Naja, man kann es ja auch so sehen, warum gönnt sich der Single das alleine wohnen? Eine Zweitwohnung hat man in der Regel nicht aus Spaß, sondern aus beruflichen Gründen. Und in einigen Städten wird man dafür noch mit Zweitwohnsitzsteuer zur Kasse gebeten.
Deutscher Rundfunkbeitrag (vormals GEZ) Thread
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Na klasse tolles Urteil
Leute die sich eine zweit dritt oder viert Wohnung gönnen, müssen jetzt nur einmal zahlen. Die Ungerechtigkeit, dass der Single den vollen Beitrag alleine zahlen muss gegenüber Wohngemeinschaften wurde natürlich nicht angegangen.
So wie beim Internet.
Wer in einer WG wohnt teilt sich den oft teuren Internetanschluss mit 2 oder sogar 3 Mitbewohnern über WLAN und wer alleine wohnt bezahlt den vollen Beitrag alleine.
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Es verbietet mir aber niemand meinen Internetanschluss mit meinem Nachbarn zu teilen. Und in internetaffinen WGs muss man eben schon gucken, dass der Anschluss auch schnell genug ist (also mehr zahlen), als wenn man den alleine nutzt. Also so ganz schlüssig ist der Vergleich nicht.
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Der Vergleich mit dem Internetanschluss hinkt.Denn diesen kann man kündigen wenn msn nicht mehr zahlen will, den Rundfunk-zwangsbeitrag aber nicht.
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Ein typisches BVerfG-urteil: im wesentlichen systemkonform/-stützend, auf einem unwesentlichen nebenschauplatz dem bürger recht gebend, damit der michel weiter an die legende von rechtsstaatlichkeit und unabhängigkeit des BVerfG glaubt. Den steuercharakter des "beitrags" zu verneinen, ist mE nichts geringeres als rechtsbeugung.
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Bleibt nur noch der EGH. Dort wird ja noch geprüft ob der deutsche Rundfunkbeitrag gegen EU-Recht verstößt. Große Erwartungen habe ich da allerdings auch nicht das dort der Zwangsbeitrag doch noch kippt.
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Bleibt nur noch der EGH. Dort wird ja noch geprüft ob der deutsche Rundfunkbeitrag gegen EU-Recht verstößt. Große Erwartungen habe ich da allerdings auch nicht das dort der Zwangsbeitrag doch noch kippt.
Der wird nicht kippen. Wird die Gesetzeslage für Rechtswidrig erklärt gibts vermutlich 2-3 Jahre Nachbesserungsfrist, dann werden 2 Sätze geändert und bis dann das nächste EUGH Urteil vorliegt gehen weitere 5-10 Jahre ins Land.
Solange Grundgesetzverstöße vollkommen staffrei sind kann man das Spiel bis zum Weltuntergang weiterspielen. Und selbst wenn es zu Strafen des EuGH kommt macht ja nix, das zahlt ja der Steuerzahler.Ich wäre bei Regierungs- und Parlamentsmitgliedern daher beim Erlassen Verfassungswidriger Gestze für eine Punkteregelung wie im Straßenverkehr: Weniger als 50% verfassungswidrig 1 Punkt. Bei vorsätzlicher teilweiser Verfassungswidrigkeit oder vollständiger Verfassungswidrigkeit 2 Punkte, Vorsätzlicher vollständiger Verfassungsverstoß 4 Punkte.
Nach 6 Punkten Nachschulung, bei 8 Punkten Entzug des passiven Wahlrechts für eine Legislaturperiode, bei 10 Punkten Entzug des passiven Wahlrechts für mindestens eine Legislaturperiode, Wiedererteilung nur nach gründlicher Medizinischer Psychologischer Untersuchung und mit anschließender mehrjähriger Bewährung. -
[USER="57024"]Der Vergleich mit dem Internetanschluss hinkt.
[/QUOTE]Ja richtig @ bernbayer und @ Action Andy
Internet ist ja keine Zwangsabgabe wie der Rundfunkbeitrag.Was mich ärgerte waren die freudig strahlenden Gesichter der ARD und ZDF Oberen und Intendanten nach Verkündung des Urteils,
die sehr hohen Jahresgehälter sind weiter gesichert. -
Es gibt eigentlich nur noch aus meiner Sicht, diese 2 schnelle Möglichkeiten. Abwarten, was der Europäische Gerichtshof (EuGH) sagt, oder die AfD wählen.
Ich würde natürlich beides unterstützen. Sonst läuft alles immer wieder im Kreis heraus. Stillstand ist hier nicht gut.
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Ich würde natürlich beides unterstützen. Sonst läuft alles immer wieder im Kreis heraus. Stillstand ist hier nicht gut.
Stimmt, lieber mit Schwung gegen die Wand
Gegenüber einer AFD Regierung sind mir die aktuellen Probleme dann doch deutlich lieber
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