Für den einen sind's Auktionen, für den anderen die dreisteste Abzocke der Welt ;):
Nun ja, 'wenigstens' kreativ
Cheers, Laubi
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Für den einen sind's Auktionen, für den anderen die dreisteste Abzocke der Welt ;):
Nun ja, 'wenigstens' kreativ
Cheers, Laubi
ZitatOriginal geschrieben von bungee1
Der Startpreis ist 70000CHF. Es sind 4 Gebote abgegeben worden,der aktuelle Preis ist aber auch 70.000CHF. Kann mir das mal jemand erklären?
schau mal hier - es war immer derselbe Bieter (oih-baeh zeit allerdings nicht die Hoehe der Gebote an, er hat also erst 70ooo geboten, dann koennte er gedacht haben "ach, ich bin dann ja nicht da, wenn der auslaeuft, biete ich mal 75ooo", spaeter dann "ach, doch sicherheitshalber 80ooo", und "um ganz sicher zu gehen, lege ich nochmal nach" - um auch ja nicht ueberboten zu werden...
Die Gebotsrueckzieher sind allerdings wohl Scherzkekse - meines Wissens muss man dann doch sein 'richtiges' Gebot eingeben, nachdem man das 'falsche' zurueckgezogen hat...
ZitatOriginal geschrieben von Laubi
Papstschnitzel
und was hast du den Vk. gefragt?
Gruss,
c.
ZitatOriginal geschrieben von nec-e808
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…5317&item=4553235238&rd=1 ...
Ich glaub ich steh etwas auf dem Schlauch :apaul:
Noe
Ebay Verkauf
Schönen guten abend,
vor einer woche habe ich bei ebay einen artikel reingestellt, aus versehen bei artikelstandort stand noch mein alter wohnort drin (mein elternwohnsitz), da ich aber umgezogen bin habe ich den artikel natürlich auch am neuen wohnort. der bieter der die auktion gewonnen hat, hat jetzt gefragt ob er den artikel abholen könnte (er ist davon ausgegangen dass er ihn abholen kann und hat deshalb so hoch geboten), ich habe ihm gesagt dass ich umgezogen bin und wir das auf dem versandweg machen aber er meint das sei ihm zu teuer (obwohl ich wirklich nur die tatsächlich anfallenden kosten berechne-also keine versandabzocke).
Lange rede kurzer sinn: bin ich verpflichtet persönliche abholung anzubieten? eigentlich hat er ja mit seinem gebot die bedingungen anerkannt!?
helft mir :mad:
ich würde mal sagen dass es darauf ankommt ob eine Abholung explizit angeboten wurde - wenn ja ist es ja Dein Fehler dass falsche Adressangaben vorlagen und dann ist der Käufer voll im Recht - wenn ohnehin "nur" ein normaler Versand angeboten wurde und der Käufer eben nur anhand des Artikelstandortes darauf "spekulierte" VK sparen zu können dann ist das sein Problem ... - die Rechtslage erscheint mir da relativ eindeutig ...
solche Dinger hab ich schon öfter gesehen, sind vielleicht auch ganz nützlich, wenn man länger stehen muss; kaufen würde ich sowas trotzdem nicht
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