Das war auch mein erster spontaner Gedanke. Dann stellte sich mir jedoch die Frage, ob dem bei reinen Preisanpassungen tatsächlich so ist. Schließlich wurden ja keine AGB geändert...
Wenn man den Änderungen der AGB widersprochen hat, ist die Bank am Zug, oder es gelten die alten AGB weiter.
Preisanpassungsklausel in den alten AGB mal ausgenommen.
Das würde ich gelassen aussitzen.