Für Session-Cookies reicht eine Datenschutzerklärung. Aber die gibt es hier auch nicht. Im Übrigen muss man in Deutschland nicht per Cookie-Warnung hinweisen. Das gilt nur dort wo Google-Techniken zum Einsatz kommen. Aber nur weil Google es in seinen Nutzungsbedingungen vorschreibt. Nach Deutschem Recht reicht der Cookiehinweis in der Datenschutzerklärung nach den Vorgaben des TMG. Nur mal so nebenbei. Das jetzt in Deutschland eine Cookie-Warnfensterhinweis-Hysterie ausbricht kann ich nicht verstehen. Das Deutsche Recht schreibt ein solches Warnfenster garnicht vor. Nur Google schreibt das für seine Google-Techniken so vor.
Nun rate Mal was hier zum Einsatz kommt.