Aus dem Kaufvertrag gehen aber nicht nicht die Einzelpositionen hervor - ich kann ja nicht die gesamte Küche absetzen dazu brauchst Du eine sauber aufgeschlüsselte Rechnung wie es senderlisteffm ja bereits korrekt geschrieben hat.
Rechnung mit abweichenden Datum, Anspruch auf Zwischenrechnung?
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tribal_sunrise ich wollte dir den geldwerten Vorteil vorrechnen, den du hast, wenn du jetzt irgendwie an die Rechnung mit viel Aufwand kommst und in 2017 statt 2018 geltend machen kannst. Das sind vielleicht ein paar Euro.
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Das ist klar dass das keinen Unterschied macht. (Davon ab dass wir bei den Zinsen nur von Cents reden - 4% wären es vllt. bei einer guten Anlage in Aktien). Aber es ging auch zu keinem Zeitpunkt darum ob ich das Geld dieses oder nächstes Jahr habe und ‚anlegen’ kann. Ob ich die Kohle nun dieses oder nächstes Jahr habe spielt keine Rolle. Bei manchen Dingen geht es einfach darum dass man ein Thema abhaken und nicht monatelang vor sich herschieben will. Es ist einfach nervig wenn man anderen hinterherrennen muss um seine ToDo‘s zum Abschluss zu bringen. Mit zusätzlichem ‚Aufwand’ ist das ganze ja auch nicht verbunden. Ich muss dem Händler (leider) ohnehin alle paar Wochen ‚auf die Füße treten‘ damit was passiert. Ob ich bei der Gelegenheit dann gleich noch die Rechnung ins Spiel bringe oder erst am Ende schenkt sich da auch nicht wirklich was.
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Dann war es aber dein Fehler dass du nicht den Gegenwert der Mängelbeseitigung einbehalten hast. Dann hätte der Verkäufer auch ein Interesse daran.
Wenn du die Sache abhaken willst dann setze ordentlich eine letzte Frist und wenn dann nix passiert, ab zum Anwalt damit. -
10% Restrate sind handelsüblich und es stand doch auch gar nicht zur Diskussion ob das nun den Mängeln entspricht? Nur mal am Rande: Welche Glaskugel sagt Dir denn die Höhe der Mängel vorraus? Bei einem Hausbau hält man beispielsweise i.d.R. 4-5% Schlussrate zurück. Kein Mensch weiß vorher ob das den Mängeln entspricht die bei einem Haus schnell in die 10.000e gehen können.
Die Diskussion läuft aber gerade (gefühlt wie üblich) komplett vom Thema weg. Die Frage war nicht ob und wie ich meine Mängel beseitigt bekomme ich bin durchaus in der Lage meine Rechte als Kunde durchzusetzen. Lass das mal meine Sorge sein.
Um die Situation bzgl. der Mängel hier zu erklären dass man sich ein Bild machen kann müsste ich einen Roman schreiben damit Du verstehst warum es Dinge gibt, die man auch durch Fristen und mit Anwalt nicht einfach so lösen kann. Aber der Thread heißt nicht ‚Küchenkauf mit Mängeln. Wie löse ich das?‘
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Es zählt das Jahr, indem gezahlt wurde, also 2017 gezahlt - für Steuer 2017, 2018 gezahlt - Steuer 2018 und es muss
per Überweisung gezahlt worden sein - keine Barzahlung.Im Kaufvertrag ist keine Montage ausgewiesen?
GP
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Ja, Überweisung. Und nein im Kaufvertrag steht nur allgemein mit Lieferung, Montage. Aufgeschlüsselt ist da noch nichts.
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also bei 1000€ einbaukosten, sprechen wir von 20% absetzbarkeit = 200€, bei steuersatz 30% ist die steuerreduktion 60€. 60€ x 4% = 2,40€
nur mal pi mal daumen zum nachdenken.Ist so nicht ganz korrekt, da die 20 Prozent der Kosten für Handwerkerleistungen eine direkte Abzugsmöglichkeit von der Steuerschuld darstellen, sich also die Steuerlast in Deinem Rechenbeispiel um 200 EUR reduzierten würde. Insofern ist es dann selbst bei stark schwankenden Einkommen von Jahr zu Jahr egal, in welchem Jahr man den Abzug vornimmt. Außer natürlich es wäre im Folgejahr keine Einkommensteuer zu bezahlen, denn eine Vor- oder Rücktragsmöglichkeit gibt es für diesen Abzug nicht.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob ein in 2017 überwiesener Betrag mit einer Rechnung aus 2018 den rechtlichen Anforderungen entspräche. Einfacher wäre es freilich, wenn die Überweisung auch erst in 2018 geflossen wäre. Vielleicht einfach mal beim Finanzamt anrufen...
tribal-sunrise: unser Küchenstudio macht das übrigens so: Bei Bestellung wird nur der Auftrag unterschrieben, wenn die Küche aufgebaut wurde, kommt die Rechnung und der Verkäufer erwartet abzgl. eines Einbehalts für Mängel dann den zeitnahen Ausgleich seiner Forderung. Nur zur Info, da Du in einem Posting wissen wolltest, wer denn eine Küche aufbaut ohne vorher etwas dafür bekommen zu haben...
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Danke für die Hinweise auch zum Thema Absetzen. Ich spreche das mal mit meinem Steuerberater durch. Mal schauen was der dazu sagt. Wenn es darauf hinausläuft dass durch die Verzögerungen und abweichende Daten ein Absetzen nicht möglich ist dann haben wir noch ein weiteres Thema wenn es um die Restforderung geht. Um den Betrag wird die dann definitiv schon mal gekürzt.
Mag sein dass es Küchenstudios gibt die das auch ohne Vorleistung machen, die Regel wird das nicht sein. Ich habe in meinem Leben schon mehrere Küchen gekauft und bislang war immer Anzahlung und Überweisung Teilbetrag zum Aufbautag die Regel. Einbehalt Restbetrag für Mängel natürlich immer.
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