Banken, die Ihre Angebote für Privatkunden verschlechtert haben!

  • [...]Die S..ke haben mir die natürlich die volle Monatsgebühr [...] vom neuen Konto abgebucht[...]

    Weswegen es sich generell empfiehlt, bei Kontokündigungen ein nicht-lastschriftfähiges Gegenkonto anzugeben ;)

  • och, wenn Du da nachtreten magst, kannst Du die da sicher gut aergern - Ruecklastschrift, Beschwerde...

    kommt darauf an, was er unterschrieben hat - manchmal steht im Kleingedruckten, dass die angegebene Kontoverbindung sowohl für Gutschriften als auch zur Begleichung von Verbindlichkeiten genutzt werden darf.


    Eigentlich muss man bei Kündigung gar keine Kontoverbindung angeben, wenn man das alte Konto selber leer räumt und alle noch zukünftig Einzahlenden rechtzeitig informiert. Oder zur Not (falls die alte Bank darauf besteht) wie schon empfohlen nur eine nicht lastschriftfähige Sparkonto-Verbindung.

  • Also das angeben eines neuen Kontos ist doch absolut freiwillig und dient eigentlich für Übertragungen von Daueraufträgen und eventuellen Lastschriften. Wenn es den Banken nur um "4€" für die letzte Monatsgebühr ginge -dann würden sie eine Kontoauflösung nur gegen die 4€ Vorkasse entgegen nehmen und entsprechend so in den AGBs verbetonieren.


    Insofern ist das kein Trick der Banken, sondern buchhalterisch notwendig. Als ich meine alte Bank gekündigt habe, habe ich so gekündigt (ala 31.xx. 20xx) dass ich einen sauberen Schnitt hatte. Niemand hat mir da noch was abgezogen...

  • Ist mir momentan nicht mehr genau bekannt, ob und was ich alles unterschrieben habe für die Kündigung. Das neue Konto ist der alten Bank evtl. durch Kontowechselservice bekannt. Außerdem musste ich ein Konto für die Auszahlung der Geschäftsanteile nennen. Das nächste Mal bin ich vielleicht schlauer bzgl. Endtermin. Hoffe allerdings, dass ich nicht so schnell wieder wechseln muss / werde. Außerdem berechnet die Sparda ja auch keine Gebühren. Ich vermute, Lastschrift zurückbuchen kostet mich letztendlich mehr, weil mir dann weitere Gebühren aufgebrummt werden.

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  • Also das angeben eines neuen Kontos ist doch absolut freiwillig[...]

    Bei uns hat man zB bei der 1822direkt die Kontokündigung deswegen nicht angenommen/Kontoschließung nicht durchgeführt. Konto war zum Zeitpunkt der Kündigung leer.

  • Bei uns hat man zB bei der 1822direkt die Kontokündigung deswegen nicht angenommen/Kontoschließung nicht durchgeführt. Konto war zum Zeitpunkt der Kündigung leer.


    Das sollte aber illegal sein. Kein Gesetz oder AGBs können einen Bankkunden zwingen ein zweites Bankkonto zu besitzen. Völlig absurd!


    P.S. Und wenn man das mit der 1822direkt-Logik weiter denkt, so könnten z.B. Studenten die nach dem Studium in ihre Länder zurückkehren NIE ein Konto schließen können, denn für das 2.Konto zum schließen des 1.Kontos bräuchten sie wiederum ein 4.Konto um das 2.Konto zu schließen usw usw. Das was die 1822direkt Bank mit dir gemacht ist sinngemäß: "Sie müssen künftige Werbung wegen der einen Bestellung akzeptieren, sonst können wir Ihre Bestellung nicht annehmen" . Also eine Luftnummer. :)

  • Tja, wie dem auch sei, es läuft nun b.a.w. ein monatlicher (wechselseitiger) Dauerauftrag von 1ct um die zur Kontoführungsgebührverhinderung notwendige Kontobewegung zu gewährleisten. Wenn sie es so wollen, bekommen sie es und haben nichts als Kosten davon

  • es läuft nun b.a.w. ein monatlicher (wechselseitiger) Dauerauftrag von 1ct um die zur Kontoführungsgebührverhinderung notwendige Kontobewegung zu gewährleisten.


    Und das funktioniert? :D

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