Der "Roam at Home" Wiki Thread

  • Dann trägt man bei Sosh im Bestellvorgang halt irgendeine FR-IBAN ein (die von Orange kann man sogar im Internet googlen) und lässt sie gleich nach der Bestellung in eine DE-IBAN ändern.

    Kann mir nicht vorstellen, dass irgendeine gülitge FR-IBAN klappt - oder hast du es mal mit fake-Daten getestet? Ist ja ohne großes Risiko möglich, weil die Eingabe (und eine möglicherweise damit einhergehende Verifikation) mutmaßlich vor Eingabe der Kreditkartendaten geschieht.


    Bin mal gespannt, wie lange die von euch beantragte IBAN-Umstellung wirklich dauert. Wenn es tatsächlich mehrere Wochen sind, dann spricht das imho für eine besonders gründliche Prüfung solcher Anträge, z.B. indem bei der ausländischen Bank nachgefragt wird.

  • Soviel ich weiß, wird bei einer SEPA-Lastschrift nur die Kontonummer verwendet. Ich glaube, es gab mal sogar einen Gerichtsurteil, bei dem die Bank von der Pflicht zur Überprüfung anderer Angaben freigesprochen wurde. So gesehen ist SEPA-Lastschrift zwar weniger sicher als eine Kreditkarte, jedoch kann jeder diese ohne Angabe der Gründe rückgängig machen.


    ich würde jedoch vor Verwendung falscher Kontonummern oder von solchen anderer unbekannten warnen. Da hören die Spielereien auf und man bewegt sich im Bereich der Straftaten mit allen Konsequenzen.


    Nur eine Kontonummer von jemanden aus der Familie oder eines Freundes, natürlich mit vorheriger Zustimmung, sehe ich als ziemlich unproblematisch.

  • Da wird gar nichts abgeglichen. Ich habe den Bestellvorgang - auf rmols Anregung - nochmals durchgespielt bis zu dem Punkt, wo man die € 5 für die SIM-Karte bezahlen soll. Daran merkt ihr, dass Sosh alles geschluckt hat, auch die französische IBAN von Orange, die mir gar nicht gehört.


    [B]FR95 2004 1010 0302 5213 0L02 470[/B]


    https://communaute.orange.fr/t5/g%C3...ge/td-p/465522


    Insofern: Wenn die Umstellung auf eine neue DE-IBAN noch vor der ersten Abbuchung erfolgt, wäre das der einfachste Weg das Problem mit der Zwangs-FR-IBAN zu umschiffen. Nicht ganz sauber, aber es ist auch von Sosh nicht sauber deutsche IBANs beim Bestellvorgang auszusperren.


  • ich würde jedoch vor Verwendung falscher Kontonummern oder von solchen anderer unbekannten warnen. Da hören die Spielereien auf und man bewegt sich im Bereich der Straftaten mit allen Konsequenzen.


    Nur eine Kontonummer von jemanden aus der Familie oder eines Freundes, natürlich mit vorheriger Zustimmung, sehe ich als ziemlich unproblematisch.


    Die Konsequenzen kommen ja nur, wenn man die Rechnung und eventuelle Rücklastschriftgebühren nicht begleicht. Sofern Sosh sein Geld bekommt, werden die da kein Radau machen. Im besten Fall versuchen sie es gar nicht erst von diesem Bankkonto abzubuchen und dann gibt es auch keine Probleme.


    Aber natürlich wäre es besser man hätte einen Bekannten oder Freund, dessen IBAN man eingeben dürfte. Dann ist es auch weitaus weniger problematisch, wenn die erste Rechnung doch von dort abgebucht wird. Dann überweist man das Geld einfach an den Freund und die zweite Rechnung geht von eigenen DE-IBAN weg und die Sache ist geritzt.


    So reicht es dann, wenn einer aus einer Clique sich ein FR-Bankkonto besorgt. Die anderen können dann auch Sosh-Kunden werden und die künftigen Rechnungen doch von ihrem eigenen Bankkonto aus bezahlen.

  • Das halte ich aber für sehr bedenklich und schreit nach einer Anpassung des sosh-Prozesses - nicht unbedingt in eine Richtung, wie sie hier gewünscht wird.
    Denn dann ist insbesondere die "Genehmigung für das SEPA-Mandat" wie sie bei der sosh-Beantragung eingeholt wird, reine Farce - denn sie wird per Code an eine beliebige E-Mail-Adresse oder Handy-Nummer versandt, welche nicht dem Kontoinhaber gehören muss.
    Deutsche IBAN's bei der Beantragung aussperren mag nicht mehr legal sein, die Begrenzung des Angebots auf in France métropolitaine Ansässige ist es glaube ich schon.
    Da ja auch Anschrift und bei der Anmeldung erforderliche Ausweisdaten nicht wirklich überprüft werden, ist Betrügereien Tür und Tor geöffnet. Ein gestohlener/gefundener Ausweis für die Abholung am Point relais oder ein nur zeitweise zugänglicher Briefkasten in FR, und eine Prepaid-Kreditkarte für die Bezahlung der 5€ reichen...

  • Bei einem SEPA Mandat auf Papier oder telefonisch wird ja noch weniger überprüft. In allen Fällen wird einfach die Nummer übernommen. Hier wissen die zumindest, wer eine SMS empfang, wo der war usw.


    Ich glaube, dass auch die Einschränkung auf nur die Kunden aus Frankreich nicht mehr erlaubt ist. Die EU schreibt in den oben verlinkten FAQ, dass es bei den Online-Verkäufen nicht mehr erlaubt wäre. Die brauchen jedoch kein zuschlagsfreies Roaming anbieten und können eine Vorauszahlung verlangen wenn der Kunde nicht in den französischen SCHUFA- ähnlichen Daten auftaucht.



    Die Konsequenzen kommen ja nur, wenn man die Rechnung und eventuelle Rücklastschriftgebühren nicht begleicht. Sofern Sosh sein Geld bekommt, werden die da kein Radau machen. Im besten Fall versuchen sie es gar nicht erst von diesem Bankkonto abzubuchen und dann gibt es auch keine Probleme.


    So reicht es dann, wenn einer aus einer Clique sich ein FR-Bankkonto besorgt. Die anderen können dann auch Sosh-Kunden werden und die künftigen Rechnungen doch von ihrem eigenen Bankkonto aus bezahlen.


    Das mit den Freunden sehe ich als ziemlich unproblematisch. Erfolgt jedoch eine Lastschrift von einem Fremdkonto, z.B. von Orange-Konto weil z.B. die Aktualisierung auf die DE-IBAN nicht rechtzeitig erfolgte, kann das schnell eine Strafanzeige nach sich ziehen. Dadurch, dass man eine SIM von Sosh verwendet, verfügen die über alle Bewegungsdaten und es wäre eine Kleinigkeit, die Person zu finden. Ich glaube nicht, dass jemand lebenslänglich im Strafregister landen will, nur wegen einer SIM-Karte. Es kann sein, dass Orange auch nicht alles richtig macht, die kommen aber mit einer Abmahnung oder einer Geldstrafe aus der Sache, die dann vom Aktionärsgeld bezahlt wird.

  • Hier wissen die zumindest, wer eine SMS empfang, wo der war usw.

    Das SEPA-Mandat kann wie gesagt auch mit einem per E-Mail an eine beliebige Adresse empfangenen Code "autorisiert" werden. Es wird eine Sicherheit oder Überprüfung vorgegaukelt, welche es gar nicht gibt - es ist also eine reine Farce.


    Vielleicht liegt es auch an Fällen wie diesen, dass nach meinem subjektiven Gefühl die Angst vor Ausspähung der eigenen Bankdaten in Frankreich weiter verbreitet ist als hierzulande. Ich glaube sogar mal von einer Bank die Empfehlung gelesen zu haben, den eigenen RIB (wo nichts weiter als Name und Kontodaten stehen, evtl. auch die Adresse) geheim zu halten und nur "autorisierten" Stellen zu überlassen.
    Das führt u.a. dazu, dass viele Leute dort lieber einen Scheck als Bezahlung akzeptieren als die eigenen Bankdaten für den Erhalt einer Überweisung bekannt zu geben - falls die eigenen Bankdaten überhaupt bekannt sind.


    Noch einige Anmerkungen zu der angeblichen IBAN von Orange:



    [B]FR95 2004 1010 0302 5213 0L02 470[/B]


    https://communaute.orange.fr/t5/g%C3...ge/td-p/465522

    Habe mir deinen Link mal genauer angeschaut. Dazu zwei Bemerkungen
    a) die IBAN wurde von einem User gepostet, nicht von Orange. Eine spätere Nachfrage, woher die Nummer stammt, blieb unbeantwortet.
    b) ein anderer User behauptet im selben Thread

    Zitat

    Ma banque a imméditement reconnu ce compte comme celui de ORANGE CLERMONT avec une domiciliation à la Banque Postale.


    Falls b) stimmt (wobei ich eigentlich kritisch bzgl. Meldungen von Usern bin), dann gibt es scheinbar doch Möglichkeiten, den Inhaber einer IBAN nur anhand dieser Angabe zu überprüfen. Kann in FR ja auch anders sein als in DE. An die Implementierung eines solchen Überprüfungsverfahrens bei sosh hatte ich ursprünglich geglaubt.


    Bei meinem FR-Konto kann ich einer unberechtigten Lastschrift auch nicht einfach per Mausklick widersprechen (bei manchen deutschen Banken geht das), dafür ist dann wohl eine aufwendigere Reklamation notwendig. Leider sehe ich bei Boursorama auch nicht, auf welche IBAN meine sosh-Lastschriften geht, weder online noch auf der pdf-Rechnung.

  • Ja, die französischen Kontoauszüge sind schon sehr spärlich, was die Details angeht.
    Ich kann seit neuestem nicht einmal irgendwas überweisen mit meinem Konto. Auch davor war das umständlich, weil man im ersten Schritt den Empfänger in so eine Art Telefonbuch, also als Verzeichnis abspeichern musste und dann erst an einen der Leute aus dem Verzeichnis überweisen konnte. Wobei nur die Eintragung ins Verzeichnis per mTAN verifiziert wurde, nicht aber die eigentliche Überweisung. Da reichte allgemeine Online-Banking PIN.
    Schon da ist mir aufgefallen, dass das Überweisen in Frankreich wohl wenig verbreitet ist. Dafür stößt man immer wieder an Situationen, wo man nach Schecks gefragt wird. Schecks? Habe ich in Deutschland erst zwei Mal in der Hand gehabt. Einmal von der Krankenkasse und einmal von der Autoversicherung und beides ist schon über 5 Jahre her.
    Bei Sosh kann man ja alternativ zum Lastschriftverfahren auch selbst die Rechnungen per Kreditkarte bezahlen. Dann aber wollen sie einen Scheck über 38 € als Sicherheit haben, den Orange auch einlösen wird.


    Also halten wir fest: Einfach eine komplett fremde IBAN einzugeben ist rechtlich sehr heikel und daher davon abzuraten. Wenn man aber Freunde und Verwandte mit Sosh eindecken will, müssen die nicht alle erst selbst ein Konto in Frankreich einrichten, sofern wenigstens einer so ein Konto hat. Nach der Umstellung auf ihr eigenes DE-Konto sind sie dann auch wieder voll selbst für ihren Sosh-Vertrag verantwortlich und haftbar.
    Soweit gut.


    Bleibt nur noch die Frage, ob Sosh wirklich so ohne Murren auf DE-IBAN umstellt. Ich glaube es aber schon, nachdem was ich so alles bezüglich ihrer Systeme gesehen habe.

  • Ich würde doch in diesem Thread bitten, keine strafbaren Handlungen zu diskutieren. Da hört es bei mir endgültig auf. Es ist eine Sache, bei einer Adresse vielleicht ein Hotel o.ä. anzugeben und das keine Meldeadresse in diesem Sinn sein muss. Man kann auch bei der gewünschten Telefonnummer im Antrag schummeln, da diese nicht zur Übermittlung von Daten gebraucht wird und warum auch immer da französisch sein muss.


    Telefonanbieter können durchaus Postpaid-Laufzeitverträge auf bestimmte Personenkreise beschränken, indem sie eine Meldeadresse wie in Deutschland verlangen oder ein deutsches Konto oder öfter sogar die Einwilligung in ein Schufa-Check. Sie haben auch Vertragsfreiheit. Mit der Begründung der Vertragsfreiheit hat die BNetzA den Prepaid-Ausschluss der Telekom akzeptiert, die nach der Einführung der Registrierungspflicht allen Ausländern ohne festen deutschen Wohnsitz eine Prepaid-SIM-Karte verweigert hat - inzwischen ist diese Praxis geändert worden. Genauso kann auch ein Anbieter auch jeden Vertrag ablehnen, insbesondere bei Postpaid-Laufzeitverträgen. Meist wird dazu keine Begründung gegeben. Das müssen sie auch nicht, weil die könnte sonst gegen andere Bestimmungen verstoßen. Dass Orange dies etwas liberaler handhabt und als ziemlich einziger Betreiber überhaupt "Nicht-Bewohner" zu Laufzeitkunden macht, sollte man jetzt nicht unbedingt gegen sie verwenden.


    Bei der vorsätzlichen Eingabe einer falschen IBAN-Nummer für ein SEPA-Mandat in einen Vertragsantrag muss von vorsätzlicher Täuschung oder sogar Betrug ausgegangen werden. Das ist eindeutig strafbar, zumal man unterstellen muss, dass entweder der Vertrag betrügerisch durch dieses Mandat finanziert werden soll oder zumindest ein falscher Anschein erweckt werden soll, um den Vertrag zustande zu kommen zu lassen. Es ist nichts anderes, als wenn ihr in einen Kreditantrag einer Bank ein mehrfaches Gehalt oder eindeutig falsche Angaben macht, um den Antrag bewilligt zu bekommen. Oder um jemanden eins auszuwischen, ein gefälschtes SEPA-Mandat zu euern Gunsten oder von Dritten aufzuhalsen, was gar nicht so schwer ist und demjenigen sehr viel Stress verursachen kann.


    Also nochmal: bleibt hier bitte legal auf den Gesetzen der Bundesrepublik und von mir aus Frankreichs und versucht nicht über Betrug oder Vortäuschung falscher Angaben irgendwie an billigere Verträge ranzukommen. Das ist es nicht wert. Die Frage, ob die Umstellung von FR IBAN auf DE IBAN wirklich klappt, bleibt aber weiter spannend.

  • Sehr gut wolfbln.


    Ich sehe für dich ist Sosh weiterhin verbrannte Erde. Jetzt wird man schon zum Schwerverbrecher gemacht, weil man sich bei der Eingabe der IBAN im Formular ggf. einfach vertippt hat, eine falsche Zeile abgetippt hat - obwohl man diesen Fehler postwendend per Formular korrigiert hat.


    Also mach weiter so! Am besten gleich noch an die Vertragsklausel erinnern, dass Sosh nachträglich das verbrauchte Roaming-Datenvolumen zu einem unbekannten Preis nachberechnen kann - dann wird garantiert keiner von den Krokodilen oder Neuinteressenten auf die Idee kommen bei Sosh Kunde zu werden. Und wir Sosh-Kunden haben unsere Ruhe und können entspannt weitersurfen.


    @Sosh-Kunden:
    Wollen wir nicht unseren eigenen Thread gründen? Sosh scheint ja doch ein interessantes Produkt zu sein, wo die Feinheiten im Detail sehr entscheidend sein können.


    EDIT: Ich war so frei und habe mal einen Sosh-Thread angelegt.
    Ich habe bewusst versucht nicht zu reißerisch für Sosh zu "werben".


    https://www.telefon-treff.de/f…etzbetreiber/9769438-sosh

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