Negative Bewertung rechtmäßig verfassen ohne Abmahnung zu riskieren!

  • Hallo,


    wie schon im Betreff beschrieben, bin in nun seit knapp 6 Jahren im Klinch mit unserem Bauträger wegen Baumängel trotz vorhandener Gutachten und eingeschalteten Anwalt.


    Leider haben auch andere Bauherren in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, daß die Firma lieber Ihren unzufriedenen Kunden ihren Anwalt bei negativer Kritik auf den Hals hetzt anstatt die vorhandenen Probleme bzw. Mängel zu beheben.


    So auch bei uns, die stellen sich tot auf Anfragen und auf Gutachten die sie selbst in Auftrag gegeben haben. Keine Reaktion auf Telefonate/Emails usw. Einmal bleibt uns wohl nur der gerichtliche Weg aber ich würde gerne aber sachlich und den Tatsachen entsprechend über die Erfahrung mit dieser Firma berichten die aber auch einer Abmahnung des Firmenanwaltes stand hält.


    Ich bin eigentlich nicht der Typ solcher Maßnahmen, da ich selbst in der Vergangenheit weiß wie geschäftsschädigend negative Kritik sein kann als Selbstständiger. Aber wenn eine Firma einen so dreist versucht jemanden tot zu prozessieren und die Baumängel auszusitzen, obwohl man selbst eigentlich diesen Weg nicht gehen möchte und am liebsten mit einer einvernehmlichen Lösung das Problem aus der Welt zu schaffen. Ich finde bevor sich jemand mit so einer Firma ins Unglück stürzt, sollte man wissen worauf man sich einlässt. Zumindest würde es dem Bauträger schwerer fallen sowas auf Dauer abzuziehen, wenn potentielle Kunden über die Machenschaften vorher bescheid wissen was Sie nach der Unterschrift des Bauvertrages erwartet im Zweifelsfall.

  • ... ich würde gerne aber sachlich und den Tatsachen entsprechend über die Erfahrung mit dieser Firma berichten ...


    Das ist im Prinzip auch schon alles was es zu beachten gibt.


    Du darfst eigentlich alles schreiben, solange es der Wahrheit entspricht. Falls es sich um Werturteile handelt, mache deutlich, dass es deine persönliche Meinung ist. Behauptete Tatsachen solltest du im Zweifel beweisen können.

  • das ist klar, ich schreibe nur weil ich mitgekriegt hatte, wie 2 andere Bauherren in einem Bauforum und Youtube Ihre Erfahrung kund getan hatten und einige Tage später die Löschungen und Abmahnungen hatten weil die Betreiber eingeknickt sind.


    Nicht nur das Sie als Geschädigte mit den Mängel des Bauträgers ihr Päckchen zu tragen haben, obendrein noch Stress und Anwaltsgebühren obwohl man nur die Wahrheit über seine Erfahrung berichten möchte.

  • Wenn du das oben genannte beachtest und trotzdem abgemahnt wirst, musst du eigentlich nichts zahlen. Dafür müsste dich der Gegner erst verklagen. Dagegen kannst du dich wehren und wenn du im Recht bist zahlt der Gegner auch deinen Anwalt.


    Vorher "schützen" geht eigentlich nur indem man überhaupt nicht bewertet, was aber nicht Sinn der Übung ist.

  • Vorher "schützen" geht eigentlich nur indem man überhaupt nicht bewertet, was aber nicht Sinn der Übung ist.[/QUOTE]


    Deswegen versuche ich jetzt in der Brainstorming Phase soviel Input wie möglich zu erhalten worauf man achtet um so wenig Angriffsfläche zu bieten das der Erfahrungsbericht nicht entfernt bzw. abgemahnt werden kann.


    Wobei die Firma ziemlich rigeros sowas verfolgt. Wenn Sie so mit Ihren Qualitätsansprüchen umgehen würde hätten Sie das Problem der unzufriedenen Kunden nicht.

  • In diesem Zusammenhang interessant: Paradoxerweise ist aus SEO Sicht eine negative Kritik genauso wertvoll wie eine Positive. Sie bewirkt nämlich erstmal das über die Firma gesprochen wird. Suchmaschinen unterscheiden nicht zwischen Gut und Böse.


    Ob du mit einem detaillierten, negativen Erfahrungsbericht also tatsächlich auch das gewünschte Ergebnis erzielst, nämlich das andere vor den Machenschaften der Firma gewarnt werden und diese dadurch weniger Aufträge bekommt, ist tatsächlich zweifelhaft. Die Meisten schauen nicht in Bewertungen, es genügt ihnen als Sicherheit, wenn die Seite oben im ranking ist.


    Ich würde mir also überlegen, bevor du der Firma evtl. noch einen Gefallen erweist, meine Energie vielleicht sinvoller zu nutzen um die Firma an anderer Stelle anzugehen.

  • Wenn die Bewertung der Wahrheit entspricht, wäre es mir wert. Ich würde es darauf ankommen lassen. Wer keinen Mist macht, braucht sich darüber keinen Kopf machen.

  • Einmal bleibt uns wohl nur der gerichtliche Weg


    Genau den Weg gehst Du zuerst, bis zu einem rechtskräftigen Urteil.


    ich würde gerne aber sachlich und den Tatsachen entsprechend über die Erfahrung mit dieser Firma berichten die aber auch einer Abmahnung des Firmenanwaltes stand hält.


    Du schaffst Dir, ohne dass ein Gericht Deine Meinung davor rechtskräftig bestätigt hat, ein erhebliches Kostenrisiko, für dass Du mit Deinem Privatvermögen haftest:
    Abmahnkosten und Gerichtskosten der Abmahnung, über mehrere Instanzen 5000€, Eintrittswahrscheinlichkeit 20%, Risiko 1000€
    Schadenersatz 100.000€ Eintrittswahrscheinlichkeit 5%, Risiko 5000€
    Gesamtrisiko: 6000€ für Dich!


    Dein Gegner verfügt über versierte Anwälte, und haftet nicht mit seinem Privatvermögen.


    Also: Zuerst soll das Gericht rechtskräftig entscheiden, und genau den Wortlaut der Entscheidung kannst Du publizieren.


    Ich habe mal jemanden, der mich rein aus Gewinnerzielungsabsicht rechtlich belangen wollte, am Nasenring durch die Manege gezogen. Dessen Firma ist jetzt pleite. So etwas kannst Du aber ohne Ahnung und vor allem mit Haftung mit Deinem Privatvermögen nicht machen.

  • Wie wäre es davon zu berichten das du nicht über die Firma schreibst da in der Vergangenheit regelmäßig, mutmaßlich aufgrund Abmahnungen, andere Berichte gelöscht werden mussten, du aber gerne bei einer Tasse Kaffee deine persönliche Meinung kund tust?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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