Aus der Datenschutzerklärung:
Zitatie Speicherung von Google-Analytics-Cookies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.
Analyse der Nutzerverhaltens dürfte so ziemlich genau das sein, was beim Firefox da bei Aktivitätenverfolgung gemeint ist. Dass sich ein Webseitenbetreiber nicht auf jede mögliche Übersetzung eines Internetbrowsers einrichten kann, erscheint mir verständlich. Es wird im weiteren Verlauf vom TT ja sogar genau auf die Möglichkeit hingewiesen, die entsprechende Funktion in Browsern zu aktivieren.
Was nun bei Chip.de anders ist, ist eine gute Frage.Vermutlich verpacken die ihr Tracking besser oder haben eine hauseigene Lösung, die diese Funktion von Firefox nicht triggert. Sowas läuft ja immer nur mit einer Liste von Diensten, die entsprechende Warnungen auslösen. Dass eine Werbeschleuder wie Chip irgendwelche Möglichkeiten zur Werbeobtimierung nicht nutzt, kann ich mir nicht vorstellen.