Und immer wieder EBAY *sing* - Teil III

  • mal abgesehen davon, dass das ganze im falschen thread gelandet ist ;)


    Soweit ich weiß geht Ebay doch gegen solche Leute vor, da sie ebay um die Provision bringen, oder :eek:
    Wenn das legal wäre, dann wäre es doch der Trick schlecht hin. Einen 95 euro Artikel mit 100 Versand anbieten und den Artikel für einen Euro verschachern. :mad:

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Wenn keine Versandkosten angegeben sind, steht dies dabei:


    Versandkosten: Sehen Sie in der Artikelbeschreibung und den Zahlungshinweisen nach oder wenden Sie sich für weitere Informationen an den Verkäufer


    Ist wohl auch eindeutig.


    SunnyStar

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Ist wohl auch eindeutig.


    Ja ist eindeutig und zwar dahingehend, dass es Betrügern Tür und Tor öffnet.
    Dann gibt eben keine Versandkosten mehr an und haut dann den Käufer so richtig übers Ohr.
    Frei nach dem Motto: Wenn er nicht nachfragt ist er eben selber Schuld :mad:


    Selbst wenn die Versandkosten etwas über dem üblichen Preis von meinetwegen 7 Euro gelegen hätten, es hätte sich wohl niemand beschwert, aber bei 120 Euro fragt man sich doch, ob er es persönlich vorbeibringt.


    BTW:
    Im Zweifelsfall würde ich versuchen das Gerät abzuholen und die Versandgebühr sparen. Wenn es nicht gerade die Strecke Kiel - München ist ;)

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Frei nach dem Motto: Wenn er nicht nachfragt ist er eben selber Schuld :mad:

    Ja natürlich, genau so ist es.
    Unterschreibst Du Verträge, wo Du nicht alles vorher durchgelesen hast?


    Das kann man genauso auf Ebay Auktionen übertragen.


    Wenn keine Versandkosten angegeben sind, muß ich mich vor Gebotsabgabe eben darüber beim Verkäufer informieren.


    Das Prinzip ist doch wirklich nicht so schwer zu verstehen, oder?


    Nochmals:
    Die Höhe der Versandkosten legt der Verkäufer fest.
    Wer damit nicht einverstanden ist, braucht auch nicht zu bieten bzw. zu kaufen.


    Und wenn Dir 120 Euro zu hoch erscheinen....
    Tja, Dein Pech....


    Mir erscheinen die 120 Euro natürlich auch absolut überzogen und realitätsfremd, jedoch kann man dem Verkäufer keinen Vorwurf machen.


    SunnyStar

  • schonmal was von "Wucher" gehört?


    "ein Rechtsgeschäft, durch das sich der Wucherer unter Ausbeutung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des mangelnden Urteilsvermögens oder einer erheblichen Willensschwäche eine Gegenleistung versprechen lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu seiner eigenen Leistung steht; nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig."

  • Zitat

    Mir erscheinen die 120 Euro natürlich auch absolut überzogen und realitätsfremd, jedoch kann man dem Verkäufer keinen Vorwurf machen.


    Grundsätzlich hast Du mit Deinen Ausführungen recht.
    Allerdings kann man hier schon eine betrügerische Absicht unterstellen.
    Genauso wie 50% Zinsen bei einem Darlehn als Wucher gelten finde ich 120 Euro Versandgebühr als Wucher (immerhin handelt es sich um einen Aufschlag von weit mehr als 150% im Vergleich zum Üblichen Versandpreis)


    und jetzt mal ehrlich:
    Moralisch ist es in jedem Fall ne Sauerei, hier hat einer versucht den anderen auszutricksen (mit Erfolg). :rolleyes:

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Nicht das ich das Thema in die Länge ziehen möchte, aber vielleicht noch einige relevante Anmerkungen:


    - Ich würde Dir dringend dir Lektüre der c't 7/2005 (21.03.05) Seite 84 anraten.


    Ähnlich gelagerter Fall, hier die juristisch relevante Quintessenz eines Anwalts, den die c't befragt hat:
    _ _ _ _ _


    ...."Mielke (Anwalt) stufte die überhöhten Versandkosten als sittenwidrig (§138 BGB) ein. Da die Versandkosten aber nicht essentieller Bestandteil des Kaufvertrages sind, bliebe dieser dennoch bestehen (§139 BGB)."....
    _ _ _ _ _


    Sprich: Du kannst auf Lieferung ausgehend von den tatsächlich aufgewendeten Mitteln (Porto, Verpackung & Pauschale) bestehen.


    Ich denke, der Verkäufer würde vor jedem deutschen Gericht auf die Nase fallen, insbesondere da er die Versandkosten nicht genannt hat. Der potentielle Kunde wird sich an den marktüblichen Konditionen orientieren und insbesondere mit Hinblick auf den Kaufwert des Gegenstandes deutlich niedrigere Versandkosten erwareten. "Treu & Glauben" (§242 BGB) könnte also vielleicht auch noch interessant sein.


    Ob sich der Aufwand des Rechtsweges aber in Deinem Fall lohnt, lasse ich aber mal ganz klar dahin gestellt sein.
    Außerordentlich bedauerlich sind immer wieder die Reaktionen von ebay in solchen Fällen, hier würde ich auf jeden Fall noch mal versuchen, telefonisch oder auf dem Schriftweg eine Abmahnung / Ausschluss des Anbieters zu erwirken - und sei es nur für die Genugtuung.


    Grüße,


    Yoko

  • Zitat

    Original geschrieben von Yoko


    Ähnlich gelagerter Fall, hier die juristisch relevante Quintessenz eines Anwalts, den die c't befragt hat:


    Vielleicht ähnlich, aber nicht passend. Ich kenne den Sachverhalt nicht, aber den Angaben des RA zufolge müssen dort die (überzogenen) Versandkosten Vertragsbestandteil geworden sein. Evtl. durch verborgene Angabe in der Artikelbeshreibung, besonders kleingedruckt etc.



    Das ist hier nicht der Fall, hier hat der Verkäufer ohne vorher überhaupt eine Angabe zur Höhe der Versandkosten gemacht zu haben, diese (wegen des zu niedrig gewählten SK-Preises?) nachträglich einseitig und willkürlich auf 120€ festgelegt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich denke, da der Verkäufer keine Versandkosten angegeben hat mußt du diese in dieser Höhe auch nicht zahlen, da es sich um Wucher handelt.


    Er kann höchstens die marktüblichen Kosten plus ein paar Euro Aufwand verlangen, alles andere ist nicht zulässig.


    Da keine Angaben gemacht worden sind, mußt du diese völlig überzogenen Kosten nicht tragen.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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