ZitatOriginal geschrieben von aleusius
In den AGBs steht dass bei Kundenverschuldeter Rücklastschrift Kosten entstehen,und das ist auch gut so. Man hat nicht nu Rechte sondern auch Pflichten.
Aleusius
Moin,
und das zitierte Urteil bezieht sich nur auf die Erhebung der Gebühr bei nichtverschuldeter Rücklastschrift. Bei verschuldeter Rücklastschrift hast du - glaube ich - schlechte Chancen.
IMHO fallen dem Unternehmen diese Gebühren tatsächlich an, dein Argument mit den sowieso herumsitzenden Buchhaltungsmitarbeitern ist schon ein wenig blauäugig...
Nio