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  • Erst einmal willst du, dass deine ausstehende Gutschrift nicht verjährt. Dazu reicht es z.B. einen gerichtlichen Mahnbescheid einzureichen. Dieser wird allerdings dann von Mobilblitz abgelehnt. ...


    Wenn klar ist, dass der Gegner dem Mahnbescheid widersprechen wird, ist das rausgeschmissenes Geld und verzögert das ganze Verfahren nur unnötig.

  • Wenn klar ist, dass der Gegner dem Mahnbescheid widersprechen wird, ist das rausgeschmissenes Geld und verzögert das ganze Verfahren nur unnötig.


    Nein, denn zum einen wird dadurch die Verjährung gestoppt. Zum anderen wird "das rausgeschmissene Geld" auf die Kosten des Zivilverfahrens angerechnet. Es stimmt natürlich, dass wenn man es eilig hat, man nicht den Weg über ein gerichtliches Mahnverfahren gehen muss. Es ist aber in jedem Fall empfehlenswert viel Geduld mitzubringen, denn so ein Gerichtsverfahren kann sich ganz schön in die Länge ziehen.

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  • Nein, denn zum einen wird dadurch die Verjährung gestoppt. Zum anderen wird "das rausgeschmissene Geld" auf die Kosten des Zivilverfahrens angerechnet. Es stimmt natürlich, dass wenn man es eilig hat, man nicht den Weg über ein gerichtliches Mahnverfahren gehen muss. Es ist aber in jedem Fall empfehlenswert viel Geduld mitzubringen, denn so ein Gerichtsverfahren kann sich ganz schön in die Länge ziehen.


    Wenn die Auszahlung 2018 erfolgen sollte, verjährt da so schnell erstmal gar nichts.


    Und durch die Klage wird die Verjährung in gleicher Weise gehemmt. Die Hemmungswirkung des Mahnbescheids hilft auch nur wenn dann unmittelbar ins streitige Verfahren gewechselt wird.


    Ich bleibe dabei. Der Mahnbescheid ist mehr als unnötig, wenn klar ist, dass dagegen Widerspruch eingelegt wird.

  • Ein Mahnbescheid macht kurz vor Ende der Verjährungsfrist Sinn, also in etwa 3 Jahren. Anzeige bringt insofern was, dass wenn es zu einem verfahren kommt, Schadenwiedergutmachung wahrscheinlich ist, um die Strafe zu mildern.


    Klar sollte aber auch sein, dass sich Mobilblitz auf einen Shitstorm auf sämtlichen Kanälen gefasst machen sollte, wenn nicht bald was passiert.

  • Hallo zusammen,
    ich bin zwar nicht betroffen, aber vom Fach:


    Warum tretet ihr nicht die Forderungen an eine einzige Person ab und klagt gemeinsam? Das senkt die Kosten für den einzelnen, falls Mobilblitz "die Grätsche" macht. Bei 800 EUR Forderung betragen die Gerichtskosten 159,00 EUR. Wenn sich fünf Betroffene zusammentun und 4000 EUR Einklagen, sind es nur noch 381,00 EUR Gerichtskosten, also pro Person nur 76,20 EUR Gerichtskosten. Das könnte man doch mal investieren. Wenn ihr Hilfe benötigt, meldet Euch gerne


    Flatty, der vor über 10 Jahren auch Mobilblitz- Kunde war und lange seinem Geld hinterherlief, es danach aber erhielt

  • Hallo [USER="21290"]flatty[/USER] ,


    vielen Dank für den Tipp. Für weitere Hinweise wäre ich Dir tatsächlich dankbar. Wie läuft das "abtreten von Forderungen" genau ab? Wie findet man einen für diesen Fall kompetenten Anwalt? Es gibt leichte Unterschiede im Vertragsablauf bei den einzelnen Geschädigten. Welche Konsequenzen hat das, wenn man versucht den Gesamtschaden in einem einzigen Verfahren einzufordern? Welche Kosten entstehen, wenn man bei so einem Verfahren nicht vollumfänglich Recht zugesprochen bekommt?


    Wie weit musstest Du gehen um Dein Geld zu erhalten?

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  • Eine Abtretung besteht aus einem dreizeiligen Abtretungsvertrag und ggf. noch einem Beleg der Schuld. Dann wird geklagt. Sollten sich da mehrere Interessenten für finden, stehe ich gerne per PN zur Verfügung.

  • [USER="21290"]flatty[/USER] PN ist nicht möglich. Du hast anscheinend zu viele Nachrichten gespeichert. Schick mit bitte eine PN mit deinen Kontaktdaten.

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  • Gesagt. Getan. Ggf. mal unter Spam nachschauen.

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