Rechnung schreiben. aber wie?

  • servus,


    also ich hab nen gewerbeschein und will da ein paar sachen verkaufen. soweit gut, aber was muss denn alles auf so ne rechnung drauf?


    ich weiß bis jetzt folgendes:


    -meine daten (adresse, usw.)
    -artikel
    -menge
    -preis (einzelpreis und mengenpreis)
    -mehrwertsteuer (ausgewiesen + satz)


    weiß jemand ob das so reicht oder ob noch was fehlt?
    bin für jede hilfe dankbar.


    gruß diego

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Was oft gern vernachlässigt wird - ist die vollständige Anschrift des von Dir belieferten Kunden - im Zweifelsfall vorher mal nachhaken, wie und auf wen Du die Rechnung ausstellen sollst, dann spart man sich Stornierungen/Gutschriften/Umschreibungen usw. ;)

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    ----------------------------------


    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • danke euch allen mal. die rechnung die ich jetzt schreib bezieht sich noch auf das Jahr 2003. fragt lieber nicht wieso, der käufer wills halt so.


    also bis jetzt hab ich folgenden auf der rechnung stehen:


    -meine anschrift
    -UStIDNr.
    -USt.-Nr.
    -Datum
    -Rechnung Nr.
    -Pos.
    -Artikel
    -Einzelpreis
    -Menge
    -Summe
    -Garantiezeit
    -Zwischensumme netto
    -Steuerpf. Betrag
    -MwSt. 16%
    -Gesamtsunnme


    reicht das so? muss die anschrift unbedingt drauf? der artikel wurde ja bar bezahlt, also nicht verschickt. mach das ja nicht hauptberuflich sondern nur so nebenbei, also so max 1-2 rechnungen pro monat. mehr wirds nicht.


    gruß diego

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • die Frage ist eigentlich, wofür bracuht der Empfänger die Rechnung?


    Braucht er sie zum Vorsteuerabzug, so muss die genaue Adresse des Rechnungsempfängers mit drauf (siehe geposteter Link).

    Zitat

    Praktische Bedeutung Diese Formalien sind für den Empfänger der Rechnung wichtig: Nur wenn die Rechnung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, kann er die in der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer als Vorsteuer von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen.


    Braucht er sie "nur" als Nachweis über den abgeschlossenen Kaufvertrag, so müssen die im Link genannten Dinge nicht unbedingt mit drauf, schliesslich hat ein Kaufvertrag keine Formerfordernis.


    In der Praxis jedenfalls hat es sich eingebürgert, die Vorsteuer-Abzugsfähigkeits-Kriterien halt immer einzuhalten.


    Oder interpretiere ich das jetzt zu haarspalterisch und aus dem Steuerrecht heraus ergibt sich implizit doch ein Formerfordernis des Rechnungslegers?


    Orest

  • der käufer braucht sie nur als nachweis für den kauf.


    also muss nicht unbedingt seine adresse (hab die nicht) drauf?

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Zitat

    Original geschrieben von diego206
    ...muss die anschrift unbedingt drauf? der artikel wurde ja bar bezahlt, also nicht verschickt. mach das ja nicht hauptberuflich sondern nur so nebenbei, also so max 1-2 rechnungen pro monat...


    Watt denn nu? Du hast ein Gewerbe angemeldet, also ist Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht mit im Spiel (per Definition). In dem Fall würde ich es - unabhängig davon, für welchen Zweck der Verkäufer die Rechnung benötigt - einheitlich machen und jede Rechnung von Anfang an im gleichen Layout, mit den gleichen vollständigen Verkäufer- und Käuferdaten und in der gleichen Form zu erstellen und nicht von Fall zu Fall erst nachzufragen, für welchen Zweck (der Dir dann übrigens auch komplett egal sein kann) der Käufer denn die Rechnung (auf deren korrekte Form er IMMER bestehen kann) benötigt. Das erspart im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt mindestens ein Stirnrunzeln des Finanzbeamten und gibt Pluspunkte. ;)

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    ----------------------------------


    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • was ich immer drauf schreib:
    -beide adressen,vollständig,einschliesslich der unternehmensform.das heisst,bei einem privatverkauf steht privat drauf und bei ner gmbh steht auch gmbh da
    -rechnungsnummer
    -datum
    -ust-nr,wenn du abzugpflichtig bist.wenn dein gewerbe nebenher läuft und du nicht ust-pflichtig bist,dann muss das auch drauf stehen und du darfst keine umsatzsteuer ausweisen.meist mit nem verweis auf den richtigen paragraf und nem zitat.
    -der artikel bzw die leistung ohne mehrwertsteuer..bei nem eigentumsnachweis(kaufvertrag)sollte es eindeutig zu identifizieren sein(zb die emei von nem telefon)
    -die zwischensumme ohne mwst,die mwst selbst und die gesamtsumme
    -die art der zahlung zu welchem datum(eher für dich,da du sonst nicht mahnen kannst),bei nem barverkauf dient die rechnung als quittung(also irgendwas von wegen:"betrag bar erhalten am datum")


    der form halber ne grussformel mit unterschrift

    Christian Urban -- deine Sig bringts auf den Punkt :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!