Rat Bezügl Domain-Rechtsfrage

  • Hallo,


    weiß jetzt nicht sicher ob ich hier im richtigen Unterforum bin...


    Also, habe folgendes Problem: meine Webdomain lautet http://www.hdsecurity.de bzw. .com


    Jetzt hat mich ein Freund darauf aufmerksam gemacht, daß es ebenfalls die Domain http://www.hd-security.de gibt... Der einzige Unterschied liet also am Bindestrich, ähnlich wie bei uns im Forum (Telefon-Treff und TelefonTreff)...


    Da sowohl diese Firma alsauch meine Firma in der selben Branche tätig ist, wollte ich nun mal nachfragen ob es für mich eine Möglichkeit gibt dagegen vorzugehen, da ja doch eine ganz schöne Verwechslungsgefahr gegeben ist...


    Kennt sich von euch jemand damit aus, bzw. hat Erfahrungen in solchen Fragen?


    Oder kennt jemand einen guten Anwalt der sich mit InternetFragen/Recht beschäftigt? Lohnt es sich überhaupt deswegen wirbel zu machen???


    Danke für Eure Hilfe...


    Grüße

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  • Auf jeden Fall muss geklärt werden, was HD überhaupt bedeutet in beiden Fällen. Aber ich sehe als rechtlich nicht sonderlich bewanderter aber Internetworld lesender Mensch kaum Chancen.


    Sollte der andere zu Unrecht die Initialien HD verwenden könnte es vielleicht eine Geringe Chance geben.


    Aber ich seh da wenig hoffnung.


    -SF³

  • Bei beiden Domains scheint HD für die Initialen ihrer Besitzer zu stehen.
    Schon mal ein klares Unentschieden. ;)


    http://www.HD-Security.de 13.12.2001
    http://www.HDSecurity.de 30.06.2001


    Wenn ich das richtig sehe, scheint die Domain ohne Bindestrich die älteren Rechte zu haben.


    Solange keiner der beiden Domain-Inhaber eine Klage einreichen will, gibt es auch keine Probleme.
    Hast Du vor zu klagen? Wie wäre es mit einer friedlichen Koexistenz der beiden Domains?


    Gruß! Kromi

    Wer oder was ist eigentlich Nachbars Lumpi und warum ist er so spitz?

  • Das Problem bei der Geschichte ist auch die sog. Kennzeichnungskraft.


    Security ist ein allgemeiner Begriff den man an sich nicht schützen kann.


    Wenn die Initialen tatsächlich im Bezug zu den jeweiligen Namen der Domaininhaber wird es noch schwerer.


    Derartige Sachen lohnen sich meist eh nur wenn einer der beiden Konkurrenten ein "Großer" ist der Trittbrettfahrer loswerden will.


    Wie sieht es denn mit der Größe der beiden Firmen aus?


    Gruß
    CH

  • Danke mal für Eure Antworten...


    Richtig ist, daß die Initialen HD jeweils für den Namen des Firmeninhabers stehen...


    Wie gesagt bin durch einen Freund darauf aufmerksam geworden...denke mal daß die andere Firma event. nichts von der Existenz meiner Firma weiß...


    Zitat

    Hast Du vor zu klagen? Wie wäre es mit einer friedlichen Koexistenz der beiden


    Ob ich klagen will? Hmm weiß ich ehrlich gesagt nicht... bin eigentlich kein Prozeßmaier... Ist halt einfach wegen der extremen Verwechslungsgefahr...
    Würde mich gar nicht stören, wenn es sich nicht um die selbe Branche handeln würde...


    Ich denke mal daß auf die Firmengröße bezogen weder ich noch die andere Firma sagen kann ''wirklich marktführend'' (ala Securitas o.ä.) zu sein...


    Vielleicht gibts ja einen Juristen hier der noch mehr dazu sagen kann...


    Grüße



    Danke

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  • Ich befürchte für dich, falls du vor Gericht gehst, das es als unentschieden enden wird und jeder seine Domain behalten kann, so wie es jetzt ist.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten :)
    Wir leben zwar mächtig über unsere Verhältnisse, aber noch lange nicht
    standesgemäß...

  • bin durch zufall auf dieses forum gestoßen.
    ich bin der admin-c der betreffenden domain "hd-security.de", inhaber ist herr heiko dorloff von der firma H.D. SECURITY aus duisburg.
    im zuge unserer ersten veröffentlichung unserer webseite im jahre 2001 fiel uns auf, nachdem wir die domain "hd-security.de" registriert hatten, dass eine theoretische verwechslungsgefahr mit der domain "hdsecurity.de" besteht und entschieden uns daher mit einer anderen domain ("hdguards.com") unsere webseite im internet zu präsentieren.
    werbung für unsere internetseite erfolgt ausschließlich für die domain "hdguards.com". damit stellen wir sicher, dass eine verwechslungsgefahr bestmöglich verhindert wird, auch aus fairness gegenüber dem inhaber der domain "hdsecurity.de", da uns bekannt ist, dass seine domain länger besteht als die unsere.
    gruß aus duisburg
    n. bothe
    H.D. SECURITY
    www.hdguards.com

  • Ein feiner Zug im Interesse beider Unternehmen und sicherlich die Ideallösung.


    Dennoch ein kleiner Hinweis zur Sache: Solange HD Security keine eingetragene Marke ist, wird es juristisch als Kennzeichen gehandhabt. Wenn man nachweisen kann daß man den Namen früher festgehalten hat als ein Konkurrent, hat man Anspruch auf diesen Namen - allerdings nur innerhalb eines IHK Gebietes.

    Signatur ist so 2002.

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