationären Geräten nicht zulässig.


    c) Telefónica


    Der Tarif ist noch nicht online, aber der Pressesprecher hat schon verkündet, dass auch hier eine Routernutzung ausgeschlossen werden soll (Quelle: Chip.de). [HR][/HR]
    Ein Widerspruch zum Gesetz, was die freie Wahl des Endgeräts vorschreibt und ein Verbot ausschließt. Letztendlich bleibt die Frage, ob die Netzbetreiber das überhaupt kontrollieren, trotzdem sorgen solche Klauseln für zusätzliche Verwirrung beim Kunden.

  • Wo ist das Problem?


    Fristgemäß kündigen kann jeder jederzeit, z.B. der Anbieter falls der Kunde zu „viel“ Traffic verbraucht oder weil dem Anbieter das Gesicht des Kunden nicht gefällt.


    Nur wenn ein Anbieter fristlos kündigt oder Routernutzung technisch sperrt, kann der Kunde aktiv werden, wenn er möchte.

  • Die Frage des Traffics ist nebensächlich. Es geht darum, dass bestimmte Nutzungsszenarien von vornherein ausgeschlossen werden sollen, bevor auch nur 1 Byte durch die "Leitung" geflossen ist.

  • Nochmal: Wo ist das Problem bei Klauseln, die rechtlich keinen Bestand haben?


    Kunden könnten einfach die SIM-Karten im Router nutzen, und den Anbieter ganz langsam kommen lassen.

  • Buch Dir eine SIM deiner Wahl und mach einfach für uns den Betatester. Und dann kannst Du uns allen berichten, ob dich der Anbieter in Ruhe gelassen, oder ob es eine Kündigung gegeben hat. Bei einer Kündigung durch den Anbieter reicht es aber von der Information, ob Du gerichtlichen Erfolg erziehlen konntest.


    :D

  • Im TT-Forum gibts doch den ein oder anderen aktiven Support Account. Mich würde mal die Stellungnahme von [USER="213083"]Telekom hilft[/USER] dazu interessieren. ;)

  • das ist doch totaler quatsch. früher haben sie auch messenger verboten, damit man schön sms schreibt. wer hat sich damals daran gehalten? mittlerweile findet man solche klauseln nicht mehr in den agbs. so wird es auch mit der nutzung der simarte im router sein. sollten die netze durch unlimited tarife kollabieren, dann werden die betreiber diese tarife eingrenzen oder einstampfen.


    es bewirkt nur, dass potentielle heay user im vorfelld schon gewarnt werden bzw. vom produkt fern gehalten werden.
    außerdem, wenn jeder die karten in den router steckt, dann gehen die datendurchsätze automatisch runter, irgendwann ist dann eine grenze erreicht, wo man doch lieber ordentlich und schnelles dsl nutzen möchte.

    - iPhone 6s mit All in XL (o2)
    - Moto G5 Dualsim mit Callya und All in XL (o2)
    - Blackberry Leap 10 mit Vodafone (D2)

  • Technisch wird ein Netzbetreiber schon mitbekommen, ob so eine SIM Karte in einem Router mit eingebauten Mobilfunkteil sitzt oder nicht. Dafür gibt es ja die IMEI, die das eindeutig zuordnen lässt. Die Frage ist nur, warum dann nicht auch gleich die Nutzung von USB LTE Sticks verboten wird. Denn so einen Stick dürfte ich wahrscheinlich in einer FritzBox betreiben.

  • Oder man schließt sein Smartphone an die FritzBox an. Das geht ebenfalls ganz problemlos.

    MagentaMobil XL flex ff
    Samsung Galaxy S23U, Galaxy S9

  • Ich bräuchte tatsächlich eine PC- Lösung.Ich gehe gehe am liebsten mit dem PC ins Internet

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    Fraenk mit I-Phone SE

    Lidl-Connect mit Google Pixel 4
    Samsung Galaxy Note 10.1 2014-Edition Tablet und Microsoft Surface 3 Pro
    Kabelinternet: Vodafone/Unitymedia 2 Play 100/50 MBit.

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