Und immer wieder EBAY *sing* - Teil III



  • lach... der muss ein harz IV empfaenger sein, der hat viel zeit.... lieferzeit 2-14 tage... der bringt dir die karte direkt ins haus... :D

    Riccardo Ricco`s Vater Rubhino
    "Einmal habe ich zu ihn gesagt:"Du bist mein Sohn, aber ich habe noch nie jemand mit so einem abstoßenden Charakter gesehen."Er hat keine Antwort gegeben."

  • Re: gute nachrichten


    Zitat

    Original geschrieben von supermadman
    hi leutz


    es geht um das E1000 (einige posts oben). nach einigen hin und her hat sich der verkäufer entschlossen mir die ware für den normalen versand zu geben. also habe ich einen e1000 für 115€ + 7€ versicherten versand geschossen. vorher waren es ja 115€ für das e1000+120€ versand kosten. vielen danke für eure hilfe und unterstützung. I LOVE TT!


    bis dann supermadman


    Super :top:, dann kann man ja wohl nur gratulieren zu diesem Schnäppchen (und das ohne Stress mit dem Verkäufer).
    Was meint denn der Verkäufer, alles nur ein Versehen mit den Versandkosten, oder Furcht vor weiteren Schritten?

    Grüße René
    Die Frage ist so gut, dass ich sie nicht durch meine Antwort verderben möchte...


  • Na dann lieber hier, bei 880 positiven Bewertungen weiß man wenigstens dass man das Ding auch ein paar Tage später in der Post liegen hat... :D

  • Zitat

    Original geschrieben von twobot
    Na dann lieber hier, bei 880 positiven Bewertungen weiß man wenigstens dass man das Ding auch ein paar Tage später in der Post liegen hat... :D



    ...allerdings mit 300 Frei-SMS weniger!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • ist sowas zulässig?


    "[...] Besondere Hinweise: Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei Waren die über Internet-Auktionen ersteigert wurden.[...]"


    aus den AGB einer ebay-Auktion eines Händlers!

  • Zitat

    Original geschrieben von Milchnaa
    ist sowas zu lässig?


    "[...] Besondere Hinweise: Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei Waren die über Internet-Auktionen ersteigert wurden.[...]"


    aus den AGB einer ebay-Auktion eines Händlers"


    "Zulässig" schon, der Unternehmer kann sich nur nicht auf diese Vereinbarung berufen (und ist ggfs. wettbewerbsrechtlich belangbar).


    Soll heißen, dir steht selbstverständlich bei ebay grdsl. ein Widerrufsrecht nach den Fernabsatzregeln zu, mal ausgenommen bestimmte Ausnahmetatbestände wie z.B. verderbliche Waren oder Spezialanfertigungen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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