Eine Ausnahme räumt ING-DiBa ein, wenn der verfügbare Betrag kleiner als der Mindestabhebebetrag ist, dann können auch geringere Beträge abgehoben werden. Die Formulierung bezieht nach Rückfrage bei der ING-DiBa neben dem Guthaben auch den durch einen eventuellen Dispokredit verfügbaren Betrag mit ein.
hmmm, bezieht sich das jetzt explizit auf den eingeraeumten Dispo, oder auch auf eine "geduldete Ueberziehung" im Rahmen des Zulässigen (hier zB. 300 Euro)?