Banken, die Ihre Angebote für Privatkunden verschlechtert haben!

  • Das war auch mein erster spontaner Gedanke. Dann stellte sich mir jedoch die Frage, ob dem bei reinen Preisanpassungen tatsächlich so ist. Schließlich wurden ja keine AGB geändert...


    Wenn man den Änderungen der AGB widersprochen hat, ist die Bank am Zug, oder es gelten die alten AGB weiter.
    Preisanpassungsklausel in den alten AGB mal ausgenommen.


    Das würde ich gelassen aussitzen. ;-)

    Beste Grüße
    W.


  • Wenn man den Änderungen der AGB widersprochen hat, ist die Bank am Zug, oder es gelten die alten AGB weiter.
    Preisanpassungsklausel in den alten AGB mal ausgenommen.

    Scheinbar hast auch du nicht verstanden, dass es laut Bericht #606 gar keine AGB-Änderung gegeben hat, der man überhaupt widersprechen hätte können. Hingegen wurde ausdrücklich auf ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung verwiesen, welches aber freilich der Kunde und nicht die Bank ausüben müsste.

  • Scheinbar hast auch du nicht verstanden, dass es laut Bericht #606 gar keine AGB-Änderung gegeben hat, der man überhaupt widersprechen hätte können. Hingegen wurde ausdrücklich auf ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung verwiesen, welches aber freilich der Kunde und nicht die Bank ausüben müsste.

    Ein Preisverzeichnis ist allgemein... Vertragsänderungen kann man widersprechen. Gäbe es keine Anpassungsklausel, müsste der Vertragspartner sogar um Erlaubnis der Abänderung fragen, von was auch immer. Nach Widerspruch (ungleich Widerruf) gilt alles wie bisher fort. Ist damit – dem alten Vertragsstand – ein Vertragspartner (hier der Dienstleister) nicht einverstanden, muss das Unternehmen dem Kunden fristgerecht(!) kündigen.


    Beispiel:
    Damals, als die MercedesCard Kreditkarte kostenpflichtig wurde, haben wir bei zwei Karten widersprochen und auf Vertragsfortführung bestanden. Die Mercedes-Benz Bank bzw. BW Bank teilte mit, wir müssten kündigen. NÖ, am Ende hatten wir die Karte zwei weitere Jahre grundgebührfrei, die Bank musste die widerrechtlich eingezogenen Grundgebühren erstatten nebst Zinsen! Für die Bank gab es noch einen Dämpfer durch die BaFin und unser Rechtsanwalt hat noch brav abgerechnet.
    Hat sich nämlich erst dann geregelt, als auf den Klageweg verwiesen wurde, Feststellungsklage angedroht wurde, und doch mal so ein kleiner Abteilungsleiter die Rechtsabteilung mit Volljuristen bemühte.
    Man kann auch die harte Keule schwingen, wenn man Spaß daran hat. :p


  • Man kann auch die harte Keule schwingen, wenn man Spaß daran hat. :p


    Es ist ohne Zweifel richtig, dass Banken in manchen Fällen Dinge machen, die einer juristischen Überprüfung nicht standhalten. Doch - wie Du selbst sagst - man muss Spaß daran haben, diese Fälle auszufechten. Mir ist die Zeit dafür zu schade, ich beschränke die Auseinandersetzungen mit Banken, von denen ich - leider - auch schon ein paar hatte, auf die Fälle, in denen mir ein nennenswerter finanzieller Schaden durch die Bank entstanden ist. Um die Gebührenfreiheit eines Produkts zu verlängern, würde ich dies nicht machen.

  • Der nächste bitte...
    DKB dreht an der Preisschraube: https://www.mobiflip.de/shortn…eht-an-der-preisschraube/
    Wenigstens keine pauschalen Gebühren ohne Geldeingang.


    Würde mich nicht wundern, wenn das bald kommt. Diba Ing macht es vor. Die DKB sollte mal seine IT in den Griff bekommen.

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