Rechtlich verbindlich ist der Inhalt der Auftragsbestätigung. Wenn Dir darin also nicht bestätigt wird, dass Du von TEF eine kostenlose Mercedes A-Klasse zum Vertrag dazu bekommst (was der Händler Dir versprochen hat), dann musst Du den Vertrag rechtzeitig nach Fernabsatzgesetz kündigen. Ob Du den vom Händler versprochenen Mercedes beim Händler einklagen kannst, kannst Du zusätzlich prüfen.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist zu meckern, bringt außer eventueller Kulanz von TEF nichts.
Nach meinen Erfahrungen (und denen aus meinem Umfeld) stimmen die Daten der AB von Seiten o2 nie mit den erhaltenen Leistungen auf Anhieb 100%ig überein. Folglich müsste jeder dieser Kunden seinen Vertrag sofort widerrufen. Über den mir bislang gewährten Kombi-Vorteil gab es auch nie mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung eine entsprechende schriftliche Bestätigung. Der Vorteil wird ja m.W. nachträglich eingebucht.