Die Schenkung schriftlich machen muss eigentlich nicht sein, aber natürlich wäre es schon hilfreich gewesen wenn er die Fahrzeuge zumindest im Testament erwähnt hätte
Das ist der Punkt. Und im Grunde muß (naja, sollte) eine Schenkung auch immer Schriftlich festgehalten werden (z.B. bzgl. Steuer oder ähnlichen Dingen).
Fakt ist hier nun: wer den Fahrzeugbrief hat, der ist erstmal Eigentümer, oder zumindest "im Recht". Ende.
Bezüglich Neuzulassung des Inhabers der Briefe wäre interessant, was die Kfz-Stelle dazu sagt, denn die wollen, mWn, einen Kaufvertrag oder einen ähnlichen Eigentumsnachweis haben (weil, könnte ja sein, das die Briefe geklaut sind).
Lange Rede, kurzer Sinn: sofern nichts schriftlich (und am besten noch beglaubigt) vorliegt, hast du da keine Chance.