Kündigung durch Vodafone wegen Vectoring

  • Nun die Telekom sollte dich deshalb kümmern, da es sich um den selben Sachverhalt handelt. Außerdem kündigt die Telekom auch bei der IP-Migration den Kunden. Das wäre wahrscheinlich exakt diesselbe Kiste.


    Die „rechtlichen Rahmenbedingungen“ sind ja Betriebsinterna, welche dich als Kunden nichts angehen. EWE unterliegt keiner Regulierung wie die Telekom und muss daher die Leitungen nicht zu regulierten Konditionen vermieten. Die Anmietung wäre also mit Sicherheit nicht günstig.


    Meine Vermutung: Vodafone scheut die Kosten, welche bei der Anmietung bei EWE entsehen könnten.
    Zur Untermauerung (Beispiel ist die Telekom): https://www.golem.de/news/vect…tausende-1707-128861.html und https://forum.golem.de/komment…16,page=2,read.html#msg-0


    Genau diese Vermutung habe ich ja auch. Meiner Ansicht nach dürften erhöhte Kosten bei VF aber keinen Kündigungsgrund darstellen. Dann wurde eben falsch kalkuliert, da kann aber der Kunde nichts für. VF steht es ja frei, nach den zwei Jahren zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht ist das aber meiner Meinung nach nicht.


    Genau das wollte ich ja irgendwie herausbekommen. Eine richtige Antwort habe ich aber nirgendwo bekommen.


  • Trotzdem danke für deinen geistreichen Beitrag.


    Als Volljurist maße ich mir an, mir eine juristische Vorbildung anzudichten. Deine Ausführungen finde ich aber ehrlich gesagt nicht verständlich.
    Naja egal...


    Immer wieder gern :).
    Nochmal, weil Du meine Ausführungen nicht verständlich findest:
    VF wird Dir niemals mehr Infos als rechtlich notwendig zukommen lassen, um die rechtliche Angriffsfläche gegen VF zu minimieren. Dieses Verhalten ist überall üblich und aus Sicht des Anbieters sinnvoll.


    Es gibt einen rechtlich geprüften Text als Antwort auf Fragen wie Deine, und genau diesen Text nutzen die Support-Mitarbeiter. Und egal wie sehr Du bettelst, wird keine andere Info kommen.


    In Deinem Fall ist es scheinbar so, dass VF per Gesetz nicht mehr leisten kann, und damit ist VF raus.
    Woraus Du eine Verpflichtung von VF, mit dem neuen Anbieter eine Resellervereinbarung zu treffen und Dich zum selben Preis weiter zu beliefern, erkennst, kann ich nicht nachvollziehen.


  • Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Vertrag. Vertragliche Verpflichtungen sind, soweit noch möglich, einzuhalten. Wenn dadurch auf einmal Mehrkosten für VF entstehen, kann dem Kunden das egal sein...

  • Du als Volljurist meist also ernsthaft, dass VF mit Dritten eine Resellervereinbarung abschließen muss und deren Produkte an seine Kunden verkaufen/vermitteln muss, um einen wegen gesetzlicher Vorgaben nicht mehr mit eigenen Mitteln erfüllbaren Vertrag weiter zu erfüllen?
    Sofern das eine gesetzliche Pflicht wäre, müsste gesetzlich vorgegeben sein, zu welchen Konditionen VF die Leistung Dritter einkauft/vermitteln kann...
    Wie schon oben geschrieben: Gehe bei dem schönen Wetter besser raus an die frische Luft...

  • Du als Volljurist meist also ernsthaft, dass VF mit Dritten eine Resellervereinbarung abschließen muss und deren Produkte an seine Kunden verkaufen/vermitteln muss, um einen wegen gesetzlicher Vorgaben nicht mehr mit eigenen Mitteln erfüllbaren Vertrag weiter zu erfüllen?
    Sofern das eine gesetzliche Pflicht wäre, müsste gesetzlich vorgegeben sein, zu welchen Konditionen VF die Leistung Dritter einkauft/vermitteln kann...
    Wie schon oben geschrieben: Gehe bei dem schönen Wetter besser raus an die frische Luft...


    Ich weiß ja nicht wie du Verträge verstehst, aber ich habe durch mein Studium und mein Referendariat gelernt, dass Verträge einzuhalten sind. Demnach bin ich durchaus der Meinung, dass VF ggf. vertragliche Vereinbarung treffen muss, um den Verpflichtungen aus meinem Vertrag weiterhin nachkommen zu können. Wie die das machen ist mir eigentlich egal, wichtig ist, dass am Ende die Vertragsleistungen erfüllt werden.


    Im Übrigen scheint mir auch die Bundesnetzagentur Recht zu geben. Nachdem ich mich beschwert und den Sachverhalt geschildert habe, habe ich auszugsweise folgende Antwort erhalten:


    " (...) Vectoring setzt zwar voraus, dass immer nur ein Unternehmen die Teilnehmeranschlussleitungen an einem KVz beschalten darf. Damit dieses Unternehmen aber keinen alleinigen Zugriff auf die Kunden hat, die von diesem KVz versorgt werden, hat die Bundesnetzagentur den Einsatz von Vectoring an die Bedingung geknüpft, dass anderen Unternehmen diskriminierungsfreier Zugang gewährt wird. (...) "


    " (...) Aufgrund der Regulierungsverfügung kann der ausbauende Anbieter künftig in Nahbereichen Vectoring einsetzen und den Zugriff anderer Unternehmen - auch der Telekom - auf die „letzte Meile“ verhindern. In diesen Fällen gilt aber auch, dass Wettbewerber ihren jeweiligen Konkurrenten, mithin insbesondere auch der Telekom, Ersatzprodukte anbieten müssen, damit sie ihren Endkunden dort ebenfalls (weiterhin) hochleistungsfähige (V)DSL-Produkte mit hohen Übertragungsraten anbieten können.
    hr Anbieter ist daher weder aus regulatorischen noch aus technischen Gründen dazu gezwungen, eine Kündigung bestehender VDSL-Verträge auszusprechen. Er könnte auch im Falle der Nahbereichserschließung durch einen Wettbewerber entsprechende Vorleistungsprodukte einkaufen und in Anspruch nehmen. Das Befinden über Letzteres liegt indes allein n seinem unternehmerischen Entscheidungsspielraum .
    Das TKG enthält keine Rechtsnormen, die sich auf die Kündigung von Verträgen bzw. auf den Schutz teilnehmerseitiger Investitionen beziehen. Sie haben einen Vertrag mit einer Vertragslaufzeit und einer festgelegten Kündigungsfrist abgeschlossen. (...) "


    Somit ergibt sich das von mir gesagte. Ob es dadurch für VF teurer wird meinen Vertrag zu erfüllen, ist völlig egal. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch jedenfalls nicht.

  • Ich sehe das anders (VF kann Reseller Dritter werden, muss aber natürlich nicht, und der von VF genannte Kündigungsgrund ist wichtig), aber Du bist der Volljurist, und hast demzufolge rechtlich sehr viel mehr Ahnung als ich.
    Ich würde mich freuen, zu erfahren, wie Deine Klage ausgegangen ist :top:.

  • Ich sehe das anders (VF kann Reseller Dritter werden, muss aber natürlich nicht, und der von VF genannte Kündigungsgrund ist wichtig), aber Du bist der Volljurist, und hast demzufolge rechtlich sehr viel mehr Ahnung als ich.
    Ich würde mich freuen, zu erfahren, wie Deine Klage ausgegangen ist :top:.


    Ein Kalkulationsirrtum ist aber niemals ein wichtiger Grund. Wenn VF falsch kalkuliert hat und mit meinem Vertrag ab dem 01.11.2018 keinen Gewinn mehr macht, ist das nicht mein Problem sondern ganz allein das Problem von VF.


    Deine Ansicht widerspricht auch der der Bundesnetzagentur.

  • [USER="176419"]FelixM[/USER] Dann reiche Klage ein und lasse uns bitte daran teilhaben wie das ganze Ausgegangen ist.

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Daß Vodafone zur Erfüllung verpflichtet ist und dies grdsl. auch nach dem Vectoring-Ausbau durch EWE-TEL im Wege der Vorleistung könnte, steht außer Frage. Fraglich ist aber, ob sich Vodafone nicht auf § 313 BGB berufen könnte, da womöglich durch hoheitlichen Akt (Regulierungsverfügung der BNetzA) eine Änderung vertragswesentlicher Umstände eingetreten sein könnte. Problematisch für Vodafone dürfte hier aber das hypothetische Element der Vorhersehbarkeit werden, denn ein entsprechender Regulierungsentwurf der BNetzA lag spätestens im Sommer 2016 vor und die eigentliche Verfügung erfolgte m.W. zum 1. September 2016, sodaß der Eintritt jener Änderungen wahrscheinlich doch vorhersehbar war.
    Allerdings wird sich Vodafone wahrscheinlich auf die subjektive Unmöglichkeit berufen können, denn der Bezug von Vorleistungen eines anderen Netzbetreibers ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Neben entsprechender vertraglicher Vereinbarungen ist v.a. die technische Implementierung mit sehr hohen Kosten verbunden, die wohl in grobem Mißverhältnis zu Deinem Leistungsinteresse stehen. Letztlich wirst Du wohl nur Schadensersatz einklagen können, wobei sich auch da wieder die Frage des Vertretenmüssens stellt.
    Sicher ist jedenfalls, daß Vodafone sich da sträuben wird, geichzeitig aber ein obergerichtlichtliches Urteil wegen der de facto präjudizierenden Wirkung vermeiden wird.

  • Ein Kalkulationsirrtum ist aber niemals ein wichtiger Grund. Wenn VF falsch kalkuliert hat und mit meinem Vertrag ab dem 01.11.2018 keinen Gewinn mehr macht, ist das nicht mein Problem sondern ganz allein das Problem von VF.


    Deine Ansicht widerspricht auch der der Bundesnetzagentur.


    Es wäre wichtig zu wissen, ob du deinen Vertrag vor oder nach der endgültigen Vectoring Entscheidung abgrschlossen hast. Das könnte dann für Vodafone sehr ungünstig werden, wenn der Vertrag erst nach dieser Entscheidung abgeschlossen wurde.

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