Es wird mit Sicherheit das Siemens drin sein...:D
@ booner: ist ja nur eine Vermutung von mir, aber es reizt evtl. die Gier nach positiven Bewertungen, anderes kann ich mir nicht erklären....
Greetz, Meechen
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Es wird mit Sicherheit das Siemens drin sein...:D
@ booner: ist ja nur eine Vermutung von mir, aber es reizt evtl. die Gier nach positiven Bewertungen, anderes kann ich mir nicht erklären....
Greetz, Meechen
ZitatOriginal geschrieben von Meechen
Es wird mit Sicherheit das Siemens drin sein...:D
@ booner: ist ja nur eine Vermutung von mir, aber es reizt evtl. die Gier nach positiven Bewertungen, anderes kann ich mir nicht erklären....
Greetz, Meechen
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, dann mache ich auch mal eine Auktion fertig, man ersteigert entweder einen Airbus 380, einen Spaceshuttle oder einen Papierflieger!
ZitatOriginal geschrieben von addictivebn
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, dann mache ich auch mal eine Auktion fertig, man ersteigert entweder einen Airbus 380, einen Spaceshuttle oder einen Papierflieger!
Und dann lieferst du ne alte Tupolev, was meinste was die staunen
Da fällt doch kein Mensch mehr drauf ein. Steht zur Zeit bei 26 €.
Kann mir so spontan nicht vorstellen, dass das rechtens ist, denn entweder er hat eh nur vor, das Siemens zu verschicken (seeeeehr unwahrscheinlich ), dann wäre es wohl ein Betrug, oder er veranstaltet tatsächlich ein illegales Glücksspiel :p
ZitatOriginal geschrieben von elgo
Kann mir so spontan nicht vorstellen, dass das rechtens ist, denn entweder er hat eh nur vor, das Siemens zu verschicken (seeeeehr unwahrscheinlich ), dann wäre es wohl ein Betrug, oder er veranstaltet tatsächlich ein illegales Glücksspiel :p
Genau.
Und viel schlimmer:
ZitatAlles anzeigenGlücks- und Gewinnspiele
Grundsatz
Es ist verboten, Angebote mit Glücks- oder Gewinnspielen zu verbinden
oder andere Anreize zu setzen, die Kaufinteressenten unter Ausnutzung
des Spieltriebs zum Kaufen oder Bieten veranlassen sollen.
Glücksspiele sind in Deutschland streng reglementiert und ohne
behördliche Erlaubnis nicht zulässig.
und:
Zitat
Gemaess den Nutzungsbedingungen von eBay ist es verboten, auf der von eBay
betriebenen Auktionsplattform ohne behördliche Erlaubnis Glückspiele oder
behördlich nicht genehmigte Lotterien und Ausspielungen zu veranstalten.
Quelle: http://pages.ebay.de/help/policies/listing-giveaways.html
Der Verkäufer ist also auch noch ein AGB-Verbrecher und gehört weggesperrt :top:
ZitatOriginal geschrieben von addictivebn
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, dann mache ich auch mal eine Auktion fertig, man ersteigert entweder einen Airbus 380, einen Spaceshuttle oder einen Papierflieger!
Also diese Auktionen mit den 20 Paketen mit Handyzubehör + Handy aus Lagerräumung gibt es ja schon lange, die werden wohl von Ebay auch geduldet/akzeptiert, jedoch scheinen die Vk da auch meistens wirklich alle Geräte zu haben.
Bei obigem Angebot kann man jedoch zumindest davon ausgehen, dass der Vk kein K700 besitzt, denn er beschreibt, dass das gekaufte Gerät gebraucht sei, und wie soll ein Gerät, dass noch nicht einmal auf dem Markt ist, gebraucht sein können?
Das wäre nur ein Ansatz.
Abgesehen von der Glücksspielregelung (wird ja anscheinend geduldet) würde ich sagen, dass es so lange rechtens ist, wie der Vk nachweisen kann, dass er alle Geräte tatsächlich besitzt. Bei dieser Auktion dürfte es sicherlich nicht schwer sein, das Gegenteil zu beweisen :D. Bzw. wahrscheinlich ist der Vk nicht einmal auf so etwas vorbereitet. Der hat sich wahrscheinlich auch nur gedacht: "Na, das will ich doch auch mal ausprobieren, vielleicht klappt es ja, dann werd ich das alte S35i noch für mehr Geld los, als es wert ist".
ZitatOriginal geschrieben von Shani Ace
Also diese Auktionen mit den 20 Paketen mit Handyzubehör + Handy aus Lagerräumung gibt es ja schon lange, die werden wohl von Ebay auch geduldet/akzeptiert, jedoch scheinen die Vk da auch meistens wirklich alle Geräte zu haben.
Bei obigem Angebot kann man jedoch zumindest davon ausgehen, dass der Vk kein K700 besitzt, denn er beschreibt, dass das gekaufte Gerät gebraucht sei, und wie soll ein Gerät, dass noch nicht einmal auf dem Markt ist, gebraucht sein können?
Das wäre nur ein Ansatz.
Abgesehen von der Glücksspielregelung (wird ja anscheinend geduldet) würde ich sagen, dass es so lange rechtens ist, wie der Vk nachweisen kann, dass er alle Geräte tatsächlich besitzt. Bei dieser Auktion dürfte es sicherlich nicht schwer sein, das Gegenteil zu beweisen :D. Bzw. wahrscheinlich ist der Vk nicht einmal auf so etwas vorbereitet. Der hat sich wahrscheinlich auch nur gedacht: "Na, das will ich doch auch mal ausprobieren, vielleicht klappt es ja, dann werd ich das alte S35i noch für mehr Geld los, als es wert ist".
Ich habe die Auktion jetzt mal bei Ebay gemeldet, er selber schrieb mir, es handelt sich bei dem S35 um die Silberedition, vermutlich jenes Gerät, wegen dem er eine negative Bewertung bekam, weil er es nicht lieferte!
Vermutlich hat er überhaupt kein Mobiltelefon!
Hier seine letzte Antwort auf die Frage nach Details zum K700 und P900:
"leider hab ich keine nähren details es ist ein überaschungspacket. k700 oder p900 oder s35 .. mehr kann ich dazu leider nicht sagen"
Gruß,
Oliver
EDIT: Die Auktion wurde nun von Ebay beendet!
Hat sich da jemand vertan?
Es handelt sich um diese Artikelnummer bei ebay: 3683811480
Das wirklich guter Kauf, wenn man den Kauf auch gemacht hat.
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