weiß jemand bei TT ob es ein aktuelles Urteil darüber gibt, ob und wenn in welcher Höhe Rücklastschriftgebühren bei geplatzter Lastschrift durch die TK-Firma berechnet werden dürfen?!
Im konkreten Fall will o2 7,67 € für diesen posten berechnen und kann nicht einmal die entstandenen gebühren ihrer bank belegen! und wenn nichts belegt werden kann, dann gab es wohl auch keine Kosten ODER:confused:
Helft mir mal weiter
an die mod. : wußte nicht wohin es passen könnte!
aber es geht ja um provider und NB gebühren;)